Öffentliches Baurecht
Das öffentliche Baurecht befasst sich mit Einschränkungen der Baufreiheit aufgrund staatlicher Regelungen; es steht einem Bauherrn, einem Grundstücks- oder Wohnungseigentümer "der Staat" gegenüber.
Anders beim privaten Baurecht: hier geht es um Verträge oder nachbarrechtliche Ansprüche zwischen Firmen, Architekten/Ingenieuren, Bauherren, Verbrauchern, Nachbarn.
Im Bereich des öffentlichen Baurechts bearbeitet das Rechtsanwaltsbüro Radziwill ● Blidon ● Kleinspehn unter anderem folgende Tätigkeitsfelder:
- Baugenehmigungen
- Bauplanungsrecht
- Bestandsschutz und Legalisierung bei baurechtswidrigen Verhältnissen
- Denkmalschutz
- Erschließungsverträge
- Öffentlich-Rechtlicher Nachbarschutz
- Städtebauliche Verträge
- Altlasten-Sanierungsverträge
Das Fachgebiet Öffentliches Baurecht wird maßgeblich bearbeitet von den Rechtsanwälten Claus Radziwill und Stephan Bednarski.
In unserem Blog Bau-News informieren wir in einer für Nicht-Juristen verständlichen Sprache auch über Themen aus dem Öffentlichen Baurecht.
[Baurecht: wen wir vertreten]
[Weitere Arbeitsfelder im Bau- und Architektenrecht]
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