Abzock-Masche aus Bulgarien: Die Print Marketing GmbH&Co KG
16.07.2020 mit Update vom 13.05.2022 – Wieder mit Kölner Masche. Diesmal haben sich die – wahrscheinlich deutschen - Hinterleute mit einer Bulgarischen Anschrift gedeckt. Print Marketing GmbH&Co KG, Kamenar, Bulgarien, heißt die Firma, die mit einem im deutschen Rechtsraum vertraut klingendem Namen, Trickanrufen und Formularen an das Geld von Gewerbetreibenden und Freiberuflern heran will.
An viel Geld für geradezu nichts.
Es beginnt mit einem Trickanruf...
Gewerbetreibende, Freiberufler und Vereine, die in der Vergangenheit in einer Zeitung oder einer von Kirchen oder Gemeinden publizierten Broschüre regelmäßig inseriert hatten, erhalten einen Anruf, wird uns berichtet. Der Anrufer bezieht sich auf diese Anzeige und erklärt, es müsse ein Formular unterschrieben werden – sonst könne das Inserat nicht in der nächsten Ausgabe veröffentlicht werden. Das Formular kommt kurz darauf. Tatsächlich findet sich darin auch die bisher verwendete Anzeige.
Die so Angesprochenen gehen davon aus, dass alles seine Richtigkeit habe – unterschreiben und schicken es per Fax an eine Nummer mit der deutschen Vorwahl 032 zurück; schließlich hatte man gerade darüber gesprochen.
Kölner Masche heißt diese Methode.
... dann folgt eine Rechnung
Was Ihnen widerfahren ist, merken die Betroffenen dann, wenn Sie eine Rechnung erhalten. 1223,88 EUR incl. Bulgarischer Mehrwertsteuer verlangt die ihnen unbekannte Firma Print Marketing GmbH&Co KG aus Bulgarien. Zu zahlen auf ein bulgarisches Konto bei der Raiffeisenbank Bulgarien.
Dabei wird es aber nicht bleiben. Sechsmal soll dieser Betrag innerhalb von zwei Jahren entstehen. Das macht dann 7.337,28 EUR.
Wird nicht gezahlt, folgt ein Drohszenario. Mit Mahnungen, dringenden Mahnungen und allerletzten Mahnungen. Schließlich mit dem Kennern der Abzocker-Szene gut bekannten Düsseldorfer Inkassobüro National Inkasso GmbH. Mit Zinsen, Kosten hier und Gebühren dort, sind dann weitere 250 EUR hinzu gekommen und werden verlangt.
[Die Abzockerszene und ihr Inkasso – was dürfen Inkasssobüros?]
Wofür das viele Geld?
Betrachtet man sich das Vertragsformular der Print Marketing GmbH&Co KG näher, stellt man fest: damit dürfte nach unserer Rechtsauffassung kein wirksamer Vertrag zustande kommen. Um es im Juristendeutsch zu formulieren: es mangelt an einer Einigung über die essentalia negotii.
Es geht um ein „Objekt: Bürgerinformation/Folder“. Dazu, was sich dahinter verbirgt, schweigt das Kleingedruckte. Dreimal pro Jahr soll eine Veröffentlichung erfolgen. Zwei Jahre lang. “Die Gesamtauflagenstärke beträgt mindestens 900 Stück“, heißt es im Kleingedruckten. Also 150 Stück pro Auflage.
Das Veröffentlichungsgebiet ist beispielsweise der Postleitzahlbezirk 8xxxx. In dem leben 7,66 Mio Einwohner. Auf einer Fläche von 37.000 km².
“Die Verteilung erfolgt durch Postversand an Gewerbeämter, Stadtverwaltungen, Gewerbetreibende und sonstige öffentlichen Einrichtungen.“,
heißt es im Kleingedruckten des Formulars der Print Marketing GmbH&Co KG. Doch nach welchen Kriterien werden aus dem Kreis der 7,66 Mio. Einwohner die 150 Empfänger ausgesucht? Bei der Größe des Verteilbezirks kann es sich aus zutragen, dass die Werbung des Fleischers aus Garmisch-Partenkirchen im 190 km entfernten Ingolstadt verteilt wird. Und die der Friseurin aus Pfarrkirchen 330 km entfernt, in Ravensburg. Bei wortgenauer Auslegung der Geschäftsbedingungen könnte es schon reichen, wenn die Print Marketing GmbH&Co KG eine entsprechende Anzahl von Ausdrucken auf dem Kopierer erstellt und zwei, drei Bekannten aus dem Postleitzahlgebiet gibt. Wenn die dann die Kopien wegwerfen, läge das nicht im Verantwortungsbereich der Print Marketing GmbH&Co KG. Eine Vertragsgestaltung, die das zuließe, bezeichnen wir als dubios
Interessant sind im Formular auch diese kleingedruckten Formulierungen:
“Der Neuauftrag steht mit bereits bestehenden Anzeigenaufträgen bei […] anderen Firmen nicht in Verbindung“
Und, noch kleiner als der Rest,
“ohne öffentlichen Auftrag Behördenunabhängig.“
Warum das so betont wird? Weil genau diese Eindruck erweckt wurde? Und erweckt werden sollte.
[Beispiel eines Eintragungsformulars der Print Marketing GmbH&Co KG aus Bulgarien]
Die Forderungsabwehr ist möglich
So zustande gekommene Forderungen der Firma Print Marketing GmbH&Co KG sind angreifbar. Wegen der Art und Weise ihres Zustandekommens. Vor allem aber, weil mit solch dürftigen Vertragsformulierungen kein wirksamer Vertrag zustande kommt.
Eine frühest mögliche Reaktion ist der sicherste Weg. Gerne können Sie uns ansprechen. Am besten mailen Sie uns – unverbindlich – vorab den kompletten Schriftwechsel; wir melden uns dann.
Update vom 13.05.2022:
Mit Inkassobüro
Für die Print Marketing GmbH u. Co. KG meldet sich nunmehr eine Inkassofirma Rhein Inkasso und Forderungsmanagement GmbH. Die Forderung der Print Marketing soll bezahlt werden, verlangt sie. Daneben noch Zinsen und 134,30 EUR Inkassogebühren.
Sollte sich ein Inkassobüro wie die Rhein Inkasso und Forderungsmanagement melden, ist sofortiges Handeln geboten. Es können sonst Nachteile bei Schufa, Creditreform & Co drohen.
[In einem weiteren Beitrag informieren wir über Anzeigenbetrug mit der Kölner Masche]
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