Abzockmasche der Firmen A&O Verlag und Firmensuchportal Europa
19.02.2022 – Wenn man sich unsere letzten Blog-Beiträge anschaut, fällt auf, dass immer neue Firmen auftauchen, deren Geschäftsmodell die Kölner Masche ist. Angeblich aus Hamburg verschickt jetzt eine Firma Firmensuchportal Europa Rechnungen. Angeblich muss man sagen, denn die von ihr genannte Anschrift 22767 Hamburg, Lindenallee 198 existiert schlichtweg in ganz Hamburg nicht.
Viel Geld sollen die Rechnungsempfänger zahlen. Für einen Premium Business Eintrag auf der Internetseite firmensuchportaleu.com. Den hätte man – wieder schreiben wir: angeblich – mit einer Firma A&O Online Verlag geschlossen.
Es beginnt mit einem Trickanruf
In Deutschland, Österreich oder der Schweiz klingelt das Telefon. Gewerbetreibende, Freiberufler und Vereine, die in der Vergangenheit in einer Zeitung oder einer von Kirchen oder Gemeinden publizierten Broschüre inseriert hatten, erhalten einen Anruf, wird uns berichtet. Dass der Anrufer in der türkischen Stadt Istanbul sitzt, wird nicht deutlich. Er bezieht sich auf diese Anzeige und erklärt, es müsse ein Formular unterschrieben werden – sonst könne das Inserat nicht in der nächsten Ausgabe veröffentlicht werden. Es kommt kurz darauf per Fax. Tatsächlich findet sich im anliegenden Formular auch die bisher verwendete Anzeige. Nur kleingedruckt, schwer leserlich, der Name des Formular-Verwenders. Ein A&O Online Verlag in Istanbul.
Die so Angesprochenen gehen davon aus, dass alles seine Richtigkeit habe. Sie unterschreiben und schicken es per Fax an die angegebene Fax-Nummer mit Berliner Vorwahl zurück; schließlich hatte man gerade darüber gesprochen.
Später kommt die Rechnung eines Firmensuchportals mit Hamburger Absender. Deren Höhe verwundert die Empfänger solange, bis sie schließlich merken, was Ihnen widerfahren ist. Sie sind Opfer einer Betrugsmasche geworden: 1.245,93 EUR brutto will man für einen Premium Business Eintrag haben. Fällig innerhalb von sieben Tagen ab Rechnungsdatum. Zu überweisen auf ein Konto bei der Commerzank Frankfurt am Main. Mit der bisherigen Werbeveröffentlichung hat das alles nichts zu tun.
Innerhalb weniger Tage kommen Zahlungserinnerungen und Mahnungen.
Diese Akquisemethode ist nicht neu. „Kölner Masche“ wird sie genannt. Bereits vor 25 Jahren wurde sie erstmals in großem Umfang aus Köln angewandt und erfreut sich bis heute bei unseriösen Werbefirmen großer Beliebtheit.
Die Gegenleistung?
Im Formular des A&O Verlang aus Istanbul ist die Rede von der Erstellung eines Eintrages. Doch wo?
“Der Eintrag wird im Internet veröffentlich“,
heißt es nichtssagend. Erst wenn man die Rechnung des Firmensuchportals erhält, weiß man wo.
Die Seite Firmensuchportal eu.com ist die Karikatur eines Branchenverzeichnis. Wir zeigen ihnen den Internetauftritt. Und zwar den kompletten. Hier:
Der komplette Internetauftritt des firmensuchportaleu.com
Wie Sie sehen, fehlt alles, was da sein sollte. Selbst ein Impressum gibt es nicht. Und wenn man sich auf die Suche macht, stellt man fest, dass diese nur für ganz Deutschland, Österreich und die Schweiz in einem Stück möglich ist. In diesen Ländern werden dann beispielsweise sieben Anwälte genannt. Insgesamt! Bei Apotheken, Zahnärzten und Architekten sieht es noch schlechter aus.
Jeder Cent, den man zahlen soll, ist einer zuviel.
Wer sind die Firmen?
Um die Frage aus der Überschrift zu beantworten: wir wissen es nicht. Sowohl in türkischen als auch deutschen Handelsregistern sind sie nicht verzeichnet. Und da der Internetauftritt kein Impressum hat und der von Firmensuchportal Europa angegebene Hamburger Absenderanschrift nicht interessiert, haben wir derzeit keine Anknüpfungspunkte für eine Recherche.
Was tun?
So zustande gekommene Forderungen sind angreifbar. Wegen der Art und Weise ihres Zustandekommens. Und auch, weil mit solch dürftigen Vertragsformulierungen kein wirksamer Vertrag zustande kommt.
Üblicherweise empfehlen wir gegenüber Werbefirmen, die mit der Kölner Masche arbeiten, eine frühest mögliche Reaktion durch Anwälte. In diesem Fall nicht. Sondern die Stellung einer Strafanzeige. An die Staatsanwaltschaft Hamburg, Gorch-Fock-Wall 15, 20355 Hamburg. Anwälte brauchen sie dafür nicht. Schicken Sie Kopien aller Unterlagen mit, insbesondere die Rechnung und schildern Sie das Geschehen.
Erst wenn sich – wider Erwarten - ein Inkassounternehmen oder ein Gericht melden sollte, müssen Sie sich verteidigen. Sie können uns dann ansprechen.
Siehe auch:
[Die Abzockerfirmen und ihre Konten]
[Callcenter - Maschinenräume der Abzockerszene]
Neu ist er nicht:
[Seit über 100 Jahren: Inseratenschwindel, damals so wie heute]
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