Unsere Arbeitsfelder im Bau- und Architektenrecht

In unserem Fachgebiet sind wir breit aufgestellt. Zu den Arbeitsfeldern gehören unter anderem:

  • Prüfung und Gestaltung von
    • Bauverträgen
    • Bauträgerverträgen
    • Architektenverträgen
    • Verträgen mit Baubetreuern
    • Verträgen mit Sonderplanern
  • Baubegleitende Rechtsberatung (sowohl Neubau, als auch Bauen im Bestand), zum Beispiel
    • Taktisches Vorgehen bei Störungen im Bauablauf und Leistungsänderungen
    • Beratung bei Nachtragskonflikten
    • Beratung bei Bauzeitverschiebungen
  • Juristisches Projektmanagement
  • Baustofflieferungen
  • Forderungssicherungsgesetz
  • Beweissicherung
  • Nachbarrecht
  • Werklohnforderung
  • Gewährleistungsansprüche
  • Abwicklung von Bauschäden
  • Architektenhonorar und Ingenieurhonorar
  • Architektenhaftung und Ingenieurhaftung
  • Urheberrecht am Bau

Die Größenordnung unserer Fälle reichte dabei in der Vergangenheit von klein bis groß: beispielsweise von der Bearbeitung eines Schadensersatzanspruchs, der bei einem 600-Euro-Auftrag für das Abschleifen eines Dielenbodens entstand, bis zu einer sich über mehrere Jahre erstreckenden rechtlichen Begleitung eines 55,0 Mio-Euro-Bauvorhaben in Berlin-Mitte, in dem mehr als 600 Arbeitsplätze entstanden; dies von A bis Z - angefangen bei den Verhandlungen mit dem gewerblichen Ankermieter, über die Bauphase, bis hin zur späteren Betreuung in der Vertragsabwicklung nach Baufertigstellung.


[Bau- und Architektenrecht: wen wir vertreten]



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