3. Teil: Büro für Gewerberegistrierung UG verliert Prozess
12.05.2021 mit Update vom 14.03.2022 – Über das Büro für Gewerberegistrierung UG (haftungsbeschränkt) und seine Trickformulare hatten wir schon früher in unserem Blog berichtet.
Jetzt wurde uns eine Entscheidung des Berliner Amtsgericht Charlottenburg (AG Charlottenburg, Urteil vom 07.12.2020 – 213 C 40/20 ) bekannt. Das Büro für Gewerberegistrierung UG erhält kein Geld für einen mit diesem Trickformular erlangten Auftrag.
Amtlich aussehendes Formular
Im September 2018 erhielt eine Firma ein Fax von dem Büro für Gewerberegistrierung UG. Man solle ein amtlich wirkendes Formular mit QR-Code unterschreiben. Von "Gewerbedatenregistrierung" war die Rede. Die Firmendaten waren bereits voreingetragen. Allgemeine Geschäftsbedingungen - AGB waren nicht beigefügt.
[Beispiel eines Eintragungsformulars mit AGB des Büro für Gewerberegistrierung UG]
Im Oktober 2018 – und später im September 2019 – erhielt die Firma Rechnungen. Als sie den Schmu bemerkte, der dahinter steckte, zahlte sie nicht. Und wurde verklagt. Das Amtsgericht Charlottenburg wies die Klage ab. Es verwies auf eine Entscheidung, des höchsten deutschen Zivilgerichts, des Bundesgerichtshof, über das wir im Sommer 2012 in unserem Blog unter der Überschrift „Bundesgerichtshof verdirbt Branchenbuch-Gaunern die Urlaubslaune“ berichtet hatten.
[Zum Blog-Beitrag vom 26.07.2012]
[Zum Blog-Beitrag vom 25.08.2012]
Angebliche Rechts- und Bonitätsberatung
Dem Büro für Gewerberegistrierung UG half auch nicht der Einwand, man würde auch eine Rechts- und Bonitätsberatung erbringen. Diese Klausel sei ebenfalls unwirksam, urteilte das Amtsgericht Charlottenburg. Außerdem sei gar nicht dargelegt, dass diese Leistungen auch erbracht wurden: “Ohne entsprechende Leistungserbringung besteht aber kein Anspruch auf eine Gegenleistung.“
Update vom 14.03.2022
Das Urteil des Amtsgerichts Charlottenburg ist rechtskräftig. Das Büro für Gewerberegistrierung UG hatte zwar Berufung eingelegt. Im Termin vor dem Landgericht Berlin wurde die Berufung aber zurück genommen, nachdem das Gericht den Hinweis gab, dass die Berufung aussichtslos sei.
Siehe auch:
[Adressbuchschwindel mit Trickformularen]
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