Doppel-Anruf-Geschäftemacher: die NS Partner GmbH mit regionalesfirmenverzeichnis.de
18.08.2020 – So unappetitlich wie der Firmenname ist auch das Geschäft. Eine NS Partner GmbH aus der Schweiz will mit der Doppel-Anruf-Masche an das Geld von Gewerbetreibenden und Freiberuflern. Für einen teuren Eintrag auf der privaten Internetseite regionalesfirmenverzeichnis.de
Wieder einmal aus der Schweiz, muss man an dieser Stelle sagen. Das Land entwickelt sich immer mehr in Richtung eines Eldorado der Doppel-Anruf-Geschäftemacher und anderer unseriöser Werbefirmen.
Mit einem echten Regionalen Firmenverzeichnis hat das Alles nichts zu tun.
Ein unerwarteter Anruf
Die Methode der NS Partner GmbH ist die Doppel-Anruf-Masche. Die wird uns so oder so ähnlich berichtet:
Ein Cold-Call, also ein Spam-Anruf kommt bei einem Gewerbetreibenden oder Freiberufler an. Der Anrufer oder die Anruferin sitzt in einem Call-Center, in welchem Land oder welcher Stadt auch immer. Das Auftreten ist resolut: es ginge um den Branchenbucheintrag der angerufenen Firma in .…. – dann folgt ein Name. Der wäre bislang kostenlos gewesen und weil er nicht gekündigt wurde, müsste jetzt gezahlt werden; man wolle die Daten abgleichen. Oder es wird auf eine Art Premium-Eintrag in einem Internetverzeichnis verwiesen. Oder bei Google. Jedenfalls koste der jetzt Geld.
Den Einwand, derartiges sei nicht bekannt, kennt man im Call-Center schon aus voran gegangenen Telefonaten bei anderen Firmen; schließlich gab es zuvor noch nie eine Geschäftsbeziehung mit einer der angerufenen Firmen. Bestimmt und deutlich wird entgegnet, das sei aber so registriert und man hätte nur die Möglichkeit, jetzt für einen mehr oder minder langen Zeitraum mit entsprechend mehr oder weniger Kosten zu zahlen. Dass tatsächlich vorher keine Geschäftsverbindung bestand, wird für die Angerufenen nicht sofort deutlich. Sie glauben schließlich, in der Hektik des Geschäftsalltags etwas übersehen zu haben und jetzt noch am besten davon zu kommen, wenn sie die vermeintlich günstigste Möglichkeit wählen. Manchmal wird der Entscheidung mit einem Rabatt nachgeholfen. Nur jetzt, hier und heute, wird suggeriert. Es wird auch gedroht. Man werde bei Google gesperrt. Und sei dann nicht mehr im Internet aufzufinden.
In einem zweiten Telefonat lassen sich die Firmen dann den so ergaunerten Vertragsschluss bestätigen. Dieses Telefonat wird aufgezeichnet. Die Daten werden so abgefragt, dass die Antworten stets „ja“ lauten. Hier wird auch schon mal nachgeholfen. „Sie sollen nur mit ja antworten“, wird dann angeschnauzt. „Wegen Ihnen müssen wir die Aufzeichnung wiederholen.“
[Mehr zu der Doppel-Anruf-Masche]
Wenn die erste Rechnung einer ihnen unbekannten Firma kommt, bemerken die meisten Betroffenen erst den Schmu. Bei der NS Partner GmbH werden zwischen 600 und 900 EUR netto verlangt. Für einen mehr oder lang laufenden Eintrag auf der Seite regionalesfirmenverzeichnis.de. Und einen „Google-Bestätigungscode“, der dermaleinst kommen werde.
Rechnung, Mahnungen und Inkasso-Drohungen
Wenn die Betroffenenen nicht zahlen, folgt ein Druckszenario im Stil von Tot, Teufel und Pestilenz. Mit Zahlungserinnerungen, Mahnungen, wirklich allerletzten Mahnungen. Auch von erfundenen oder real existierenden Inkassobüros kann man hören.
[Die Abzockerszene und ihr Inkasso – was dürfen Inkasssobüros?]
Geschäftszweck: fast alles
Die NS Partner GmbH gibt nach außen eine Anschrift im Schweizer Kanton Appenzell Ausserhoden an: Im 2300-Seelen-Dorf Urnäsch, Dorfplatz 16. Dafür man dort jemanden von der NS Partner GmbH persönlich antreffen wird, würden wir nicht die Hand ins Feuer legen wollen. Noch nicht einmal dafür, dass sich überhaupt einer von den tatsächlich Verantwortlichen in der Schweiz aufhält. Unter der Anschrift findet man auch eine Firma, die „Bürodienstleistungen, Managementberatung, Sekretariatsdienste“ anbietet.
Die NS Partner GmbH ist im Handelsregisteramt des Kanton Appenzell Ausserhoden (CH-130.4.013.639-6) eingetragen. Der angegebene Geschäftszweck ließe am besten mit „Allerlei“ beschreiben:
“Die Gesellschaft bezweckt die Erbringung von Dienstleistungen aller Art im Baubereich im In- und Ausland, Montagen aller Art, Handel, Import und Export von Waren alle Art, Ausführung von Bauten und Renovationsarbeiten aller Art auf eigene oder fremde Rechnung sowie Erbringung umfassender Dienstleistungen im Grundstück- und Baubereich im In- und Ausland sowie das Marketing.“
Geschäftsführer und Gesellschafter der mit einem Kapital von 20.000 CHF, das sind 18.550 EUR, ausgestatteten Firma ist Dejan Jodic. Auf der Internetseite regionalesfirmenverzeichnis.de fand sich heute ein Link zu Linkedin. Dort tauchte ein weiterer Name auf: Sani Karic, „Brand Manager at Regionales Firmenverzeichnis“, bosniakischer Hintergrund, auch der Ortsname Waiblingen in Baden-Württemberg findet sich. Nach unserer Erfahrung mit derartigen Firmen würden wir keine große Wette darauf eingehen wollen, dass der ein oder andere der Beiden tatsächlich etwas zu sagen hat – und nicht nur ein Strohpüppchen ist.
Was ist „Regionales Firmenverzeichnis“
Die Seite regionalesfirmenverzeichnis.de entspricht in jeder Beziehung dem, was man von solcherart Internetverzeichnissen erwarten kann. An der mit sparsamstem Punkt- und Kommaeinsatz verfassten Werbeaussage auf deren Eingangsseite
“Wenn Sie Firmen einer bestimmten Branche in Buchen suchen, sind Sie in diesem Bereich richtig Branchenverzeichnis für Deutschland mit alphabetisch aufgelisteten Branchen & direkter Suchanfrage. Finden Sie Adressen, Telefonnummern und mehr!“
ist nichts dran. Dass die Seite beworben wird, können wir nicht erkennen. Man kennt sie nicht, man braucht sie nicht. In einem vergleichbaren Fall sah das Landgericht Wuppertal deshalb die vereinbarte Vergütung wegen eines objektiv auffälligen Missverhältnisses von Leistung und Gegenleistung als sittenwidrig an.
Forderungen lassen sich abwehren
Die Erfahrung lehrt: viel zu viele zahlen. Und halten so das Geschäft mit dieser speziellen Werbewelt am Leben. Wenn man irrtümlich telefonisch der NS Partner GmbH einen Auftrag für ihr sogenanntes regionalesfirmenverzeichnis.de erteilt hat, ist nach unserer Erfahrung eine frühestmögliche Reaktion der sicherste Weg, um die Forderung abwehren zu können. Am besten mailen Sie uns – unverbindlich – vorab den kompletten Schriftwechsel; wir melden uns dann.
Die NS Partner GmbH ist nicht die einzige Schweizer Firma, über die wir in unserem Blog berichteten:
[Zum Blog-Beitrag vom 23.06.2020 - (Angeblich) aus der Schweiz: Aktuelle Bürger Infomedien GmbH - wieder mit Johann Heinrich Thomas Grausam]
Ohne sie geht gar nichts:
[Callcenter - Maschinenräume der Abzockerszene]
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