Unsere Arbeitsfelder im Bau- und Architektenrecht
In unserem Fachgebiet sind wir breit aufgestellt. Zu den Arbeitsfeldern gehören unter anderem:
- Prüfung und Gestaltung von
- Bauverträgen
- Bauträgerverträgen
- Architektenverträgen
- Verträgen mit Baubetreuern
- Verträgen mit Sonderplanern
- Baubegleitende Rechtsberatung (sowohl Neubau, als auch Bauen im Bestand), zum Beispiel
- Taktisches Vorgehen bei Störungen im Bauablauf und Leistungsänderungen
- Beratung bei Nachtragskonflikten
- Beratung bei Bauzeitverschiebungen
- Juristisches Projektmanagement
- Baustofflieferungen
- Forderungssicherungsgesetz
- Beweissicherung
- Nachbarrecht
- Werklohnforderung
- Gewährleistungsansprüche
- Abwicklung von Bauschäden
- Architektenhonorar und Ingenieurhonorar
- Architektenhaftung und Ingenieurhaftung
- Urheberrecht am Bau
Die Größenordnung unserer Fälle reichte dabei in der Vergangenheit von klein bis groß: beispielsweise von der Bearbeitung eines Schadensersatzanspruchs, der bei einem 600-Euro-Auftrag für das Abschleifen eines Dielenbodens entstand, bis zu einer sich über mehrere Jahre erstreckenden rechtlichen Begleitung eines 55,0 Mio-Euro-Bauvorhaben in Berlin-Mitte, in dem mehr als 600 Arbeitsplätze entstanden; dies von A bis Z - angefangen bei den Verhandlungen mit dem gewerblichen Ankermieter, über die Bauphase, bis hin zur späteren Betreuung in der Vertragsabwicklung nach Baufertigstellung.
[Bau- und Architektenrecht: wen wir vertreten]
Radziwill ● Blidon ● Kleinspehn
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