Der nächste Abzocker: das Büro für Gewerberegistrierung UG mit Gewerbedatenregistrierung.de
01.04.2019 mit Update vom 03.07.2019 – Nicht nur in Paris und Mailand kennt man Moden, die kommen und gehen. Mal kürzer, mal länger, eher dunkler oder bunter. Auch in der Abzockerszene gibt es Moden. Mal geschieht der Schwindel mit der Doppelanruf-Masche, dann mit der Kölner Masche. Derzeit scheint der Branchenbuchschwindel mit Trickformularen wieder einmal en vogue zu sein, wie die Berichte in unserem Blog erkennen lassen.
Mit einem Trickformular und einer Anschrift aus Berlin versucht ein Büro für Gewerberegistrierung UG (haftungsbeschränkt) mit seinem Geschäftsführer, dem 1969 geborenen Mike Krüger, an Aufträge von Gewerbetreibenden und Freiberuflern zu gelangen. Vor allem natürlich an deren Geld.
Für einen Eintrag in dem Internet-Portal Gewerbedatenregistrierung.de.
Es ist eine Abzock-Masche, welcher an sich bereits vor Jahren das höchste deutsche Gericht für Zivilsachen, der Bundesgerichtshof, einen Riegel vorgeschoben hatte. Doch trickreich versucht das Büro für Gewerberegistrierung diesen zu öffnen.
Trickformular aus Berlin
Gewerbetreibende und Freiberufler im deutschsprachigen Raum werden von dem Büro für Gewerberegistrierung UG mit einem offiziell wirkenden Formular belästigt. Firmenbezeichnung und Anschrift sind bereits voreingetragen. Es wird aufgefordert, die Daten zu überprüfen und zu ergänzen. Das Formular ist so angelegt, dass man in der üblichen Geschäftsroutine davon ausgehen soll, es handele sich um die Überprüfung bereits eingetragener Daten in einem amtlichen Register; man müsse lediglich noch die Daten korrigieren oder ergänzen und das Formular per Fax zurück schicken.
Doch die Falle ist im Kleingedruckten versteckt. Korrigiert und ergänzt man die Angaben, kommt nach der Erwartung des Büro für Gewerberegistrierung ein Vertrag über einen Eintrag auf der Internetseite Gewerbedatenregistrierung.de zustande. Für den man heftig zur Kasse gebeten wird. 597,00 EUR brutto im Jahr. Mindestens zwei Jahre lang. Das sind dann 1.194,00 EUR brutto. Zu zahlen auf ein Konto bei der Fidor Bank AG.
[Beispiel des Eintragungsformulars mit AGB des Büro für Gewerberegistrierung UG]
Das Ganze ist ein alter Hut; mit einer solchen Formulargestaltung versuchen es seit Jahr und Tag solch ehrenwerte Gesellschaften mit dem Geschäftsmodell der Branchenbuchabzocke.
[Adressbuchschwindel mit Trickformularen]
Eine Firma wahrer Bescheidenheit…
Schaut man sich das Handelsregister des Amtsgericht Charlottenburg (Berlin) zum Aktenzeichen HRB 188284 B an, stellt man fest: beim Büro für Gewerberegistrierung handelt es sich um eine Einrichtung der Bescheidenheit. Das Stammkapital der Firma, die als ihren Geschäftsgegenstand “Erfassung von Gewerbedaten, Veröffentlichung von Gewerbedaten auf Homepages, Marketing, Erstellung von gewerblichen Webseiten, Erstellung und Programmierung von Software“ angibt, beträgt ganze 5 EUR (in Worten: fünf Euro).
Bescheiden auch die Geschäftsadresse. Im Impressum der Seite Gewerbedatenregistrierung .de wird noch heute die Fraunhoferstraße 24 in 10587 Berlin angegeben. Doch im Handelsregister hat man am 21.02.2019 eine Veränderung angegeben. Wenig vertrauensbildend für eine Firma lautet die Geschäftsanschrift nun: c/o Antonelli, Clausewitzstraße 2, 10629 Berlin.
Gewerbedatenregistrierung ohne Wert
Schaut man sich die Seite Gewerbedatenregistrierung.de an, stellt man auch hier den Hang zu einer wirklichen Bescheidenheit fest: Stil und Aufmachung sind bescheiden, die Möglichkeit, sich einen Branchenüberblick zu verschaffen, erst recht. In Deutschland gibt es mehr als eine Million Gewerbetreibende und Freiberufler. Für eine Gewerbedatensuche ist diese Seite damit so sinnvoll, wie ein Stadtplan, in dem nur Nullkommaetwas aller Straßen verzeichnet sind.
Dass sie nachhaltig beworben wird, können wir nicht erkennen. Die Folge: man kennt sie nicht.
Der Werbespruch auf der Seite “Einfach gute Firmen finden“ hat mit der Realität von Gewerberegistrierung.de nichts zu tun.
Weitere Rechnungen
Viel zu häufig werden solche Rechnungen bezahlt und damit ein solches Geschäftsmodell am Leben erhalten. Weil der Schmu nicht rechtzeitig auffiel. Man sich schämt, herein gelegt worden zu sein. Oder man einfach seine Ruhe haben wollte. Die böse Überraschung kommt für die Betroffenen dann im Folgejahr. In Form der nächsten Rechnung für einen Eintrag unter Gewerberegistrierung.de. Denn in den AGB-Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Büro für Gewerberegistrierung UG findet sich folgende Klausel:
“4. Laufzeit
Der Eintragungsauftrag besitzt eine Mindestlaufzeit von 24 Monaten. Er verlängert sich jeweils um weitere 24 Monate, wenn er nicht von einer der Parteien bis spätestens drei Monate vor Ablauf der gerade aktiven Vertragslaufzeit gekündigt wird."
Eine Forderungsabwehr ist möglich
So ergatterte Aufträge sind angreifbar. Bereits im Jahr 2012 hatte das höchste deutsche Zivilgericht über die Masche mit solchen Trickformularen entschieden. Wir hatten in unserem Blog darüber berichtet. Unsere damalige Überschrift „Bundesgerichtshof verdirbt Branchenbuch-Gaunern die Urlaubslaune“ fasst den Inhalt des Urteils kurz und knapp zusammen.
[Zum Blog-Beitrag vom 26.07.2012]
[Zum Blog-Beitrag vom 25.08.2012]
Mit einem Trick versucht das Büro für Gewerberegistrierung UG dieses Problem zu umgehen. Indem es über ihre AGB noch Bonbons gewährt:
“3. Leistungsumfang
(b) Der Auftraggeber erhält das Nutzungsrecht an 1.000 von ihm frei auswählbaren B2B-Adressen aus dem Adressbestand des Büros für Gewerberegistrierung UG. Das Nutzungsrecht unterliegt dabei den nachfolgenden Maßgaben. Der Auftraggeber erhält hinsichtlich jedes Adressdatensatzes das jeweils einfache, durch ihn nicht übertragbare, zeitlich auf die Dauer dieses Vertragsverhältnisses begrenzte und örtlich auf die Nutzung in Deutschland beschränkte Recht, die Adressdaten für eigene geschäftliche Zwecke zu nutzen […]
(c) Der Auftraggeber kann kostenfrei und jederzeit Bonitätsauskünfte zu Unternehmen und Unternehmern (z.B. Schuldnern oder Interessenten seiner Unternehmung) über das Büro für Gewerberegistrierung UG einholen lassen. Dieses Recht ist quantitativ auf 2 Auskünfte pro Jahr beschränkt [….]
(d) Der Auftraggeber kann pro Vertragsjahr 1 kostenfreie anwaltliche Erstberatungen durch Anwälte in Anspruch nehmen, welche von dem Büro für Gewerberegistrierung UG zu diesem Zwecke geworben worden sind.“
Doch der Trick wird nach unserer Rechtsauffassung nicht gelingen. So ergatterte Aufträge sind angreifbar. Wenn in irriger Annahme das Trick-Formular des Büro für Gewerberegistrierung UG unterschrieben und zurückgeschickt wurde, ist nach unserer Erfahrung eine frühestmögliche und entschlossene Reaktion der sicherste Weg, um unberechtigte Forderungen über einen Eintrag auf der Seite Gewerbedatenregistrierung.de abzuwehren.
Gerne können Sie uns dazu ansprechen. Am besten schicken Sie uns – unverbindlich – Ihre Unterlagen. Wir melden uns dann.
Update vom 03.07.2019:
Das Büro für Gewerberegistrierung UG (haftungsbeschränkt) hat das Impressum der Seite gewerbedatenregistrierung.de geändert. Jetzt ist dort auch als Anschrift die Clausewitzstraße 2, 10629 Berlin angegeben.
Betroffene erhalten jetzt eine Mahnung der Firma Büro für Gewerberegistrierung (UG). Ein Gericht hätte entschieden, dass alles rechtens sei. Wir vermuten darin aber eher einen Bluff:
Siehe auch:
[Blog-Beitrag vom 12.05.2021 - 3. Teil: Büro für Gewerberegistrierung UG verliert Prozess]
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