Abzocke mit Doppelanruf: die M&I Marketing und Werbung UG als Deutscher Online Verlag
08.03.2017 – Wer im Internet nach der AD MARKETING UG (haftungsbeschränkt) sucht, wird bei Google & Co. an vorderster Stelle auf einen Bericht in unserem Blog stoßen. Für diese Firma, die mit ihrer offiziellen Geschäftsführerin Amra Dukadinac unter der Bezeichnung Lokaler Medien Verlag aus dem hessischen 63165 Mühlheim am Main mit der Doppel-Anruf-Masche auf Kundenfang ging, ist das mehr als unangenehm. Kann man doch nachlesen, dass eine Abwehr von Forderungen, die durch Lug und Trug zustande gekommen waren, möglich ist.
Jetzt tarnt man sich. Mit einer neuen Firma. Der M&I Marketing und Werbung UG (haftungsbeschränkt), die sich als „Deutscher Online Verlag“ ausgibt. Nach außen tritt als Geschäftsführer der in der Königsteinerstraße 43, 65929 Frankfurt am Main sitzenden Firma der 1986 geborene Muhamed Ibrovic auf.
Mit Spamanrufen wird versucht, bei Gewerbetreibenden und Freiberuflern an Aufträge für einen Eintrag auf der Internetseite deutscheronlineverlag.de zu gelangen. Für die viel Geld verlangt und wenig Gegenleistungen geboten wird.
Es bedurfte nicht allzuviel Rechercheaufwands, um die Verbindung zwischen der neuen Firma und der AD Marketing UG herstellen zu können.
Mit einer Legende und zwei Anrufen
Die Masche mit den zwei Telefonaten, die sogenannte Doppel-Anruf-Masche, ist alt; seit mehr als zehn Jahren gibt es sie in etlichen Varianten. Etwa so: ein unangekündigter Anruf, mal ein Mann, mal eine Frau, geht bei einem Gewerbetreibenden oder Freiberufler ein. Man sei bislang kostenlos im Verzeichnis des Deutschen Online Verlag eingetragen, heißt es. Man hätte aber nicht rechtzeitig gekündigt. Deshalb müsste jetzt gezahlt werden; man wolle die Daten abgleichen. Auf den Einwand der Angerufenen, derartiges sei ihnen unbekannt, heißt es schroff, das ergäbe sich so aus den Unterlagen. Es bestände jetzt nur die Möglichkeit, für einen kürzer oder einen länger laufenden Eintrag zu zahlen. Dass tatsächlich vorher keine Geschäftsverbindung bestand, wird für die Angerufenen nicht sofort deutlich; sie glauben schließlich, in der Hektik des Geschäftsalltags etwas übersehen zu haben. Und am besten davon zu kommen, wenn sie die vermeintlich günstigste Möglichkeit wählen.
In einem zweiten Telefonat, kurz darauf, lässt man sich einen Vertragsschluss bestätigen. Wegen des Fernabsatzgesetzes, wird gerne behauptet – das Gesetz gibt es allerdings nicht. Jedenfalls wird dieses Telefonat aufgezeichnet. Dabei werden die Daten so abgefragt, dass eine Bezugnahme auf die unwahren Behauptungen im ersten Anruf nicht deutlich wird. Man habe mit „ja“ zu antworten, heißt es. Die Legende des ersten Anrufs geht aus dem Mitschnitt nicht hervor. Dieses Vorgehen hat aus Sicht der Firma M&I Marketing und Werbung UG den Vorteil, dass man den Betroffenen später den Mitschnitt mit dem Argument vorhalten kann, sie hätten sich ohne Wenn-und-Aber mit einem kostenpflichtigen Eintrag einverstanden erklärt.
[Mehr zu der Doppel-Anruf-Masche]
Sehr schnell kommt die Rechnung. 593,81 EUR brutto werden darin für einen „Premiumeintrag Deutscher Online Verlag“ für ein halbes Jahr verlangt. Zu zahlen innerhalb von 14 Tagen auf ein Konto bei der Deutschen Bank AG. Zahlt man innerhalb von sieben Tagen, gibt es 3% Skonto. Später wird mit etlichen Zahlungserinnerungen, Mahnungen und Inkassobüros ein Druckszenario aufgebaut.
Wer braucht so etwas wie deutscheronlineverlag.de?
Eine heute vorgenommene Whois-Abfrage zu der Internetdomain deutscheronlineverlag.de erbrachte, dass sie erst am 21.11.2016 gegründet wurde. Domaininhaber ist nicht etwa die M&I Marketing und Werbung UG, sondern die AD Marketing UG mit deren offizieller Geschäftsführerin Amra Dukadinac - womit die Verbindung beider Firmen belegt ist.
Das Eigenlob der M&I Marketing und Werbung UG auf deren Internetseite deutscheronlineverlag.com ist größenwahnsinnig. „Weltweit benutzen mehr als 3.000.000 Menschen unsere Branchenbücher. Monat für Monat“, heißt es. Und: „Bessere Werbung und Verfügbarkeit werden Ihnen mehr Geld bringen“, werden auf der Seite versprochen.
Substanz steckt nicht hinter dieser Sprücheklopferei. Die Seite entspricht dem, was man von solchen Firmen erwarten kann. Wer regelmäßig unseren Blog liest, weiß, was damit gemeint ist. Über eine Million Gewerbetreibende, Freiberufler und Verbände gibt es in Deutschland. Bei deutscheronlineverlag.com spiegelt sich das nicht wieder. Die Seite ist damit so wertvoll wie ein Stadtplan, in dem nur 2% aller Straßen verzeichnet sind. Und da sie nicht beworben wird, kennt sie auch keiner. Dafür 593,81 EUR zu zahlen, dürfte in die Kategorie „heraus geworfenes Geld“ fallen.
M&I Marketing und Werbung UG - Neugründung vom Februar 2017
Die M&I Marketing und Werbung UG (haftungsbeschränkt) wurde am 14.02.2017 in das Handelsregister des Amtsgericht Frankfurt am Main (HRB 107738) eingetragen. Als Geschäftsgegenstand heißt es dort knapp und bündig: „Marketing und Werbung für andere Firmen“ – was nicht so recht zu dem praktizierten Business-Modell passt. Mit einem Stammkapital von gerade einmal 200 EUR ist auch sie, so wie schon die AD Marketing UG, eine typische Wegwerffirma. Wenn es Probleme gibt, lässt sie sich liquidieren, ohne dass ein großer finanzieller Verlust schmerzt. Danach macht man mit der nächsten Billigfirma weiter.
Deren Geschäftsführer Muhamed Ibrovic ist auch Alleingesellschafter der M&I Marketing und Werbung UG. Ebenso wie die Amra Dukadinac mit ihrer AD Marketing UG ist er uns im Zusammenhang mit „der Szene“ bislang noch nicht aufgefallen. Was dafür sprechen könnte, dass es sich um bloße Strohpuppen handelt, weil die Hintermänner sich verborgen halten wollen.
Allgemeine Geschäftsbedingungen mit Falle
Die M&I Marketing und Werbung UG verweist im Rahmen der Trickanrufe auf AGB – Allgemeine Geschäftsbedingungen, die auf ihrer Homepage deutscheronlineverlag.com veröffentlicht sind. Darin findet sich – szenetypisch – in § 9.2 der Versuch einer Verlängerungsfalle für die Verträge, bei denen kein automatisches Ende vorgesehen ist.:
„Der Vertrag verlängert sich jeweils um weitere 12 Monate zum Standardpreis, falls er nicht spätestens 4-8 Wochen vor Ablauf des Vertrages schriftlich gekündigt wird.“
Solche Forderungen lassen sich abwehren
Das Geschäftsmodell der Doppel-Anruf-Masche besteht seit Jahren. Und hält sich bestens. Viel zu viele zahlen an die rasch wechselnden Firmen, selbst nachdem sie merken, um was es wirklich geht. Manche, weil es ihnen peinlich ist, herein gelegt worden zu sein. Andere, weil sie glauben, dass die Rechtslage gegen sie spräche. Doch solche Verträge lassen sich angreifen. Je früher desto besser. Gerne können Sie uns ansprechen. Am besten mailen Sie uns erst einmal – unverbindlich – Ihre Unterlagen. Wir melden uns dann.
Der Schwachpunkt "der Szene": Konto und Telefon
Die Abzockerszene hat ein großes Problem mit ihrem Bankkonto. Wenn sich Beschwerden bei den Banken häufen, kündigten die das Konto. Mit Geldwäsche oder ähnlichem Verdacht will man nicht in Verbindung gebracht werden. Ohne Konto fließt aber kein Geld. Ein früher für Abzockerfirmen tätiger Rechtsanwalt beschrieb das vor einigen Jahren in einer Biographie als „zunehmend fatal“.
Im Mai 2016 konnten wir in unserem Blog über eine weitere Entwicklung berichten, die das Geschäftsmodell noch stärker beeinträchtigen kann. Wenn sie Probleme mit dem Telefon bekommt. Die Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post- und Eisenbahnen, kurz Bundesnetzagentur, begann sich für Firmen aus „der Szene“ zu interessieren.
[Zum Blog-Beitrag vom 31.05.2016]
Seien Sie unhöflich!
Wenn es einer Firma gelang, mittels Doppel-Anruf an einen Branchenbuch-Auftrag zu kommen, ist die nächste nicht mehr weit; in dieser speziellen Business-Welt alles mit vielem zusammen. Mit einem reichhaltigen Repertoire an Legenden: das erste Telefonat sei nicht aufgenommen worden, die böse Technik eben. Oder: man hätte vergessen, eine automatische Vertragsbeendigung zu erwähnen. So wird ein weiterer Vertrag untergeschoben; da sich die Firmennamen ähneln, fällt das den meisten nicht auf. Und immer wieder wird heißt es aufs Neue: da gäbe es noch ein weiteres Internetverzeichnis, das man nicht rechtzeitig gekündigt habe. Manche sahen sich am Schluss mit drei, vier oder noch mehr Verträgen konfrontiert.
Nur eines hilft: unhöflich zu sein! Drücken Sie solche Anrufe kommentarlos weg. Lassen Sie sich niemals auf ein Gespräch ein. Das versteht man in dieser speziellen Geschäftswelt. Und gibt nach einiger Zeit auf.
Ohne sie geht gar nichts:
[Callcenter - Maschinenräume der Abzockerszene]
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