DBV Online S.C.P. alias DBV Internet – die Nächste aus Gran Canaria
12.08.2014 mit Update vom 16.01.2015 – Etwas ruhiger als in den letzten Jahren ist es diesen Sommer um die Abzockerszene bestellt. Die Firmen, die leben, haben ihr Geschäftsmodell zwar deutlich intensiviert. Neue Namen sind diesmal aber nur wenige hinzugekommen. Einer der wenigen Neuen kommt wieder von den Kanarischen Inseln - und arbeitet auch mit der „Doppelanruf-Masche“. Als Spanien die Kanarische Sonderwirtschaftszone mit niedrigen Steuersätzen einführte, hatte man wohl nicht im Traum daran gedacht, dort zur zweiten Heimat der deutschen Abzockerszene zu werden.
Mit offizellem Sitz in Bartolome de Tirajana, Las Palmas, auf Gran Canaria, ist jetzt eine Firma DBV Online S.C.P. aufgetaucht. Auf ihrem Briefpapier führt sie die Bezeichnung DBV Internet. Als ihr Geschäftsführer wird ein R.H. van Alpen angegeben. Wie üblich in dieser Szene dürfte er wohl nur eine – je nach eigener Geschäftstüchtigkeit – mehr oder minder schlecht bezahlte subalterne Schranze für seinen wahren Herrn aus Deutschland sein.
Die Firma akquiriert mit der Masche der zwei Telefonanrufe Einträge für ihr privates Internetbranchenverzeichnis dbvinternet.eu. Die sind kostspielig und ohne adäquate Gegenleistung.
Ein Spam-Anruf (Cold Call) kommt bei einem Gewerbetreibenden an. Die Story geht dann meist so oder mit kleinen Varianten: es ginge um den Eintrag in dem Branchenverzeichnis DBV Internet. Dieser sei nicht rechtzeitig gekündigt worden. Ab jetzt koste er aber Geld. Es müsse gezahlt werden, man wolle die Daten abgleichen. Viele der so Angesprochenen glauben schließlich nach einigem hin und her, in der Hektik des Geschäftsalltages tatsächlich etwas übersehen zu haben - und tappen in die Falle. In einem zweiten Telefonat lässt sich dann die Firma DBV Online S.C.P. einen Vertragsabschluss bestätigen. Dieses Telefonat wird aufgezeichnet. Letztlich werden dabei die Daten so abgefragt, dass die Antworten „Ja“ lauten. Der Inhalt des ersten Telefonats, die Lüge, es hätte bereits ein Eintrag bestanden und der sei nicht fristgerecht gekündigt worden, wird daraus nicht deutlich.
Leuten, die für Firmen der Abzocker-Szene gearbeitet haben, erzählten uns, die ersten Arbeitstage selbst geglaubt zu haben, dass alle seine Richtigkeit hätte. Später seien Zweifel gekommen, weil alle Angerufenen zuerst einmal erklärten, dass ihnen von einem Eintrag in ein solches Internet-Branchenbuch nichts bekannt sei. Dann begann man, sich umzuhören. Viele Call-Center Mitarbeiter wollten mit Betrug nichts zu tun haben und hörten auf. Die Fluktuation ist entsprechend hoch. Manche Firmen versuchen mit einer Vertragsstrafenregelung zu verhindern, dass ihnen die Leute zu schnell von der Fahne gehen. Mitunter wird auch mit dem Einsatz eines Baseballschlägers oder einem Besuch von Rockern gedroht, wenn man mit der Presse oder „dem Internet“ reden würde.
297,00 EUR will die DVB Online S.C.P. für einen auf diese Weise ergatterten Eintrag haben. Zu zahlen innerhalb von zwei Wochen auf ein Konto bei der spanischen Banco Santander. Wenn man innerhalb von sieben Tagen zahlt, gibt es 3% Skonto.
[Beispiel einer Rechnung der DVB Online S.C.P.]
Für das viele Geld erhält man keine adäquate Gegenleistung von der DBV Online S.C.P. alias DBV Internet. Das Branchenverzeichnis dbvinternet.eu wird, soweit hier ersichtlich, nicht aktiv beworben. Einträge sind darin kaum vorhanden. Als wir jetzt nach einem Rechtsanwalt in Berlin suchten, fanden wir: nichts. Niemand kennt dbvinternet.eu, keiner braucht es.
Die EuroTreuhand Inkasso GmbH ist auch dabei
Diejenigen, die nicht sofort die Rechnung der DBV Online S.C.P. zahlen, erhalten Post einer EuroTreuhand Inkasso GmbH aus Köln. Diese war uns bereits früher als Geldeintreiberin für Firmen aus der Abzockerszene aufgefallen. In ihrem Aufforderungsschreiben heißt es unter anderem:
„Wir weisen darauf hin, dass wir Daten über die nicht vertragsgemäße Abwicklung vom fälligen und unbestrittenen aus dem Vertragsverhältnis an die Schufa Holding AG […] übermitteln, soweit die vorstehende Forderung nicht ausgeglichen wird und die Weitergabe der Daten zur Wahrung unser berechtigten Interessen oder eines dritten erforderlich ist.“
[Muster eines Mahnschreiben der EuroTreuhand Inkasso GmbH]
Solche Forderungen lassen sich abwehren
Wenn man eine Rechnung für eine auf diese Weise an die Firma DBV Online S.C.P. erteilten Auftrag für einen Eintrag unter DBV Internet.eu erhält, ist nach unserer Erfahrung eine frühestmögliche Reaktion der sicherste Weg, um sich dagegen wehren zu können. Spätestens dann, wenn sich ein Inkassounternehmen wie die EuroTreuhand Inkasso GmbH meldet, ist eine Reaktion nötig, um der Gefahr eines unberechtigten Schufa-Eintrages zu begegnen. Gerne können sie uns dazu ansprechen. Am besten mailen sie uns – unverbindlich – vorab den kompletten Schriftwechsel; wir melden uns dann.
Solche Firmen versuchen es immer wieder
Wenn es einmal erfolgreich geschafft wurde, jemanden herein zu legen, wird es immer wieder versucht – viele solcher Firmen hängen über ihre Hinterleute miteinander zusammen. Beliebt ist dabei der Trick, sich auf den ersten Vertragsschluss zu berufen und zu behaupten, es sei irrtümlich nicht gefragt worden, ob der Vertrag automatisch enden solle. Deshalb müsse alles wiederholt werden. Und wieder kommt es dann zu einem zweiten Telefonat. In Anbetracht der Namensähnlichkeiten solcher Firmen und deren Internetverzeichnissen, merken die Opfer nicht, das sie nicht etwa eine Modifizierung des früheren Vertrages erklären, sondern die Zustimmung zu einem weiteren Vertrag.
Vergessen Sie deshalb die üblichen Höflichkeitsformen! Legen Sie kommentarlos auf, drücken Sie solche Anrufe nach dem ersten Satz weg. Auf keinen Fall darf man sich auf eine Diskussion einlassen. Der Spuk hat dann schnell ein Ende.
Update vom 16.01.2015:
Noch ein Inkassounternehmen versucht jetzt für die DBV Online S.C.P. Geld einzutreiben: die SPIEGEL Gesellschaft für Forderungsmanagement, in Kurzform tritt sie auch unter der Bezeichnung SPIEGEL INKASSO auf, aus dem hessischen Lampertheim. Mit dem Hamburger Nachrichtenmagazin DER SPIEGEL hat sich nichts zu tun. 481,02 EUR sind es mittlerweile, die man von den Betroffenen einzutreiben versucht. Zu zahlen auf ein Konto bei der Kreissparkasse Kaiserslautern.
[Beispiel eines Aufforderungsschreibens von SPIEGEL INKASSO]
Nebulös heißt es in dem Schreiben, dass man Informationen zum bisherigen Zahlungsverhalten und zu Bonitätsinformationen auf Basis mathematisch-statistischer Verfahren bezieht. Womit man wohl andeuten will, dass es die Bonität beeinflussen könne, wenn man die Forderung nicht bezahlt. Was so direkt zwar nicht stimmt. Allerdings wird man spätestens jetzt die Forderung abwehren müssen, da die Gefahr eines negativen Schufa-Eintrages sonst tatsächlich nicht auszuschließen ist.
[Der Trick mit der Doppelanruf-Masche]
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