Der Trick mit der Doppel-Anruf-Masche
Eine Methode zweifelhafter Firmen, an Verträge und Geld von Gewerbetreibenden, Freiberuflern und Verbänden zu gelangen, ist der Trick mit den zwei Telefonaten, die sogenannte Doppel-Anruf-Masche.
Ein unangekündigter Anruf – mit Lug und Trug
Die Gemeinsamkeit bei dieser Masche ist eine Kaltansprache per Telefon, ein Cold-Call, manche nennen ihn auch Spam-Anruf. Obwohl zuvor keine Geschäftsverbindung bestand, wird ein Gewerbetreibender, Freiberufler oder Verein unangekündigt angerufen. Mit einer Vielzahl von Legenden. Zum Beispiel der Branchenbuch-Story:
- Man sei bislang kostenlos in einem Verzeichnis eingetragen und weil nicht rechtzeitig gekündigt wurde, müsste jetzt gezahlt werden; man wolle die Daten abgleichen. Auf den Einwand, derartiges sei unbekannt, wird erwidert, dies sei aber so in den Unterlagen registriert und es gäbe nur die Möglichkeit, für einen kürzer oder einen länger laufenden Eintrag zu zahlen. Manchmal auch forsch: das nächste Mal solle man besser aufpassen, damit so etwas nicht vorkommt. Oder mitfühlend: dass könne schon mal passieren, aber leider müsse man jetzt zahlen. Und immer mal wieder: ob man sich denn nicht daran erinnere, schon letztes Jahr miteinander gesprochen zu haben. Dass tatsächlich vorher keine Geschäftsverbindung bestand, wird für die Angerufenen nicht sofort deutlich; sie glauben, in der Hektik ihres Geschäftsalltags etwas übersehen zu haben und jetzt noch am besten davon zu kommen, wenn sie die vermeintlich günstigste Möglichkeit wählen.
- Andere Firmen machen es sich zunutze, dass Begriffe wie Telefonbuch oder Branchenbuch nicht geschützt sind; auch nicht in Verbindung mit den Worten Örtliches, Regionales oder Gelbes. Die Anrufer-Firma führt dann solche Wörter in ihrem Namen. Am Telefon wird gefragt, ob man in der nächsten Ausgabe „unseres“ Örtlichen Telefonbuchs oder Gelben Branchenbuch wieder erscheinen möchte. Dies könne man – als neuer Service – auch jetzt am Telefon vereinbaren. Die Angerufenen gehen aufgrund der geschickten Ansprache davon aus, es mit den Verlagen der "echten" Telefonbücher zu tun zu haben.
Oder der Google-Story.
- Eine weitere Legende geht so: man habe in der Vergangenheit dafür gesorgt, dass der Firmeneintrag sich im Internet vorne befände, man sei Kooperationspartner von Google. Das sei bislang kostenlos gewesen, ab jetzt aber kostenpflichtig. Wenn man das nicht mehr wünsche, werde man nur noch weit hinten gerankt.
- Es geht aber auch noch dreister: man sei die Firma Google, erklärt der Anrufer. Aufgrund einer Änderung der Geschäftspolitik würden Firmen ab demnächst nicht mehr kostenlos in der Suchmasche gelistet. Wenn man dort weiter angezeigt werden wolle, müsse man einen kostenpflichtigen Vertrag über ein, zwei oder drei Jahre abschliessen, wobei der dreijährige im Verhältnis am günstigsten sei. Wenn man damit nicht einverstanden sei, werde man bei Google nicht mehr gelistet; was für die meisten Firmen ein großes Übel wäre. Damit es später nicht zu schnell auffällt, dass der Anrufer nichts mit Google zu tun hatte, wird schon jetzt vorgesorgt. Die Buchhaltung sei ausgegliedert, heißt es, die Rechnung würde von einer damit beauftragten Firma kommen.
In einem zweiten Telefonat, kurz darauf, lassen sich die Firmen dann einen Vertragsschluss bestätigen. Dieses Telefonat wird aufgezeichnet. Dabei werden die Daten so abgefragt, dass eine Bezugnahme auf die unwahren Behauptungen im ersten Anruf nicht deutlich wird und die Antworten in der Regel „ja“ lauten. „Sie antworten nur mit ja“, wird dann schon mal angeschnauzt, wenn versucht wird, eine Frage zu stellen. Die meisten werden dann tatsächlich kleinlaut.
Diese Masche gibt es auch modifiziert: am Ende des ersten Telefonats heißt es dann, dass aus rechtlichen Gründen (gerne wird ein Fernabsatzgesetz genannt – das es aber nicht gibt) oder zur Qualitätssicherung ab jetzt das Gespräch aufgezeichnet werden müsste. Danach lässt man sich, in derselben Art und Weise, wie eben beschrieben, den Vertragsabschluss bestätigen.
Wird bemerkt, was einem widerfahren ist, erhält man von den Firmen eine Datei mit dem Mitschnitt des zweiten Telefonats. Lug und Trug des ersten Anrufs gehen daraus nicht hervor. Wer versucht, einen Widerruf zu erklären, wird regelmäßig zurück gewiesen. In der Tat: ein gesetzliches Widerrufsrecht gibt es bei telefonisch abgeschlossenen Verträgen nur für Verbraucher, nicht aber für Gewerbetreibende.
Wertlose Gegenleistung
Die Gegenleistung, für die gezahlt werden soll, ist eine Eintragung in einem Internet-Branchen-Verzeichnis. Es wird nicht beworben, niemand kennt es, keiner nutzt es. Das Landgericht Wuppertal sah die Aufnahme in derartige Verzeichnisse als quasi wertlos an.
Oder man erhält etwas, was dann als SEO (search engine optimization, auf Deutsch: Suchmaschinenoptimierung) ausgegeben wird. In der Regel ist es eine Leistung, die meist irgendwo zwischen wertlos und überteuert anzusiedeln sein dürfte.
Wer herein gelegt wurde, bekommt noch mehr Anrufe
Bei denen, die auf diese Weise herein gelegt wurden, kommt es regelmäßig zu einer Zweit- und Drittverwertung der besonderen Art. In Form eines erneuten Anrufs, kurz nach den ersten beiden. Mit folgenden Legenden:
- Der Anruf sei aufgrund einer technischen Störung nicht aufgezeichnet worden, dies müsse wiederholt werden.
- Es sei versehentlich nicht aufgenommen worden, dass der Vertrag automatisch auslaufe.
Bei der Wiederholung der Aufzeichnung wird ein anderer Firmenname untergeschoben, der sich ähnlich anhört.
- Und immer wieder wird auch bei Folgeanrufen zu suggerieren versucht, dass man auch noch in einem - anderen - Online-Branchen-Register die Kündigungsfrist versäumt habe und deshalb zahlen müsse.
Wir hatten schon Mandanten, denen durch geschicktes Vorgehen auf diese Weise vier, fünf oder sechs Verträge untergeschoben wurden, bevor sie den Schwindel bemerkten.
Eher beiläufig, aber regelmäßig, verweisen die Anrufer - auch im zweiten, aufgezeichneten Telefonat - noch darauf, dass ihre Firma auf der Grundlage ihrer Allgemeinem Geschäftsbedingungen - AGB arbeitet. Da droht noch eine Falle, nämlich dann, wenn nicht von einem automatischen Auslaufen des Vertrages die Rede ist. In den AGB verbirgt sich regelmäßig eine Verlängerungsfalle - der Vertrag läuft danach auch nach Ablauf der Vertragsdauer weiter, wenn er nicht vorher gekündigt wurde.
Die Firmennamen wechseln, die Hinterleute bleiben
Die meisten Firmen, die mit der Doppel-Anruf-Masche arbeiten, sitzen in Ostwestfalen und am Niederrhein. Immer wieder tauchen bei Recherchen dieselben Hinterleute auf, die gerne aber auch Strohpuppen vorschieben. Wie überhaupt häufig versucht wird, Spuren zu verwischen. Durch Tarn- oder Postfach-Adressen. Oder durch falsche Namen.
Auch die steuerbegünstigten Kanarischen Inseln waren eine Zeitlang sehr beliebt. Bis die Hinterleute unerwartet "Flugangst" bekamen, wie sie gegenüber ihrer örtlichen Mannschaft erklärten. Die zu einem Zeitpunkt entstand, als sich spanische Finanz- und Ermittlungsbehörden für das Geschäftsmodell zu interessieren begannen.
Aber auch in der Schweiz, Österreich und in Bosnien-Herzegowina konnten wir schon Firmen feststellen, die so arbeiten.
Die Namen dieser Firmen ändern sich rasch.
(Bearbeitungsstand: 05.05.2023)
In der Abzockerszene hasst man die Öffentlichkeit, die er schafft: in einem Blog berichten wir regelmäßig über solche und andere Firmen, nennen Hintergründe und Interna.
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