16.10.2011 mit Nachtrag vom 03.01.2012 - Mit einer Rohrinnensanierung mittels Epoxidharz hatte sich das Amtsgericht Köln zu beschäftigen. Es gelangte zu dem Ergebnis, dass so etwas zu einer Mietminderung wegen eines Mietmangels führen kann; weil danach kein Trinkwasser mehr aus der Leitung käme.
Trinkwasserinstallationen weisen nach längerer Zeit häufig innen liegende Korrosionen auf. Die Folge ist ein verringerter Wasserdurchfluss. Eine in den 80er-Jahren entwickelte Methode verspricht, Abhilfe zu schaffen. Um den Aufwand eines Rohraustausches zu umgehen, werden dabei die Ablagerungen entfernt. Anschließend erfolgt eine Auskleidung der Rohrinnenfläche mit Epoxidharz. Der Vorteil ist, dass Boden und Wände nicht geöffnet werden müssen. Schon die Antwort auf die Frage, ob diese Methode einer Rohrinnensanierung überhaupt zu einer dauerhaften Lösung führt, ist aber unter Technikern umstritten.
Auch wurde bislang kein Nachweis erbracht, dass die Einbringung von Epoxidharzen den allgemein anerkannten Regeln der Technik im Sinne der Trinkwasserverordnung entspricht. Auftraggeber und Auftragnehmer gehen damit ein Risiko ein; vor allem der Auftragnehmer wird im Falle eines Streites nicht nachweisen können, ein den Regeln der Technik entsprechendes Werk erbracht zu haben.
Insbesondere bestehen gegen die Anwendung von Epoxidharzen Bedenken, weil diese im Verdacht stehen, giftig zu sein, das menschliche Hormonsystem zu stören und sich im Tierversuch als krebserzeugend gezeigt haben sollen.
Eine derart vorgenommene Sanierung beschäftigte das Amtsgericht Köln (AG Köln, Urteil vom 20.04.2011 – 201 C 546/10). Ein Mieter machte nach erfolgter Rohrinnensanierung eine Mietminderung um 20% geltend. Zu Recht, so das Gericht. Das Wasser sei nach dieser Art der Sanierung als Trinkwasser überhaupt nicht und auch zur Körperhygiene nur bedingt geeignet gewesen.
Für den Bauherrn hatte sich damit die Sanierung als eine "Verschlimmbesserung" erwiesen.
Nachtrag: Viele Nachfragen erreichten uns zu diesem Blog-Beitrag. Wir haben deshalb am 03.01.2012 einen weiteren Artikel zu dieser Problematik verfasst.
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