Anzeigenbetrug aus Zypern: Firma Trend Media Ltd.
10.08.2015 mit Update vom 19.04.2016 - Vor einigen Tagen hatten wir über deutsche Geschäftsleute der besonderen Art und ihren Drang nach Südosteuropa berichtet.
Eine von solchen Leuten gegründete Firma Trend Media Ltd. verschickt derzeit aus der Stadt Larnaca auf der Insel Zypern Rechnungen an Geschäftsleute und Freiberufler.
In Zeitungsartikeln und Mitteilungen von Kommunen wird vor ihr gewarnt. „Warnung vor Verträgen mit Trend Media“ heißt es in den Überschriften. Oder: „Warnung vor unseriöser Verkaufsmasche“.
Dabei ist die Bezeichnung der Trend Media-Masche nur als "unseriös" noch geradezu verniedlichend.
Der Trick der Trend Media Ltd.
Die Trend Media Ltd. greift zur „Kölner Masche“; die heißt so, weil sie vor Jahren erstmals in großem Umfang aus Köln angewandt wurde: Gewerbetreibende und Freiberufler, die in der Vergangenheit Anzeigen in einer Broschüre einer kommunalen Institution, eines Energieerzeugers oder ähnlichem inseriert hatten, erhalten einen Anruf. Man bezieht sich auf diese Anzeige und bietet sie auch für eine nächste Auflage an.
Der Anrufer reagiert dann schnell und geschickt - abhängig von der negativen oder positiven Reaktion des Angerufenen. Besteht Interesse an einer nochmaligen Anzeige, wird sodann ein Fax angekündigt, das wegen Fristabläufen schnellstens unterschrieben und zurück geschickt werden müsse – die Druckerei warte bereits.
Besteht kein Interesse, heißt es, es sei zu spät, man habe eine die Kündigungsfrist versäumt, leider, leider… Auch in der kommenden Ausgabe müsse man inserieren. Aber man könne gleich aufnehmen, dass danach der Vertrag auslaufe. Auch bei dieser Variante wird ein Fax angekündigt.
Das Fax kommt tatsächlich Minuten später. Es ist schlecht lesbar, aber deren Empfänger gehen davon aus, dass alles schon seine Richtigkeit habe; es wurde doch alles am Telefon besprochen. Sie unterschreiben und schicken es an eine Fax-Nummer zurück, die sich auf den ersten Blick unverfänglich liest. Sie beginnt mit der Vorwahl 03221 und ist wie alle Vorwahlen, die mit 032 beginnen, eine Vorwahl ohne festen Ortsnetzbezug.
[Muster des Formulars der Trend Media Ltd. – Im Original ist es in DIN A4 und damit schlechter lesbar als auf einem Monitor]
Später kommt dann eine Rechnung, mit der die Empfänger feststellen, Opfer einer Betrugsmasche geworden zu sein: 705,50 EUR werden verlangt. Zuzüglich Mehrwertsteuer im Reverse Charge-Verfahren nach § 13b UStG. Die sollen die Empfänger direkt an ihr deutsches Finanzamt zahlen. Den Rest auf ein Konto der Hellenic Bank Ltd. in Zypern.
[Beispiel einer Rechnung der Trend Media Ltd.]
Mit der bisher erschienenen Anzeige hat das alles nichts zu tun.
In der Lord Byron Street 61-63 in ZY-6023 Larnaca wird man die Trend Media Ltd. und ihre Hinterleute kaum antreffen. Unter dieser Anschrift findet man in der zypriotischen Hafenstadt außer Spezialisten für Firmen mit (auch) dem Geschäftsmodell der Verschleierung des internationalen Finanzganoventums vor allem Briefkästen, in denen sich solch illustre Unternehmungen wie die Trend Media Ltd. tummeln.
Ein Rätselraten bleibt: was ist die Gegenleistung?
In der Rechnung der Trend Media Ltd. ist nur nebulös von einem „Informationsfolder“ die Rede. Auch das Kleingedruckte im Formular hilft nicht viel weiter. Dort heißt es:
„Vertragsgegenstand ist die Schaltung der aus der Textvorlage ersichtlichen Werbeanzeige des Auftraggebers in Bürgerinformationsfoldern und deren Verbreitung im Ausgabengebiet […]“
Doch welcher „Folder“ ist gemeint? Eine Anzeige in einer Publikation zu veröffentlichen, macht nur dann Sinn, wenn die auch bei der Zielgruppe verbreitet wird. Wieder leibt es Dunkeln. Aus dem Formular der Trend Media Ltd.:
„Die Verteilung erfolgt durch Postwurfsendung, an Haushalte direkt bzw. Postfachinhaber. Die gesamte Auflagenstärke beträgt mind. fünfhundert Stück.“
Bloß: wo ist das Ausgabegebiet? Und nach welchen Kriterien werden die 500 Empfänger ausgesucht?
Bemerkenswert sind auch diese Sätze im Kleingedruckten:
„Es handelt sich um einen Neuauftrag, der mit anderen Aufträgen bei uns oder bei anderen Firmen nicht in Verbindung steht und deren Gültigkeit nicht berührt. Der Auftraggeber bestätigt ausdrücklich, dass weder Werbestadtpläne bzw. Werbekarten und Broschüren anderer Verlage Grundlage dieses Auftrages sind.“
Warum das so betont wird? Doch wohl, weil genau dieser Eindruck erweckt wird – und erweckt werden soll.
Vier Rechnungen werden kommen
Wer glaubt, seine Ruhe zu haben, wenn er zahlt wird, hat sich bitter getäuscht. Nach dem Kleingedruckten im Formular wird man innerhalb von zwei Jahren insgesamt viermal zur Kasse gebeten. 2.820 EUR will die Trend Media Ltd. insgesamt haben. Hinzu kommt die Mehrwertsteuer, zu zahlen direkt an das Finanzamt.
Eine Forderungsabwehr ist möglich
Solche Aufträge an die Trend Media Ltd. sind angreifbar – nicht nur wegen der Art und Weise ihres Zustandekommens, sondern vor allem auch wegen deren fehlender Bestimmtheit, wie es bei den Juristen heißt. Wenn man eine Rechnung erhält, ist nach unserer Erfahrung eine frühestmögliche Reaktion der sicherste Weg, um sich wehren zu können. Gerne können Sie uns ansprechen.
Update vom 19.04.2016:
Jetzt mit Inkassobüro aus der Schweiz
Die TrendMedia Ltd. hat einen Geldeintreiber aus der Schweiz beauftragt. Die TOP Inkasso GmbH aus Luzern/Schweiz, die in der Vergangenheit schon für andere Firmen mit diesem Geschäftsmodell auftrat. Die TOP Inkasso GmbH ist nicht zu verwechseln mit der mit Bindestrich versehenen TOP-Inkasso GmbH aus dem Schwarzwald. Letztere ist seriös und ist auch im deutschen Rechtsdienstleistungsregister eingetragen. Gezahlt werden soll auf ein Konto der TOP Inkasso GmbH bei der schweizerischen Baloise Bank AG.
[Beispiel einer Zahlungsaufforderung der TOP Inkasso GmbH aus Luzern in Sachen TrendMedia Ltd.]
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