Firmenhinweis.com: Trickformularschwindel mit NetProm Reklam und NC Verlag GmbH
31.03.2021 – Wieder versucht man sich daran, an Geld von Gewerbetreibenden und Freiberuflern zu gelangen. Um an Aufträge für einem Eintrag in dem Internet-Verzeichnis firmenhinweis.com zu gelangen, verschickt eine Firma NetProm Reklam Tic. Ltd. Sti aus Izmir in der Türkei Trickformulare, die unterschrieben zurückgeschickt werden sollen.
Wenn das geschehen ist, erhalten die Betroffen von einer NC Verlag GmbH eine Rechnung. Über viel Geld. Und es wird nicht die einzige Rechnung bleiben.
Es ist eine Abzock-Masche, welcher an sich bereits vor Jahren das höchste deutsche Gericht für Zivilsachen, der Bundesgerichtshof, einen Riegel vorgeschoben hatte.
Trickformular aus der Türkei
Gewerbetreibende und Freiberufler im deutschsprachigen Raum werden von der Firma NetProm Reklam Tic. Ltd. Sti mit einem „offiziell“ wirkenden Formular belästigt. Dass die NetProm in der Türkei sitzt, lässt sich nur erahnen. Die Firmendaten sind bereits voreingetragen, so dass der Eindruck entsteht, sie müssten im Rahmen einer bereits bestehenden Geschäftsverbindung nur noch überprüft, korrigiert oder ergänzt werden. Korrigiert und ergänzt man aber die Angaben, kommt ein Vertrag über einen Eintrag auf der Seite firmenhinweis.com zustande. So jedenfalls steht es im Kleingedruckten auf dem Trickformular der Firma NetProm Reklam Tic. Ltd. Sti.
Ein alter Hut; mit einer solchen Formulargestaltung versuchen es seit Jahr und Tag Firmen mit dem Geschäftsmodell der Branchenbuchabzocke.
Böse Überraschung in Form einer Rechnung
Betroffene werden heftig zur Kasse gebeten. Über 1.186,43 EUR beläuft sich eine Rechnung, welche sie bald nach ihrer Unterschrift von einer Firma NC Verlag GmbH erhalten.
Firmenhinweis.com – eine Seite, wie man sie erwarten kann
Beim Aufruf der Internetseite Firmenhinweis.com sticht einem sofort der Größenwahnsinn ins Auge.
“Alles Was Sie Suchen Ist Hier
Willkommen im umfassendsten und größten Unternehmensverzeichnis Deutschland“,
heiß es auf der Startseite. Am Fuß der Seite ist noch unbescheidener von “globaler Welt“ die Rede. Doch versucht man einmal, nach einer Firma zu suchen, stellt man fest, dass sie in jeder Beziehung nur dem entspricht, was man von Firmen aus dieser speziellen Business-Welt erwarten kann: nämlich nichts.
Die Seite, die mit der deutschen Rechtschreibung auf Kriegsfuß zu stehen scheint, hat kein Impressum. Dass deren Betreiber die NetProm Reklam Tic. Ltd. Sti ist, kann man an unerwarteter Stelle finden. In der Datenschutzerklärung.
Dass die Seite firmenhinweis.com beworben wird, können wir nicht erkennen. Man kennt sie deshalb nicht. Und sucht deshalb nicht auf ihr. Für einen Firmeneintrag dort etwas zu bezahlen, ist heraus geschmissenes Geld.
Weitere Rechnungen
Viel zu häufig werden solche Rechnungen bezahlt und damit ein solches Geschäftsmodell am Leben erhalten. Weil der Schmu nicht rechtzeitig auffiel. Man sich schämt, Opfer eines Tricks geworden zu sein. Oder einfach seine Ruhe haben will. Doch die wird man nicht bekommen. Versteckt im Kleingedruckten des Trickformulars ist die Rede von einer dreijährigen Eintragsdauer. Für die jedes halbe Jahr die Kosten erneut entstehen. Dies macht dann zusammen 7.118,58 EUR
Manchmal noch mehr. Denn in den AGB-Allgemeinen Geschäftsbedingungen der NetProm Reklam Tic. Ltd. Sti auf der Seite fimenhinweis.com findet sich unter § 3 Abs. 3 noch folgende Klausel:
„Der Vertrag verlängert sich jeweils um zwölf Monate, wenn er nicht spätestens drei Monate vor Ablauf der Vertragslaufzeit durch den Kunden oder Netprom schriftlich gekündigt wird. Entscheidend ist das Datum des Zugangs der Kündigungserklärung.“
Das Geschäft scheint sich für die Firma NetProm Reklam Tic. Ltd. Sti zu lohnen. Über Stellenanzeigen werden für das Büro in Izmir/Konak derzeit weitere Mitarbeiter gesucht.
Eine Forderungsabwehr ist möglich
So ergatterte Aufträge sind angreifbar. Bereits im Jahr 2012 hatte das höchste deutsche Zivilgericht über die Masche mit solchen Trickformularen entschieden. Wir hatten in unserem Blog darüber berichtet. Unsere damalige Überschrift „Bundesgerichtshof verdirbt Branchenbuch-Gaunern die Urlaubslaune“ fasst den Inhalt des Urteils kurz und knapp zusammen.
[Zum Blog-Beitrag vom 26.07.2012]
[Zum Blog-Beitrag vom 25.08.2012]
Wenn in irriger Annahme das Trick-Formular der Firma NetProm Reklam Tic. Ltd. Sti unterschrieben und zurückgeschickt wurde, ist nach unserer Erfahrung eine frühestmögliche und entschlossene Reaktion der sicherste Weg, um unberechtigte Forderungen über einen Eintrag auf der Seite firmenhinweis.com abzuwehren.
Mehr Informationen zum Adressbuchschwindel mit Trickformularen:
[Adressbuchschwindel mit Trickformularen]
Neu ist er nicht:
[Seit über 100 Jahren: Inseratenschwindel, damals so wie heute]
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