Öffentliches Baurecht

Das öffentliche Baurecht befasst sich mit Einschränkungen der Baufreiheit aufgrund staatlicher Regelungen; es steht einem Bauherrn, einem Grundstücks- oder Wohnungseigentümer "der Staat" gegenüber.

Anders beim privaten Baurecht: hier geht es um Verträge oder nachbarrechtliche Ansprüche zwischen Firmen, Architekten/Ingenieuren, Bauherren, Verbrauchern, Nachbarn.

Im Bereich des öffentlichen Baurechts bearbeitet das Rechtsanwaltsbüro Radziwill ● Blidon ● Kleinspehn unter anderem folgende Tätigkeitsfelder:

  • Baugenehmigungen
  • Bauplanungsrecht
  • Bestandsschutz und Legalisierung bei baurechtswidrigen Verhältnissen
  • Denkmalschutz
  • Erschließungsverträge
  • Öffentlich-Rechtlicher Nachbarschutz
  • Städtebauliche Verträge
  • Altlasten-Sanierungsverträge


Das Fachgebiet Öffentliches Baurecht wird maßgeblich bearbeitet von den Rechtsanwälten Claus Radziwill und Stephan Bednarski.








In unserem Blog Bau-News informieren wir in einer für Nicht-Juristen verständlichen Sprache auch über Themen aus dem Öffentlichen Baurecht.


[Baurecht: wen wir vertreten]
[Weitere Arbeitsfelder im Bau- und Architektenrecht]


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