Drittes Oberlandesgericht: jetzt wird es noch enger für Doppel-Anruf-Trickser

30.11.2022 - Es gibt die Doppelanruf-Masche. Mit ihr sollen Gewerbetreibende und Freiberufler zu einem „ja“ für einen Vertragsschluss bewegt werden. Für einen teuren Werbeeintrag, meist in einem Verzeichnis, das keiner kennt und niemand braucht.

[Mehr zur Doppelanruf-Masche]

Bei manchen Unterschieden im Detail: die Doppel-Anruf-Masche beginnt stets mit einem Spam-Anruf. Ohne dass zuvor eine Geschäftsbeziehung bestand, werden die Betroffenen telefonisch überrumpelt.

Bereits 2017 berichteten wir über zwei Entscheidungen von Oberlandesgerichten.

[Zum Blog-Beitrag vom 05.01.2017: Für Doppel-Anruf-Trickser fatale Urteile - Updates von Blog-Beiträgen November und Dezember 2016]

Das Oberlandesgericht Bamberg (OLG Bamberg, Urteil vom 20.07.2016 – 3 U 223/15) und das Oberlandesgericht Hamm (OLG Hamm, Urteil vom 07.10.2016 – I-12 U 38/12) hatten entschieden, dass auch diejenigen, die bei einem solchen Anruf einen Vertrag geschlossen hatten, noch im Nachhinein einen Unterlassungsanspruch wegen der unzulässigen Kontaktaufnahme geltend machen können. Wenn sie von solchen Firmen auf Zahlung verklagt werden, auch mit einer Widerklage.

Nun hat ein drittes Oberlandesgericht (OLG Schleswig-Holstein, Beschluss vom 08.08.2022 – 6 U 29/22) sich dieser Auffassung angeschlossen.

Zuvor waren bereits eine Vielzahl von Amts- und Landgerichten dieser Auffassung gefolgt. Es gab aber auch einige Amts- und Landgerichte, die das anders sahen. Frei nach dem Motto: wer als Betroffener am Telefon dennoch spricht, hat den Anruf gebilligt. Spätestens nach dieser dritten Entscheidung eines Oberlandesgerichtes dürfte so eine Ansicht nicht mehr vertretbar sein.


Für die Abzocker-Firmen ist das mehr als ärgerlich

Sie haben bei einem Prozess, den sie gegen Betroffene führen, dann die Kosten der Widerklage zu tragen. Im für sie günstigsten Fall bleibt ihnen unterm Strich nichts übrig. Häufig müssen sie aber sogar am Ende des Prozesses bis zu vierstellig draufzahlen.

Doch nicht nur gegen Firmen, die mit der Doppel-Anruf-Masche arbeiten, können diese Urteile heran gezogen werden. Auch wenn Kölner-Masche-Unternehmen tätig werden, ist zu überlegen, ob man gegen deren Spam-Anrufe damit vorgehen kann.

[Mehr zur Kölner-Masche]




Jetzt hat sich mit dem OLG Köln das vierte Oberlandesgericht dieser Rechtsauffassung angeschlossen.

[Zum Blog-Beitrag vom 12.02.2023: Das vierte Oberlandesgericht gegen Spam-Anruf-Firmen – Blue GmbH aus Kleve verliert]




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