Auf Anzeigenfang für Erste-Hilfe-Tafeln; die H.J. Jäger GmbH
23.10.2020 – Als wir heute den Suchbegriff H.J. Jäger GmbH bei einer Google©-Suche eingaben, wurden uns schon auf der ersten Seite Suchergebnisse angezeigt, die Überschriften trugen wie
"Abzocke mit Erste-Hilfe-Tafeln“,
“Kostspielige Werbung auf Erste-Hilfe-Tafeln“,
“Unverschämte Abzocke mit Anzeigen“ oder
“Auf Betrug mit Erste-Hilfe-Tafel reingefallen“.
Kurzum: die H.J. Jäger GmbH aus einem Postfach in 53403 Remagen und einem Büro in 53489 Sinzig mit ihrer Geschäftsführerin, der Mittsechzigerin Renate Aarhuus, hat ein Problem mit schlechter Presse.
Ein geschäftstüchtiger Außendienstler erscheint
Gewerbetreibende und Freiberufler in ganz Deutschland werden im Namen der H.J. Jäger GmbH von einem Vertreter aufgesucht. Aus Sicht der H.J. Jäger GmbH macht er seine Sache gut, wenn er den Ort mit einer Unterschrift unter einem Anzeigenvertrag verlässt.
Unabhängig davon, wie es geschafft wurde, an die Unterschriften unter dem Werbeformular zu gelangen; nach unserer Rechtsauffassung haben wir Zweifel, dass ein wirksamer Vertrag zustande gekommen ist.
Bedenkliches im Kleingedruckten
Die Anzeigenaufträge an die H.J. Jäger GmbH – von einer „Geschäftsempfehlung“ ist im Kleingedruckten des Anzeigenformulars die Rede - sollen auf einer Ersten-Hilfe-Tafel erscheinen. 1000 Stück sollen
„an die Fernsprechteilnehmer […] im Ortsnetz als Dialogpost versandt werden. Die Adressierung erfolgt in alphabetischer Reihenfolge anhand des Eintrages im „öffentlichen“ Telefonbuch.
Was soll das sein, ein „öffentliches“ Telefonbuch? Unklar geht es weiter. Es ist noch nicht einmal der Erscheinungszeitpunkt der Tafeln geregelt.
Auffällig ist auch diese Formulierung im Kleingedruckten:
“Die Vertragsschließenden bestätigen durch ihre Unterschrift, dass alle Vereinbarungen im Original dieser Urkunde enthalten sind und insbesondere keine Nebenabreden getroffen wurden.“
Warum das von der H.J. Jäger GmbH so betont wird?
[Muster eines Anzeigenformulars der H.J. Jäger GmbH, Remagen/Sinzig für Erste-Hilfe-Tafel]
Viel Geld wird gefordert
Einige Zeit nachdem die Unterschrift geleistet wurde, kommt die Rechnung. Das Geld soll auf ein Konto bei der Kreissparkasse Ahrweiler oder der Volksbank Rhein Ahr Eifel eG gehen. Stolze 307,40 EUR brutto werden beispielsweise im Oktober 2020 für eine 2,5 x 10 cm kleine Anzeige verlangt.
Doch dabei bleibt es nicht. Ausgehend von dem Kleingedruckten auf dem Auftragsformular ist der Auftrag für “5 Jahre (=5 Auflagen)“ abgeschlossen. "Unter Ausschluss einer ordentlichen Kündigung."
Was die Betroffenen in der Folgezeit dafür zahlen müssen, bleibt im Anzeigenauftrag unbestimmt:
“Bei Neuauflage werden obige Stückzahlen, unter Berücksichtigung der Kostensteigerungen gegenüber der Vorauflage, bei aktueller Preisliste berechnet.“
Wer nicht zahlt, erhält etliche Zahlungsaufforderungen, Mahnungen und allerletzte Mahnungen.
Nicht erst seit heute
Die H.J. Jäger GmbH ist schon geraume Zeit im Werber-Geschäft. Sie ist im Handelsregister des Amtsgericht Koblenz (HRB 11783) eingetragen. Als Geschäftszweck ist im Handelsregister eingetragen:
“ Druck und Vermittlung von Werbeanzeigen sowie Vertrieb von Werbeträgern, überhaupt alle Geschäfte, die diesem Gesellschaftszweck zu dienen geeignet sind.“
Auf der Internetseite Notrufnummer.de beschreibt man sich als Familienbetrieb und Marktführer der Branche für Erste-Hilfe-Tafeln. Die Aktivitäten der Außendienstmitarbeiter würden das gesamte Bundesgebiet umfassen.
Ungewöhnlich für derartige Firmen ist das recht hohe Stammkapital von 100.000 DM, das sind umgerechnet 49.090 EUR.
Fragliche Forderung
Viele werden zahlen. Sonst wäre das Geschäft längst zum Erliegen gekommen. Einige der Betroffenen, weil sie bis zum Schluss nichts merken. Andere, um ihre Ruhe zu haben.
Wenn man eine Rechnung für einen angeblich auf diese Weise mit der H.J. Jäger GmbH zustande gekommenen Auftrag erhält, ist nach unserer Erfahrung eine frühestmögliche Reaktion der sicherste Weg, um sich dagegen wehren zu können.
[Seit über 100 Jahren: Inseratenschwindel, damals so wie heute]
[Anzeigenbetrug mit der Kölner Masche]
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