Als Architekt ausgegeben - Freiheitsstrafe

10.01.2022 – Ohne Architekt zu sein, einen Bauantrag gestellt. Dazu das Logo der Architektenkammer verwendet. Das Amtsgericht Geldern (AG Geldern, Strafbefehl vom 11.08.2021 – Cs 203 Js 98/21) griff hart durch. Dafür gab es 9 Monate auf Bewährung.

Er war mal Architekt. Doch 2019 wurde er aus der Architektenliste gelöscht und durfte seitdem die geschützte Berufsbezeichnung Architekt nicht mehr führen. Auch seinen Architektenstempel durfte er nicht mehr verwenden.

Dem ehemaligen Architekten störte das nicht. 2020 reichte er bei verschiedenen Bauämtern einen Bauantrag und zwei Anträge auf Bauvorbescheid ein. Den Bauantrag unterschrieb er selbst und stempelte ihn mit einem Stempel, mit dem Logo der Architektenkammer.

Ein Bauamt wurde misstrauisch und fragte bei der Architektenkammer nach. Das Ganze flog dadurch auf und landete bei Staatsanwaltschaft und anschließend beim Amtsgericht Geldern. Dieses erließ einen Strafbefehl. Vergleichbar einem Bußgeldbescheid, nur dass es um eine Straftat geht und nicht um eine Ordnungswidrigkeit. Dass der ehemalige Architekt mit 9 Monaten auf Bewährung noch gut weggekommen war, sah er wohl selber ein. Er ließ den Strafbefehl rechtskräftig werden.





[Zum Bau-News-Beitrag vom 15.11.2018 - Architekt darf sich nicht jeder nennen – fal-schen Architektenstempel zu verwenden ist Straftat]

[Zum Bau-News-Beitrag vom 21.12.2018 - Bestechlicher Architekt kann aus Architektenliste gestrichen werden]

[Zum Bau-News-Beitrag vom 29.11.2019: Steuerhinterziehung – Architekt kann aus Architektenliste gestrichen werden]

[Zum Bau-News-Beitrag vom 21.12.2019: In einer Firma, die mit „Architektur“ wirbt, muss auch ein Architekt arbeiten]

[Zum Bau-News-Beitrag vom 20.05.2020: Architekt ist pleite – Streichung aus der Architektenliste]

[Zum Bau-News-Beitrag vom 29.07.2020 - Vorsicht Haftungsfalle: wenn ein Architekt auf Jurist macht]

[Zum Bau-News-Beitrag vom 25.03.2021: Architekt mit Geldproblemen – nur Sanierungskonzept kann Löschung aus Architektenliste verhindern]

[Zum Bau-News-Beitrag vom 20.08.2021 - Bautechniker darf nicht als „Architektenbüro“ oder „Büro für Architektur“ werben]


Siehe auch:
Richtiges Verhalten im Ermittlungsverfahren