Ganz besonderer Gartenschmuck: ein 7,36 m hohes Kreuz

15.08.2022 – Unserer Artikelserie „Sachen gibt’s die gibt’s gar nicht“ können wir einen neuen Beitrag hinzufügen. Es geht um ein Kreuz im Garten. Aber um was für eins. 7,36 m hoch. Das geht nicht, entschied das Landgericht Düsseldorf (LG Düsseldorf, Urteil vom 22.06.2022 – 25 S 56/21).

In Düsseldorf befindet sich ein Zweifamilienhaus. Im Erdgeschoss lebte als Eigentümerin eine Rentnerin. Ihr stand als Sondernutzungsrecht die alleinige Nutzung des Gartens zu. Und diesen nutzte Sie auf eine ganz besondere Art und Weise. Sie errichtete dort ein Kreuz und beleuchtete es mit LEDs. Kein profanes Kreuz wie es häufig in Wohnungen hängt, sondern ein echtes Monstrum. 7,36 m hoch, das sind mindestens zwei Etagen. Angelehnt an den 736 m hohen Berg Golgatha, auf dem Jesus gekreuzigt wurde, erklärte sie. Was Sie mit diesem Kreuz machte, ob Sie dort vielleicht Gebetszeremonien abhielt, wissen wir nicht.

Wir wissen aber, dass die Wohnungseigentümerin im ersten Obergeschoss ganz und gar nicht damit einverstanden war. Sie fühle sich in ihrer Lebensführung beeinträchtigt und forderte zur Entfernung des Kreuzes auf. Vergeblich.

So kam die Sache vor Gericht. In der ersten Instanz, am Amtsgericht Düsseldorf, gewann die Nachbarin. Doch die glaubensstarke Rentnerin gab nicht auf. Sie legte Berufung ein, zum Landgericht Düsseldorf. Vergeblich. Bei einem solchen Kreuz würde es sich um eine nachteilige bauliche Veränderung des Gartens im Stil einer Gedenkstätte handeln, entschied das Landgericht Düsseldorf. Das Kreuz muss weg.

So etwas brachte die Rentnerin wohl nicht übers Herz. Sie verkaufte ihr Wohneigentum und zog aus.




In unseren Bau-News hatten wir schon öfter über Fälle berichtet, von denen man meint, so etwas könne es nicht geben:

[Zum Bau-News-Beitrag vom 27.01.2012: Zwei Trottel, eine Wahrsagerin und ein Grundstückskauf]

[Zum Bau-News-Beitrag vom 01.02.2012 - Prozess am Landgericht Cottbus: muss der Bauherr für gutes Wetter sorgen?]

[Zum Bau-News-Beitrag vom 25.08.2012: Sturmgeklingelt – 15.000 € Schadensersatz?]

[Zum Bau-News-Beitrag vom 28.04.2014 - Urteil aus Münster: Vermieter darf Mietern nicht Besitz und Halten eines Autos verbieten]

[Zum Bau-News-Beitrag vom 25.01.2017 - Kein Schadensersatz wenn Baustelle aufgeräumt ist]

[Zum Bau-News-Beitrag vom 24.12.2018: Herunter fallendes Rollo gehört – 83.000 Euro Entschädigung verlangt]

[Zum Bau-News-Beitrag vom 10.09.2019: Keine Beleidigung, Frau als „Fräulein“ zu bezeichnen]

[Zum Bau-News-Beitrag vom 14.04.2021 - Mieter darf in Mietwohnung nicht nur leben, sondern auch sterben]

[Zum Bau-News-Beitrag vom 26.08.2021 - Vermieter darf keine Ausweiskontrollen von Besuchern des Mieters durchführen]