Negativer Lottogewinn – Bauherr ohne Bauherrenhaftpflicht riskiert, ein Leben lang zu zahlen

20.04.2021 – Bauen ist teuer. Viele Bauherren schauen nur auf die reinen Grundstückskosten und die Baukosten. Und denken nicht daran, dass noch etliches an Nebenkosten auf sie zukommen wird. Und weil das meist mehr ist, als man ausgeben will, wird häufig an einer der wichtigsten Versicherungen gespart, die es auf dem Bau gibt: der Bauherrenhaftpflichtversicherung. Im schlimmsten Fall kann es dann für einen Bauherren so etwas wie einen negativen Lottogewinn geben – er zahlt sein ganzes Leben lang an jemanden, der geschädigt wurde.

Grundsätzlich trägt der Bauherr die Verantwortung dafür, was auf der Baustelle geschieht. Dagegen helfen auch nicht Hinweise wie „Betreten auf eigene Gefahr“ oder „Eltern haften für ihre Kinder“. Schilder auf denen das steht, sind das Geld nicht wert, das man für sie ausgegeben hat.

Das Stichwort, das den Bauherren haften lässt, heißt Verkehrssicherungspflicht. Das ist die Einhaltung der Bauvorschriften und der Sicherheit auf der Baustelle. Der Bauherr haftet bei einem Verstoß gegen Verkehrssicherungspflichten wenn andere Schäden an ihrem Leib oder ihrem Eigentum erleiden.


Übertragung der Verkehrssicherungspflichten

Der Bauherr kann zwar versuchen, die Verkehrssicherungspflichten auf Fachleute, Architekten oder Ingenieure oder fachkundige Bauunternehmer zu übertragen. Ganz raus aus der Verantwortung ist er dadurch aber trotzdem nicht. Er hat weiterhin Auswahl-, Instruktions- und Überwachungspflichten. Er muss also regelmäßig überprüfen, ob notwendige Sicherungsmaßnahmen vorgenommen wurden. Werden dabei Gefahren erkannt, muss gehandelt werden. Durch klare Anweisungen. Sich hinter der Baufirma zu verstecken, geht nicht. Es droht sonst eine Mithaftung wegen Mitverschuldens. Wenn Personen zu Schaden gekommen sind, können schnell exorbitante Kosten entstehen.

Die in fast jedem Haushalt vorhandene Privathaftpflichtversicherung schützt zwar auch den Bauherren. Meist aber nur bedingt: bei Bauvorhaben, in einer Größenordnung von wenigen zehntausend Euro. Das das selbst für ambitionierte Hobbywerker zu wenige sein kann, war einmal Thema unserer Bau-News:

[Zum Bau-News-Beitrag vom 27.05.2013 - Privathaftpflichtversicherung schützt ambitionierte Hobbywerker nicht unbegrenzt]


Bauherrenhaftpflichtversicherung dringend zu empfehlen

Bauherren sollten unbedingt vor dem ersten Spatenstich eine Bauherrenhaftpflichtversicherung abschließen. Sie ersetzt Personen- , Sachschäden und Vermögensschäden. Die Kosten sind überschaubar, man sollte sich aber vorher einige Angebote einholen. Die Versicherungssumme sollte nicht zu niedrig sein, damit kein Restrisiko beim Bauherrn bleibt. Wenn ein junger Mensch in eine nicht richtig gesicherte Baugrube fällt, schwere Verletzungen erleidet, querschnittsgelähmt wird und den Rest seines Lebens ein Pflegefall bleibt, kann der Schaden schnell über einer Million Euro liegen.




Probleme mit den Verkehrssicherungspflichten auf Baustellen sind immer wieder ein Thema in unserem Bau-News-Blog:

[Zum Bau-News-Beitrag vom 19.05.2012: Bauherr stürzt vom Gerüst – nicht immer haftet die Baufirma]

[Zum Bau-News-Beitrag vom 03.12.2013: Kein Schmerzensgeld nach Sturz – Baufirma muss Bauherrn auf Baustelle nicht vor sich selber schützen]

[Zum Bau-News-Beitrag vom 17.04.2014: Von oben in den Keller gestürzt – Keine Haftung der Baufirma, wenn Bauherr auf ungewöhnlichem Weg in den Bau gelangte]

[Zum Bau-News-Beitrag vom 17.04.2014: Ein Bauherr muss Fachleute nicht auf Sicherungsmaßnahmen hinweisen]

[Zum Bau-News-Beitrag vom 30.05.2014 - Gerichtsurteil: Heimwerker muss wissen, dass er Sicherheitsarbeitsschuhe tragen muss]

[Zum Bau-News-Beitrag vom 29.09.2014 - Landgericht Coburg: wer eine ausgehängte Tür verschiebt, ist nicht schutzbedürftig]

[Zum Bau-News-Beitrag vom 25.01.2017: Kein Schadensersatz wenn Baustelle aufgeräumt ist]

[Zum Bau-News-Beitrag vom 17.10.2017: Baufirma stellt Bauzaun auf – und haftet erst einmal bei dessen Einsturz]

[Zum Bau-News-Beitrag vom 17.05.2019: Wer bei Ende von Bauarbeiten die Baustelle in unsicherem Zustand verlässt, haftet weiter]

[Zum Bau-News-Beitrag vom 06.08.2019: Fallgrube hinter Notausgang – das kann teuer werden]