Für Doppel-Anruf-Trickser fatale Urteile - Updates von Blog-Beiträgen November und Dezember 2016
05.01.2017 - In den letzten Monaten des Jahres 2016 schien die Abzockerszene in einen Jungbrunnen gefallen zu sein. Mumifiziert geglaubte Firmen, die mit der Kölner Masche arbeiten, tauchten wieder auf. Vor allem aber die Firmen, die den Doppel-Anruf-Trick mit an sich unzulässigen Cold-Calls oder Spam-Anrufen benutzen. Bei der mittels solcher Anrufe in einem ersten Telefonat ein teurer Auftrag, etwa für einen Eintrag in einem privaten Internetverzeichnis ergattert wird. Bei einem zweiten Anruf lässt man sich den Auftrag bestätigen. Dieses Telefonat wird aufgezeichnet. Der Schwindel aus dem ersten Gespräch geht daraus nicht hervor.
Entsprechend hoch ist die Zahl der Betroffenen. So hoch, dass wir leider in den letzten Monaten nicht alle an uns heran getragene Mandate annehmen konnten.
In den letzten Monaten wurden aber auch zwei Entscheidungen bekannt, die sich auf längere Sicht fatal für die Doppel-Anruf-Abzocker auswirken können. Das Oberlandesgericht Bamberg (OLG Bamberg, Urteil vom 20.07.2016 – 3 U 223/15) in einem von Rechtsanwalt Czap, Hirschaid, als Betroffenvertreter geführtem Rechtsstreit und das Oberlandesgericht Hamm (OLG Hamm, Urteil vom 07.10.2016 – I-12 U 38/12), hier vertrat unsere Kanzlei die Betroffene, entschieden, dass auch diejenigen, die bei einem solchen Anruf einen Vertrag geschlossen hatten, noch im Nachhinein einen Unterlassungsanspruch wegen der unzulässigen Kontaktaufnahme geltend machen können. Wenn sie von solchen Firmen auf Zahlung verklagt werden, auch mit einer Widerklage.
Für die Abzocker-Firmen ist das mehr als ärgerlich. Sie haben dann die Kosten der Widerklage zu tragen. Im für sie günstigsten Fall bleibt ihnen unterm Strich nichts übrig. Häufig müssen sie aber sogar am Ende des Prozesses bis zu vierstellig draufzahlen.
Sieben neue Beiträge hatten wir im November und Dezember 2016 für unseren Blog "Neues aus der Welt der Abzocker und Werbeverlage" geschrieben, weitere 12 Blog-Beiträge wurden von uns ergänzt.
Zu den November-Updates:
- Pseudofirma aus Südosteuropa: Geografischer Städte- und Verkehrsplan Verlag GmbH alias G.S.V.P. Verlag GmbH
- Neuer Betrugsversuch mit Zentrales Handels- und Gewerbeverzeichnis und Deutsches Gewerbeverzeichnis
- Alte Bekannte aus Malta und Leipzig: die Regista Ltd. mit Trickformular und Regista.online
- Es ist soweit: AN-MELDUNG GmbH verschickt Rechnungen für "Gewerbe-Meldung" der Europe Reg Services
- Besondere Werbefirmen: GSV Geographischer Stadtplanverlag und Makomedien
- Die Medienwerk Digital GmbH, türkische Call-Center und heimatportal.info
- BIZZONE d.o.o. – Betrug aus Bosnien mit Berliner Tarnadresse
[Zum Blog-Beitrag vom 05.07.2016 mit diversen Updates, zuletzt vom 02.11.2016]
[Zum Blog-Beitrag vom 09.10.2014 mit diversen Updates, zuletzt vom 18.11.2016]
[Zum Blog-Beitrag vom 18.10.2016 mit Update vom 23.11.2016]
[Zum Blog-Beitrag vom 09.05.2016 mit diversen Updates, zuletzt vom 23.11.2016]
[Zum Blog-Beitrag vom 12.03.2016 mit Update vom 25.11.2016]
[Zum Blog-Beitrag vom 11.10.2013 mit diversen Updates, zuletzt vom 25.11.2016]
[Zum Blog-Beitrag vom 10.09.2015 mit diversen Updates, zuletzt vom 30.11.2016]
Zu den Dezember-Updates:
- 5. Teil – Rechtsanwalt Erik Hammer ist jetzt Boss der Habibi Media GmbH aus Chemnitz
- Teil 4 zur GES Registrat GmbH: Beutesicherung mit Hunter Forderungsmanagement GmbH und Anwalt Michael Borth
- Media Agentur Pro Inc – mit Kölner Masche aus (angeblich) Österreich und Florida im speziellen Werbegeschäft
- Regio Marketing SRL: "Kölner Masche", rumänische Tarnadresse, türkische Strohpuppe und deutsche Hinterleute
- Tarnen und Täuschen: aus BVO-Branchenverzeichnis S.L. wird IBV Internetbranchenverzeichnis Deutschland SL
[Zum Blog-Beitrag vom 13.07.2016 mit Update vom 05.12.2016]
[Zum Blog-Beitrag vom 11.07.2015 mit diversen Updates, zuletzt vom 17.12.2016]
[Zum Blog-Beitrag vom 26.10.2016 mit Update vom 19.12.2016]
[Zum Blog-Beitrag vom 07.10.2016 mit diversen Updates, zuletzt vom 20.12.2016]
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