Die Masche des Örtlicher Business Verlag – die nächste Namensvariante der EU Marketing AG
14.12.2018 mit Update vom 15.02.2019 – Wie oft haben wir es schon in unserem Blog geschrieben. Firmen von der Sorte, über die wir berichten, fischen am liebsten im Trüben. Sie hassen die Öffentlichkeit. Vor allem dann, wenn zu lesen ist, dass man sich wehren kann. Schnell muss ein neuer Name dann her.
Und wieder ist ein neuer Name aufgetaucht. Mit Spam-Anrufen und Legenden versucht aus der Schweiz ein Örtlicher Business Verlag an das Geld Betroffener zu gelangen. Offiziell aus der Schweizer Stadt Zürich. Bei ihm geht es um einen Google Auffindbarkeitsvertrag, irgendwelche Premiumeinträge und die private Internetseite OertlicherBusinessVerlag.de. Einer Seite, die gemeinhin unbekannt ist.
Die Spur führt zu einer alten Bekannten aus der Schweiz. Die uns schon mit vielen Namen aufgefallen war:
- E&S Marketing AG
- E&S Marketing AG Ihr Online Verlag
- OBV Online Business Verlag
- Firmenscout24
- Infobel24
Im Impressum von OertlicherBusinessVerlag.de findet man dann den aktuellsten Namen: EU Marketing AG.
Mit Anrufen auf Kundenfang
Die Methode der EU Marketing AG – oder wie man sich gerade nennt – ist die Doppel-Anruf-Masche. So wurde sie uns geschildert. In vielen Varianten: ein Telefonat kommt bei einem Gewerbetreibenden, Handwerker oder Freiberufler in Deutschland an. Cold-Call oder Spam-Anruf nennt sich das. Den Angerufenen versucht man zu suggerieren, dass man sich bereits kenne, es gäbe schon einen Vertrag oder sie seien doch bereits beim Örtlichen Business Verlag eingetragen. Oder man suggeriert, im Auftrag von Google zu handeln. Nach vielem Reden am Telefon wird deutlich: man will Geld. Etliche der so Angesprochenen glauben dem Anrufer und stimmen zu. Ein zweites Telefonat folgt, in dem das „ja“ aufgezeichnet wird. „Der guten Ordnung halber“ oder „wegen des Fernabsatzgesetz“, heißt es; ein Gesetz, das es nicht gibt. Die Legende im ersten Telefonat geht aus dem aufgezeichneten Telefonat nicht hervor.
[Mehr zu der Doppel-Anruf-Masche]
Schnell folgt die Rechnung. Beispielsweise unter der Überschrift "Google Auffindbarkeits Vertrag“. 549,00 EUR netto werden dann für sechs Monate verlangt, bei Zahlung innerhalb einer Woche kann man sich 3% Skonto abziehen. Gezahlt werden soll auf ein Konto bei der Bank Linth LLB. Die Mehrwertsteuer muss zusätzlich im Reverse Charge Verfahren gezahlt werden. Allgemeine Geschäftsbedingungen – AGB sind beigefügt.
[Beispiel einer Rechnung des Örtlicher Business Verlag mit AGB]
Doch sie entsprechen nicht den AGB, die auf der Seite OertlicherBusinessVerlag.de abgedruckt sind. Welche sollen nun gelten?
Später wird mit diversen Zahlungserinnerungen, Mahnungen und Inkassobüros ein Druckszenario aufgebaut.
OertlicherBusiness.de – wer braucht das?
“Finde schneller was du suchst mit dem Branchenverzeichnis von ÖertlicherBusinessVerlag.“ heißt es. 20000 tägliche Besuchern werden angegeben. Dass die Seite beworben wird, konnten wir jedoch nicht feststellen; sie ist für diejenigen, die ein Branchenverzeichnis suchen, damit weitgehend unbekannt. Man sollte wohl bei der Besucherangabe drei Nullen streichen.
Zur Internetseite OertlicherBusinessVerlag.de muss man nicht viel sagen. Sie entspricht in jeder Beziehung dem, was man von solchen Firmen erwartet. Probieren sie selber eine Firmensuche auf ihr.
Forderungsabwehr möglich
Viel zu viele zahlen. Sonst hätte sich das Geschäftsmodell mit der Doppel-Anruf-Masche schon längst erledigt. Wenn man eine Rechnung für einen solchen „Google Auffindbarkeitsvertrag“ erhält, ist eine frühestmögliche Reaktion der sicherste Weg, um sich wehren zu können. Gerne können Sie uns ansprechen. Am besten mailen Sie uns - unverbindlich - vorab den kompletten Schriftwechsel; wir melden uns dann. In der Vergangenheit gelang es uns, alle Ansprüche der EU Marketing AG nebst deren Namensvarianten gegen die Betroffenen abzuwehren.
Vorsicht ist geboten: wenn es einmal geschafft wurde, solcherart an einen Auftrag zu gelangen, wird es immer wieder versucht – viele derartiger Firmen hängen über ihre Hinterleute mehr oder minder zusammen. Vergessen Sie die üblichen Höflichkeitsformen. Legen Sie kommentarlos auf oder drücken den Anruf weg. Erfahrungsgemäß haben Sie dann bald wieder Ihre Ruhe.
Update vom 15.02.2019:
Jetzt mit Inkassobüro
Betroffene der EU Marketing AG alias Örtlicher Business Verlag erhalten seit Anfang 2019 Post von einer Inkassofirma. Die Culpa Inkasso GmbH aus 70501 Stuttgart meldet sich als „Inkassounternehmen und Vertragspartner der Schufa“. Wiederholt war uns dieses Inkassounternehmen schon als Geldeintreiber von Firmen aufgefallen, die mit der Doppel-Anruf-Masche arbeiten. Jetzt heißt es wolkig, man sei
“ab sofort beauftragt, die offene Forderung geltend zu machen und hierfür Kraft der Gesetze alle notwendigen Maßnahmen und Verfahren einzuleiten.“
Umgehend sei die Forderung der Firma Örtlicher Business Verlag zu begleichen. Zuzüglich 124,00 Euro als Inkassokosten der Culpa Inkasso. Mit einer „dringend“ zurück zu sendenden Rückantwort greift man zur Bauernfängerei. Vorangekreuzt findet sich darin unter anderem der Satz:
„Die Richtigkeit der geltend gemachten Gesamtforderung wird ausdrücklich anerkannt.“
Durch eine solche Erklärung kann dann eine vormals nicht berechtigte Forderung wirksam werden.
Wenn man Post von einem Inkassounternehmen wie der Culpa Inkasso GmbH erhält, wird man tätig werden müssen. Es können sonst Nachteile bei Schufa & Co. in Form von Negativmerkmalen drohen.
Mehr zu Inkassobüros:
[Die Abzockerszene und ihr Inkasso – was dürfen Inkasssobüros?]
In weiteren Blog-Beiträgen haben wir über die EU Marketing GmbH – oder wie sich gerade nannte – berichtet und auch über deren Hinterleute:
[Zum Blog-Beitrag vom 12.04.2019 - Wieder eine neue Namensvariante: die EU Marketing AG jetzt als Regionaler Firmenverlag]
Ohne sie geht gar nichts:
[Callcenter - Maschinenräume der Abzockerszene]
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