Der Handelsregisterschwindel geht weiter: Jetzt als Regitas Digital GmbH mit www.handels-registerportal.de
21.09.2023 – Vor einigen Monaten berichteten wir über eine neu Abo-Falle-Abzocke mit Handelsregisterauskünften.
Das, was wir damals über eine Firma Registerzentrale mit ihren Trickauftritten handelsregisterzentrale24.de und registerzentrale.de geschrieben hatten, könnten wir fast eins zu eins in diesen Blog-Beitrag übernehmen. Aber nur fast. Denn die jetzt bekannt gewordene Firma Regitas Digital GmbH mit ihrem Geschäftsführer Lukasz Pawel Michalak ist noch hemmungsloser. 891,31 € brutto ergaunert man von Betroffenen, die glauben, für 4,50 € netto (4,95 € brutto) einen Handelsregisterauszug eingeholt zu haben. Für den man nebenbei bemerkt seit August 2022 überhaupt nichts zahlen muss.
Beispiel einer Rechnung
Zwar könnte man sich das Geld zurückholen. Eine vergleichbare Anleitung hatten wir in unserem Blog-Beitrag am 26.06.2023 eingestellt. Doch zu viele scheitern an diesem Weg. Einen anderen gibt es aber nicht.
Die Masche der Regitas Digital GmbH mit dem sogenannten handels-registerportal.de entspricht eins zu eins der sogenannten Registerzentrale, über die wir im Juni 2023 berichtet hatten. Es wird suggeriert, dass über eine Eingabemaske ein Handelsregisterauszug eingeholt werden kann. Entweder in aktueller Form oder in chronologischer Form. Der Preis wird rechts oben prominent genannt: 4,50 € netto. Doch die Lüge steht kleingedruckt darunter.
[Bestellmaske handelsregisterportal.de]
Und wofür das Ganze?
Von einem Monitoring ist die Rede in der Auswahlmaske. Was auch immer das sein mag. 891,31 € für eine auf der offiziellen Seite der Handelsregister der Deutschen Bundesländer kostenlos abrufbare Leistung ist völlig unvertretbar. Wir nennen das Betrug.
Wer steckt dahinter?
Die Regitas Digital GmbH wurde am 06.12.2022 in das Handelsregister des Berliner Amtsgerichts Charlottenburg (HRB 247976 B) eingetragen. Geschäftsführer ist der 1984 geborene Lukasz Pawel Michalak. Ob er mehr als Strohpüppchen ist, wissen wir nicht. In dieser sehr speziellen Businesswelt halten sich die Verantwortlichen gerne bedeckt.
Und schieben gerne jemanden vor. Michalak ist uns bislang mit solchen und ähnlichen Maschen jedenfalls noch nicht aufgefallen.
Hereingelegt – Was tun?
Das, was wir in unserem Blog-Beitrag am 26.06.2023 geschrieben hatten, lässt sich eins zu eins auf die Internetseite übertragen:
Wenn Sie hereingelegt wurden, ist die Besonderheit, dass Ihr Geld erst einmal weg ist. Ihre Kreditkarte wurde belastet. Es muss deshalb anders vorgegangen werden, als in der Vergangenheit bei Abofallen, denen Rechnungen, Mahnungen und viele allerletzte Mahnungen folgten. Mit diesem Ablaufplan:
1. Aufforderung zur Rückerstattung
Fordern Sie die Regitas Digital GmbH per E-Mail oder Einwurfeinschreiben zur Rückerstattung aller Beträge auf, die höher sind als 4,95 €. Ein Zweizeiler genügt. Vergessen Sie nicht eine exakte Zahlungsfrist („bis zum 04.10.2023“). Eine Woche reicht.
Natürlich wird keine Zahlung erfolgen. Eine Abofalle wäre nicht erfolgreich, wenn der Abofallenbetreiber einknickt. Schreiben Sie trotzdem!
2. Strafanzeige erstatten
Wir vertreten die Rechtsmeinung, dass es sich bei dieser Abofalle um Betrug handelt. Durch den Aufbau des Anmeldeformulars in Verbindung mit den AGB der Registerzentrale wird vorgetäuscht, dass eine Abfrage nur 4,95 € kostet. Und dadurch ein Irrtum über den tatsächlichen Preis hervorgerufen. Niemand würde sonst einen Handelsregisterauszug bei der Registerzentrale bestellen.
Stellen Sie deshalb Strafanzeige gegen die Regitas Digital GmbH. Zuständig ist die Staatsanwaltschaft Berlin, Turmstraße 91, 10559 Berlin. Schildern Sie kurz, was Ihnen widerfahren ist, fügen Sie Kopien der Kreditabrechnung und Ihres Rückforderungsschreibens an die Regitas Digital GmbH bei und verweisen Sie auf diesen Blog-Beitrag. Auch sollten Sie um Mitteilung eines Aktenzeichens bitten. Das ist alles. Anwälte benötigen Sie dafür nicht.
3. Das schwierigste: das Chargeback-Verfahren
Damit haben Sie Ihr Geld immer noch nicht zurück. Hierfür gibt es das Chargeback-Verfahren nach Artikel 77 Absatz 1 Zahlungsdiensterichtlinie der EU. Sie müssen Ihr Finanzinstitut informieren und die Kreditkartenabbuchung stornieren lassen. Nicht die Kreditkartenfirma! Dazu müssen Sie zumeist einen Widerspruch gegen die jeweilige Zahlung, entweder per Formular oder im Rahmen Ihres Online-Bankings, einlegen. Es läuft eine Acht-Wochenfrist ab dem Lastschrift-Einzug von Ihrem Konto.
Geben Sie als Chargeback-Grund Betrug an. Um das sogenannte Chargeback zu erhalten, sollten Sie dem Widerruf alle Nachweise beifügen, die den Sachverhalt genauer erklären. Also die Kopien der Strafanzeige, des Schreibens an die Regitas Digital GmbH und dieses Blog-Beitrages.
Arbeiten Sie sorgfältig. Sie haben nur einen Versuch! Wenn Sie sich das nicht selber zutrauen, können Sie anwaltliche Hilfe in Anspruch nehmen.
4. Wenn zurück gebucht wurde: weitere Forderung abwehren
Wenn Ihr Geld zurückgebucht wurde, kann die Regitas Digital GmbH Sie mit Rechnungen, Mahnungen und Druckszenarien mit wirklich allerletzten Mahnungen behelligen. Doch derartige Forderungen lassen sich abwehren.
Gerne können Sie uns – unverbindlich – ansprechen.
Sie müssen exakt so vorgehen, wie wir es beschrieben haben. Lesen Sie deshalb die Anleitung sorgfältig durch. Wenn Sie es anders versuchen, werden Sie scheitern. Schlimmstenfalls ist Ihr Geld dann weg. Wenn Sie dann auch noch vergessen haben, zu kündigen, werden die nächsten 891,31 € brutto abgebucht.
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