Betreiber des CRH Central-Register-Handel wegen Betruges verurteilt

10.06.2011 – Ein alter Bekannter der Justiz, der 1941 geborene Rudolf F., wurde vom Amtsgericht Frankfurt am Main am 12.05.2011 wegen mehrfachen Betruges verurteilt; wieder einmal, muss man schreiben. Ein Bundeszentralregisterauszug weist 13 Einträge aus, auch einschlägiger Art. Seine Verurteilung ging unter anderem auf eine Strafanzeige zurück, die unsere Rechtsanwaltskanzlei Radziwill ● Blidon ● Kleinspehn im Auftrag einer Mandantin erstattet hatte (AG Frankfurt/M., Urteil v. 12.05.2011 – 917 Ds – 3530 Js 216705/10).

Rudolf F. war als Betreiber und Geschäftsführer der "CHR Centralregister Handel als Geschäftsbereich der intermedianews s.a.r.l. mit Zweigniederlassung in Frankfurt am Main" aufgetreten. Sein Geschäftsmodell bestand darin, frisch gegründeten Firmen eine Rechnung über 593,45 EUR zu übersenden, der ein Überweisungsvordruck beilag. Die Rechnung ähnelte nach der Aufmachung einer Behördenrechnung. Insbesondere war der Text der amtlichen Veröffentlichungsbekanntmachung einschließlich Handelsregisternummer angegeben. Die Empfänger der Rechnungen sollten glauben, dass es sich um die amtlichen Gebühren für die Handelsregistereintragung handeln würde. Tatsächlich hatte Rudolf F. damit nichts zu tun, sondern bot im „Kleingedruckten“ an, den Text in seinem Privatregister im Internet zu veröffenlichen.

Möglicherweise droht ihm noch größerer Ärger. In der Verhandlung kam nämlich zur Sprache, dass die Staatsanwaltschaft Mainz unter dem Aktenzeichen 3220 Js 19220/09 ein Ermittlungsverfahren gegen ihn führt, wegen mehr als 500 vergleichbaren Taten. Wenn es deswegen zu einer Anklage kommt, könnte in Anbetracht seiner Vorstrafen anders als jetzt keine Geldstrafe, sondern – wieder einmal – eine Freiheitsstrafe heraus kommen.


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