Abzocker mit Frankfurter Adresse: die GDV – Gewerbedatenverwaltung mit gewerbedaten-register.de
Ein cleverer Trick der GDV: Rechtsberatungsforen selbst stricken. Und darin Zahlung empfehlen.
06.08.2015 mit diversen Updates, zuletzt vom 15.02.2016 – Nach Südosteuropa trieb es in den letzten Jahren immer wieder Deutsche mit dem Geschäfts-Modell der Branchenbuchabzocke. Ihre Firmen nannten sich dann Intermedia AG, Sabryem`St Company SRL alias Vogel MedienVerlag SRL, Lexfati, General Standard srl, CSA Consulting Services Limited oder B.S.M. Branchenseiten Ltd, um nur einige aufzuzählen. Sie saßen offiziell in der Türkei, Rumänien, Moldawien und auf Zypern. Die meisten davon sind mittlerweile in einem mumifizierten Zustand und bringen nichts mehr ein. Der Betrug zog ins nächste Land.
Unter der Bezeichnung GDV – Gewerbedatenverwaltung tritt im deutschsprachigen Raum eine GDV INK Ltd. auf. Glaubt man den Angaben in ihren AGB - Allgemeinen Geschäftsbedingungen ist sie in Bulgarien ansässig, als Anschrift wird angegeben Kniaz Boris I Nr 61, 1000 Sofia, Bulgarien. Tatsächlich wird man dort außer einem Briefkasten nichts von ihr finden. Nicht viel anders ist es in ihrem deutschen „Service-Center“. Unter der Anschrift Tower 185, 60185 Frankfurt am Main hat sie sich nur eine Adresse eingekauft – mehr nicht.
Die GDV INK Ltd. mit ihrer GDV–Gewerbedatenverwaltung versucht mit Trickformularen an Unterschriften heran zu kommen, mit denen sich – so ihre Wunschvorstellung – Gewerbetreibende und Freiberufler verpflichten, viel Geld an sie zu zahlen: für einen Eintrag in ihrem Internet-Branchenbuch gewerbedaten-register.de. Das keiner kennt und niemand braucht.
Da sich niemand gerne weiter über den Tisch ziehen lässt, wenn der Schwindel bemerkt wurde, hat man sich bei der GDV INK Ltd. alias GDV – Gewerbedatenverwaltung etwas Cleveres einfallen lassen. Rechtsberatungsforen wurden installiert. 123-rechtshilfe.net, rechtsberatung-24.net, hilfe-forum.net, gegen-abzocke.net und anti-abzocke.net nennen sie sich. Neben einigen anderen Pro-forma-Themen, damit der Schmu nicht so schnell auffliegt, geht es darin um die Frage, ob man die Rechnungen für die GDV – Gewerbedatenverwaltung zahlen müsse. Ja leider, lautet dann die Beratung, Vertrag sei schließlich Vertrag. Ein Oberlandesgericht habe das so entschieden.
Alles Lüge.
Mit Trickformular an Geld
Gewerbetreibende und Freiberufler im deutschsprachigen Raum werden von der GDV INK Ltd. mit ihrer GDV – Gewerbedatenverwaltung mit einem Formular belästigt. Es wird versucht, den Anschein zu erwecken, dass bereits eine Geschäftsbeziehung besteht – in Form eines kostenlosen Standardeintrages. Die Adressdaten der jeweiligen Empfänger sind bereits voreingetragen. Das Formular ist so angelegt, dass sie in der üblichen Geschäftsroutine davon ausgehen sollen, es handele sich um die Überprüfung der bereits eingetragenen Daten in einem amtlichen Gewerberegister; man müsse lediglich noch die Daten korrigieren oder ergänzen und das Formular zurück schicken.
[Beispiel eines Eintragungsformulars der GDV-Gewerbedatenverwaltung]
Korrigiert und ergänzt man aber die Angaben, kommt ein Vertrag über einen „Eintrag“ auf der Seite gewerbedaten-register.de zustande. So jedenfalls steht es im Kleingedruckten der GDV INK Ltd. alias GDV – Gewerbedatenverwaltung. Und dafür will sie Geld haben: 69 EUR netto pro Monat. Mal 24, denn über zwei Jahre soll der Vertrag laufen. Das sind dann 1.656 EUR netto. Zu zahlen auf ein Konto der Raiffeisenbank Bulgaria EAD.
[Beispiel einer Rechnung der GDV-Gewerbedatenverwaltung]
Gewerbedaten-register.de – mit Anonymisierer von den Seychellen
Das Internetverzeichnis gewerbedaten-register.de der GDV – Gewerbedatenverwaltung entspricht dem, was man von der Abzocker-Szene erwarten kann; nämlich nichts. Es wird nicht beworben und ist entsprechend unbekannt. Gegründet wurde die Seite am 02.12.2014. Ihr Inhaber, so das Ergebnis einer Whois-Abfrage, ist ein Meral Kerem, der als Anschrift den Ort Mahe auf den Seychellen angibt. Der Ort ist für Kenner der Abzocker-Szene nicht neu. Von dort tauchten 2014 zwei Firmen mit derselben Masche auf: die Data Cloud Global Ltd., mit der Internetseite gewerbeverzeichnis-deutschland.com akquiriert. Und eine Business Data Marketing GmbH mit der Seite regionales-branchenbuch.net. Deren Domaininhaber ist auch Meral Kerem.
Doch Tadel, wem Tadel gebührt. Meral Kerem wird kaum der Hintermann der GDV INK Ltd. mit ihrer GDV – Gewerbedatenverwaltung sein. Sein Geschäftsmodell ist die Anonymisierung von Internetadressen. Zu den Kunden der von ihm gegründeten Firmen zählen vielerlei Unappetitliche, einschließlich des Neo-Nazi-Packs. Aber auch manch "Gute“. Die sich in Zeiten allgegenwärtiger Schnüffeleien, nicht nur von NSA & Co., schützen müssen.
Rechtsberatungsforen empfehlen Zahlung –
doch dahinter steckt die GDV – Gewerbedatenverwaltung
Normalerweise enden unsere Blog-Beiträge mit dem Hinweis, dass man sich gegen solche Abzock-Versuche wehren kann. Umso besser, je früher man damit beginnt. Doch dann fielen uns bei den Recherchen zur GDV – Gewerbedatenverwaltung und deren Internetseite gewerbedaten-register.de etliche Ratgeberseiten auf. Zum Beispiel 123-rechtshilfe.net, rechtsberatung-24.net, hilfe-forum.net, gegen-abzocke.net und anti-abzocke.net. So wird auf 123-rechtshilfe.net angefragt, was man gegen die Rechnung der GDV – Gewerbedatenverwaltung machen könne. Die Antwort gibt jemand, der sich Dr. Rainer Gölles nennt und behauptet, Rechtsanwalt für Internet- und Computerrecht und Vertragsrecht zu sein; die Rechtschreib-Fehler haben wir beibehalten:
„Da Sie das Formular unterschrieben und zurückgesendet haben, ist der Vertrag zwischen Ihnen und der GDV Gewerbedatenverwaltung rechtsgültig. Aufgrund Ihrer Stellung als Unternehmer, haben Sie auch kein Rücktrittsrecht nach dem Konsumentenschutzgesetz, da dies nur für Verbraucher (private Konsumenten) gilt. Laut Auskunft eines Anwaltskollegen, setzt die GDV den Zahlungsanspruch auch Gerichtlich durch, im Falle einer Nichtbezahlung müssten Sie also auf jeden Fall mit Zusätzlichen Gerichtskosten in nicht unerheblicher Höhe rechnen.
Ich kann nur dringendst dazu raten, die offene Rechnung zu bezahlen, ansonsten werden noch weitere Kosten mindestens im oberen dreistelligen Bereich fällig.“
Und mit vielen Ausrufezeichen:
„!! Es besteht Zahlungspflicht für alle, die das Formular an die GDV - Gewerbedatenverwaltung zurückgesandt haben !!“
Als wir das gelesen hatten, war die erste Überlegung, dass der Mann die Sommerhitze nicht vertragen hat. Aber selbst die Kombination von Hitzschlag und Sonnenstich dürfte bei einem Anwalt kaum zu einer solchen Aussage führen. So lag die Prüfung nahe, ob es überhaupt einer ist. Und siehe da, er ist eine Kunstfigur. Einen Anwalt Dr. Rainer Gölles gibt es nicht. Ebenso wenig einen Dr. Markus Rottendorfer, unter dessen Namen auf der Seite rechtsberatung-24.net mit Rechtschreib-Fehlern und teils in Großbuchstaben zu lesen ist:
„Ich habe mir die Unterlagen, die Sie mir zukommen haben lassen angesehen und muss Ihnen leider mitteilen, dass der Vertrag leider nicht mehr storniert werden kann. Im Auftragsformular ist die Leistung beschrieben, der monatliche Preis, die Laufzeit und die Zahlungsmodalitäten sind angegeben. Durch Auskunft eines Kollegen ist mir bekannt, dass die GDV Gewerbedatenverwaltung Ihre Ansprüche Gerichtlich, Notfalls auch durch Zwangsvollstreckung auf jeden Fall durchsetzt. Daher kann ich Ihnen hier nur Raten, die offene Forderung schnellstmöglich zu begleichen und sich somit vor weiteren Anwalts- und Gerichtskosten zu schützen.
UPDATE VOM 18.06.2015: ERNEUT WURDE DIE ZAHLUNGSPFLICHT AN DIE GDV - GEWERBEDATENVERWALTUNG VOM OBERLANDESGERICHT BESTÄTIGT UND DER BEKLAGTE KUNDE ZUR ZAHLUNG DER OFFENEN RECHNUNG VERURTEILT!!“
Selbstverständlich gibt es auch kein Urteil eines Oberlandesgericht in Sachen GDV INK Ltd. Gewerbedatenverwaltung gegen einen Betroffenen. Und wird es auch aus rechtlichen Gründen nie geben können. Denn der Instanzenzug des Gerichtsverfassungsgesetz führt in diesen Rechtsstreitigkeiten niemals zum Oberlandesgericht. Offizieller Domaininhaber dieser Pseudo-Beratungsseiten ist – natürlich – der Anonymisierer Meral Erdem. Ein ordentliches Impressum gibt es nicht.
Die Lüge mit den Presseerklärungen
Die Suche nach Spuren, welche die GDV INK Ltd. Gewerbedatenverwaltung im Internet hinterlassen hat, führte auch zu vielen Presseerklärungen, in denen die über den grünen Klee gelobt wird. Mit den üblichen Schwächen in der Groß- und Kleinschreibung. So einer zum Beispiel:
„Der Bundesverband Deutscher Medien-Unternehmen e.V. (BDMU) verleiht der GDV Gewerbedatenverwaltung Ink. Ltd. für Ihre Treue 5-jährige Mitgliedschaft die Mitgliedsnadel in Silber.“
Oder dieser:
„GDV Gewerbedatenverwaltung aus Frankfurt als eines der Innovativsten Unternehmen der Medienbranche ausgezeichnet. Die GDV Gewerbedatenverwaltung, Tower 185, Frankfurt am Main belegt beim Innovationspreis für neue Medien den 2. Platz.“ Dreiste Lügen sind das. Von der GDV selbst verfasst.
Unsere Prognose: die werden nicht so schnell verschwinden
Insgesamt ist festzustellen, dass die Betreiber der GDV INK Ltd. Gewerbedatenverwaltung sich viel Mühe machten, um den Anschein zu erwecken, man müsste als Opfer der Abzockmasche zahlen. Wer solchen Aufwand betreibt, wird nicht nach einigen Wochen wieder von der Bildfläche verschwinden. Wir werden von diesen Pseudo-Bulgaren wohl noch einige Zeit hören.
Der Frankfurter Geschäftssitz – nur auf dem Papier
Auch wenn die GDV Gewerbedatenverwaltung den Tower 185 in 60185 Frankfurt am Main als ihre deutsche Geschäftsadresse angibt, wird man sie dort nicht finden. In dem Haus sitzt ein Unternehmen, das ab 129 EUR im Monat solcherlei Briefkastenfirmen „virtuelle Geschäftssitze“ verschafft. "Sie sind erreichbar - auch ohne Büro" wird in deren Werbung versprochen. Jedenfalls so lange, wie das Geld gezahlt wird - was bei Firmen der Abzockerszene aufgrund von Erfahrungen in der Vergangenheit nicht immer zu erwarten ist.
Eine Forderungsabwehr ist möglich
So ergatterte Aufträge sind angreifbar. Wenn in irriger Annahme das Trick-Formular der GDV Gewerbedatenverwaltung Ink. Ltd unterschrieben und zurückgeschickt wurde, ist nach unserer Erfahrung eine frühestmögliche und entschlossene Reaktion der sicherste Weg, um unberechtigte Forderungen über einen Eintrag in gewerbedaten-register.de abzuwehren. Gerne können Sie uns dazu ansprechen. Am besten schicken Sie uns – unverbindlich – Ihre Unterlagen. Wir melden uns dann.
Update vom 09.09.2015: Die GDV-Gewerbedatenverwaltung versucht zu erschrecken
Mit einer „letzten Mahnung“ versucht die GDV-Gewerbedatenverwaltung diejenigen zu erschrecken, die mit dem Trickformular für das Internetverzeichnis gewerbedaten-register.de herein gelegt worden waren. Sie sollen endlich zahlen. Es heißt darin:
„… setzen wir Sie hiermit LETZTMALIG davon in Kenntnis, dass wir bei Nichtbezahlung den offenen Betrag durch einen Pfändungsantrag bei Gericht einfordern. Ihnen drohen dadurch: 1. Zwangsvollstreckung durch den Gerichtsvollzieher 2. Kontopfändung im Rahmen der Zwangsvollstreckung nach § 829 ZPO 3. Negativer SCHUFA Eintrag“
[Beispiel einer „Letzten Mahnung“ der GDV-Gewerbedatenverwaltung]
Wer keine Rechtskenntnisse hat, wird von so etwas vielleicht beeindruckt sein. Alle anderen nicht. Nach Art der Abzocker-Szene dürfte es auch kaum das Schluss-Schreiben gewesen sein. Erfahrungsgemäß folgen noch etliche weitere „letzte“, „allerletzte“ und diesmal wirklich allerletzte Erinnerungen, Zahlungsaufforderungen und Mahnungen. Die man alle gelassen entgegen nehmen kann, sofern man sich richtig gegen das Begehren der GDV-Gewerbedatenverwaltung verteidigt hat.
Update vom 16.09.2015:
Die GDV-Gewerbedatenverwaltung auf Anwaltssuche
In der Abzockerszene droht man schnell und gerne. Mit Zahlungserinnerungen, Mahnungen und Inkassobüros. Natürlich auch mit Rechtsanwälten. Doch einen Anwalt zu finden, der die Firmen vertritt, ist für die Szene gar nicht so einfach. Solche Mandate häufiger übernommen zu haben, ist ein sicher Weg, um sich als Anwalt seine Reputation anzukratzen. Bei manchen endete dies auch vor der Strafjustiz. So kam es, dass die Anwälte derartiger Firmen zumeist unter die Kategorien „unerfahren“ oder „brauche dringend Geld“ fielen. Die GDV-Gewerbedatenverwaltung sucht jetzt ein Anwaltsbüro. Da dies nicht so einfach zu sein scheint, per Rund-Mail eines Miroslav Marinov. Ob es ihn wirklich gibt oder es sich nur um einen Decknamen handelt, wissen wir nicht:
„… sind wir auf der Suche nach einer rechtlichen Vertretung, welche unsere Forderungen bei unseren Schuldnern beitreibt. Die Forderungen haben in der Regel eine Höhe von 1.656,- Euro. Wir haben aufgrund Ihrer Website bereits einen ersten Eindruck von ihnen gewonnen und würden uns sehr darüber freuen, falls Sie zukünftig mit uns zusammenarbeiten möchten. Bitte geben Sie uns kurz per E-Mail Bescheid, da wir Ihnen nur unsere kostenpflichtige Kontaktnummer anbieten können, rufen wir Sie natürlich gerne zurück.“
[Anwaltssuche der GDV Gewerbedatenverwaltung per E-Mail]
Update vom 15.11.2015:
Man tarnt sich – und will Bitcoins
Die GDV-Gewerbedatenverwaltung versucht sich zu tarnen; zu viel Negatives kann über sie bei Google & Co. gefunden werden. Auf ihrem Eintragungsformular segelt sie jetzt unter GDV-Datenverwaltung. Die Anschrift ist unverändert: Tower 185. Im Kopf des Formulars heißt es jetzt „Gelbes Branchenbuch“.
[Beispiel eines Eintragungsformulars GDV-Datenverwaltung für „Gelbes Branchenbuch]
Erst wenn die Rechnung kommt, wird der altbekannte Name genannt: GDV-Gewerbedatenverwaltung. Man möchte nicht länger das Geld auf ein Bankkonto überwiesen bekommen. Ganz nach Mafia-Art soll mit Bitcoins gezahlt werden.
[Beispiel einer Rechnung der GDV-Gewerbedatenverwaltung – Zahlung per Bitcoins]
Auf der Seite Gewerbedaten-Register.de ist inzwischen jede Spur, die auf Bulgarien hindeutet, getilgt. Nicht einmal der vollständige Name, GDV INK Ltd., ist noch angegeben. Dazu passt, dass in den dort veröffentlichten Allgemeinen Geschäftsbedingungen - AGB nicht mehr davon gesprochen wird, dass bulgarisches Recht Anwendung findet.
Update vom 25.01.2016:
Neuer Zahlungsempfänger und Drohung mit Mahnbescheid
Wieder gibt es Änderungen bei der Zahlung. Jetzt soll das Geld auf ein Konto der CESKOSLOVENSKA OBCHODNA BANKA, A.S. im slowakischen Bratislava gehen. Als Empfänger soll eine Cashila OOD S.R.O. angegeben werden. Die Firma dient dabei als Geldwaschanlage, denn die Hinterleute der GDV wollen derzeit nicht ans Tageslicht treten. Betroffenen, die auf dasTrickformular der GDV-Gewerbedatenverwaltung herein gefallen waren und sich selbst gegen die Zahlungsaufforderungen wehrten, wird in diesen Tagen gedroht. Unter der Überschrift "Gerichtlicher Mahnbescheid" heißt es:
"Nachdem Sie leider auf keine unserer Mahnungen reagiert haben, mussten wir nun beim Amtsgericht Frankfurt einen Gerichtlichen Mahnbescheid gegen Sie einbringen."
Wenn man aber schnell zahle, außerdem noch 225 EUR Mahnspesen drauf lege, werde alles gestoppt. Wenn aber nicht: dann werde die GDV (!!) eine Strafanzeige (!) wegen Betruges (!!!) gegen die Opfer ihrer Masche einbringen.
[Drohung der GDV Gewerbedatenverwaltung mit Gerichtlicher Mahnbescheid]
Update vom 15.02.2016:
Die GDV-Gewerbedatenverwaltung wurde geklont
In diesen Tagen ist eine Firma KTS Gewerbedatenverwaltungs GmbH aufgetaucht. Sie gibt eine Münchener Anschrift an und versucht Aufträge für das Internetverzeichnis firmensuche-24.de zu ergattern. Im übrigen ist sie aber ein nahezu hundertprozentiger Klon der GDV-Gewerbedatenverwaltung. Inklusive der Cashila OOD S.R.O, die das Geld waschen soll. Auch die selbstgestrickten Rechtsberatungsforen sind im Einsatz. Dort wurde kurzerhand GDV-Gewerbedatenverwaltung durch KTS Gewerbedatenverwaltungs GmbH ersetzt. Mehr zur KTS in einem weiteren Blog-Beitrag:
[Zum Blog-Beitrag vom 15.02.2016: Die Masche der KTS Gewerbedatenverwaltungs GmbH aus München – Trickformulare für firmensuche-24.de]
Über die in diesem Beitrag erwähnten Pseudo-südosteuropäischen Firmen hatten wir in unserem Blog in der Vergangenheit häufig berichtet. Zum Beispiel auf diesen Seiten – und vielen anderen mehr, auf die Sie von den Artikeln weiter verlinkt werden:
[Zum Blog-Beitrag vom 17.02.2011 - Und täglich grüßt das Murmeltier: ein neues gelbes Internet-Branchenbuch ist da]
[Zum Blog-Beitrag vom 09.11.2011 - Gaunervermehrung auf Zypern: Branchenseiten auf Abzocktour]
[Zum Blog-Beitrag vom 15.02.2012 - Die Intermedia AG und ein Märchen aus Tausendundeiner Nacht]
[Zum Blog-Beitrag vom 10.06.2012 mit Nachtrag vom 26.06.2012 - Abkupfern und betrügen: die Lexfati S.R.L. mit branchen-local.com]
[Zum Blog-Beitrag vom 08.07.2013: Sabryem`St Company SRL mit Regionale-Auskunft.com – ein spezieller Gruß aus Bukarest]
[Zum Blog-Beitrag vom 16.01.2014 - General Standard srl lässt Geld für online-auskunft24.com durch DeMa Debitoren Management eintreiben]
[Zum Blog-Beitrag vom 04.03.2014 mit diversen Updates: Vogel MedienVerlag SRL und die Regionale-Auskunft.com – neuer Name, alte Firma]
Angeblich aus Bulgarien versuchte auch eine Firma "DAS BRANCHENBUCH" an das Geld deutscher Gewerbetreibender zu gelangen. Allerdings mit einer anderen Masche - mit einer rechnungsähnlichen Offerte.
Radziwill ● Blidon ● Kleinspehn
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