Zweifelhafte Anzeigenverträge: die Mediahaus Verlag GmbH aus Düsseldorf

25.04.2018 mit diversen Updates, zuletzt vom 18.02.2023 – Ein weiterer Name einer Werbefirma, über die in unserem Blog berichtet werden sollte, wurde bekannt: die Mediahaus Verlag GmbH aus 40212 Düsseldorf, Berliner Allee 44 mit ihrer 1988 geborenen Geschäftsführerin Sibel Kabayel.

Mehrere Tausend Euro sollen Betroffene für eine Anzeigenschaltung in einem „Werbeträger: Bürgermagazin“ zahlen.

Die Vorgehensweise, die Betroffene schildern, deutet auf eine Variante der sogenannten Kölner Masche hin. Bereits vor fünfzehn Jahren wurde sie erstmals in großem Umfang aus Köln angewandt und erfreut sich bis heute bei unseriösen Werbefirmen großer Beliebtheit.


Es beginnt mit einem Anruf

Gewerbetreibende und Freiberufler in Deutschland, die in der Vergangenheit in von Gemeinden heraus gegebenen Broschüre inseriert hatten, erhalten einen Anruf, wird uns berichtet. Der Anrufer bezieht sich auf diese Anzeige. Wir zitieren aus einer uns vorliegenden Schilderung:

„Wir haben im Jahr 2014 eine Werbeanzeige in der "Bürgerinformation der Gemeinde […]" (das war eine Broschüre unserer Gemeinde, die an jeden Haushalt per Post zugestellt wurde) geschaltet. Die Firma Mediahaus Verlag hat sich genau auf die damalige Werbeanzeige berufen und behauptet, dass sich dieser Vertrag verlängert hat und es wieder eine Neuauflage gäbe (zu deutlich günstigeren Konditionen!, mit nur einem Jahr Laufzeit). Ich war wirklich der Meinung, dass es sich wieder um die gleiche Bürgerinformation handelt (während des ersten Telefonates wurde ausschließlich über diese ursprüngliche Anzeige aus dem Jahr 2014 gesprochen) Als dann direkt nach dem Telefonat ein Datenblatt (Vertragsunterlagen) als pdf-Dokument per Mail übermittelt wurde, auf dem exakt das gleiche Werbemotiv von damals (Bürgerinformation der Gemeinde […] aus dem Jahr 2014) abgebildet war, bestanden keine Zweifel mehr, dass es sich um eine Neuauflage des Bürgermagazins handelt […] Dieses Werbemotiv haben wir auch nur ein einziges Mal (für die besagte "Bürgerinformation […] im Jahr 2014) verwendet. Diese (Werbeanzeigen)-"Datei" wurde niemals an die Fa. Mediahaus Verlag gesendet. Die Firma Mediahaus Verlag hat dieses Werbemotiv vermutlich aus der Broschüre […] aus dem Jahr 2014 herauskopiert.“

Die so Angesprochenen gehen davon aus, dass alles seine Richtigkeit habe – unterschreiben und schicken das Formular per Fax zurück; schließlich hatte man gerade darüber gesprochen.


Vier Auflagen im Jahr

Später folgt Rechnung auf Rechnung. 506,70 EUR brutto will man für eine Anzeige mit der Größe 65 * 101 mm haben. Und das wenigstens mal vier, denn so viele Auflagen hat der Werbeträger in einem Jahr. Das sind dann stolze 2.025,38 EUR.

Schließlich wird bei den Betroffenen ein Druckszenario mit Inkassomaßnahmen aufgebaut.


Was ist die Gegenleistung?

Die Mediahaus Verlag GmbH gibt an, einen sogenannten „Werbeträger: Bürgermagazin“ zu erstellen. Was auch immer damit gemeint ist; ein Belegexemplar war jedenfalls der Rechnung nicht beigefügt, wurde uns berichtet.

Der soll nach dem Kleingedruckten auf dem Formular der Mediahaus Verlag GmbH eine Auflage von „mindestens“ 1000 Exemplaren haben.

„Die Verteilung des Werbeträgers erfolgt an Behörden, Arztpraxen, Einzelhandelsgeschäfte, Apotheken, Hotels, Gaststätten und weitere vom Verlag ausgewählte Adressaten mit Publikumsverkehr“ steht im Formular. Doch nach welchen Kriterien werden die Empfänger ausgesucht? Nur zum Verteilungsgebiet lässt sich etwas entnehmen. Das soll einen „Umkreis mit einem maximalen Durchmesser von 75 km Luftlinie haben.“ Ein Werbeeffekt dürfte bei gerade einmal 1000 verteilten Werbeträgern damit kaum gegeben sein.

Noch nicht einmal das Erscheinungsdatum ist bestimmbar: „Die Erstausgabe erscheint spätestens 6 Monate nach Auftragserteilung“, heißt es.

Weiter heißt es im Kleingedruckten:

„Der Auftrag ist mit dem Versand der Werbeträger an die Verteilerstellen erfüllt. Der Werbeträger wird mit der Bitte um kostenlose Auslage versendet. Es bestehen keine Vereinbarungen mit den Verteilerstellen bzgl. einer Verpflichtung, die Werbeträger auszulegen. Der Verlag übernimmt keine Gewähr für die Dauer der Auslage.“

Mit anderen Worten: wenn diejenigen, die ein Paket der Mediahaus Verlag GmbH erhalten, deren „Werbeträger“ nicht gefällt und sie ihn entsorgen, war es das mit der Werbung.

Im Kleingedruckten des Formulars heißt es übrigens: „Behördenunabhängig - ohne öffentlichen Auftrag.“ Warum man das so betont? Doch wohl, weil genau dieses suggeriert werden sollte und wurde!

[Beispiel eines Anzeigenformular der Mediahaus Verlag GmbH]


Keine neue Firma

Die Mediahaus Verlag GmbH wurde am 04.02.2015 in das Handelsregister des Amtsgericht Düsseldorf (HRB 74253) eingetragen. Ihr Stammkapital beträgt 25.000 EUR. Der Name der Geschäftsführerin Sibel Kabayel war uns aber schon früher aufgefallen. Als Mitarbeiterin eines anderen Verlages aus dem Rheinland. Der damals mit vergleichbarer Masche auf Kundenfang war.


Mediahaus Verlag: Bloß nicht zum Anwalt gehen

Firmen mit besonderen Geschäftsmodellen hassen kritische Berichte in der Öffentlichkeit. Vor allem, wenn man ihnen entnehmen kann, das eine Abwehr so zustande gekommener Forderungen möglich ist. Ein beliebter Trick ist es dann, Dutzende weitere Internetseiten aufzubauen. Oder sogenannte Presseportale zu nutzen. In denen wird dann über die Werbefirma in den höchsten Tönen berichtet. So wird versucht, die vorderen Plätze im Google-Ranking zu belegen und kritische Stimmen nach hinten zu drücken.

Auch bei der Mediahaus Verlag GmbH bemerkt man solche Versuche. So findet man dann auch unter der Überschrift „Verträge sind wirksam“ in einem dieser Portale einen Artikel. Man solle nur nicht zum Anwalt ("Berater") gehen, die würden nur die Unsicherheit nutzen – ein sicherlich inniger Wunsch aller solcher Firmen. „Warum sich lange Jahre vor Gericht streiten“, liest man weiter.


Forderungsabwehr ist möglich

So zustande gekommene Verträge sind angreifbar – nicht nur wegen der Art und Weise, wie sie zustande kommen, sondern auch schon wegen der mangelnden Bestimmtheit der von der Mediahaus Verlag GmbH geschuldeten Leistung. Um es im Juristenlatein zu sagen: es mangelt an den essentialia negotii.

Wenn man eine Rechnung für einen angeblich auf diese Weise an die Mediahaus Verlag GmbH Auftrag erhält, ist nach unserer Erfahrung eine frühest mögliche Reaktion der sicherste Weg, um sich wehren zu können. Gerne können Sie uns ansprechen. Am besten mailen Sie uns - unverbindlich - vorab den kompletten Schriftwechsel; wir melden uns dann.



Update vom 16.11.2018:
Eine weitere Schilderung

Im November 2018 hat man bei der Mediahaus Verlag GmbH die Masche wohl leicht modifiziert. Sie wurde uns jetzt so geschildert:

"[…] nachdem ich auch einen Anruf aus dem Mediahaus Verlag bekommen habe, habe ich im Internet gesucht, und wurde bei Ihnen fündig.

Hier eine Info, wie es mir mit dem Anruf ging. Ich betreibe eine Tierarztpraxis. Mir wurde am Telefon erzählt, dass ich mit besagtem Herrn im Juli vereinbart hätte, dass ich eine Anzeige (halbseitig) in einem Bürgerinfo vereinbart hätte, und er mir jetzt die Unterlagen mailen wolle. Nachdem ich ihm gesagt habe, dass wir ganz sicher nichts vereinbart hätten, wurde er richtig pampig, so dass ich dann das Telefonat beendet habe."



Update vom 22.11.2019:
Noch eine Variante

Heute wurde uns ein weiterer Trick der Media Haus Verlag GmbH geschildert:

"Ich habe eine logopädische Praxis in […] und ich werde von Hr. Happe telefonisch mehrmals ziemlich bedrängt da ich wohl einen Vertrag abgeschlossen hätte und dieser sich jetzt verlängert hätte. Ich kann aber keine Vertragsunterlagen aus dem vorherigen Jahr finden."

Es solle deshalb ein neuer Vordruck unterschrieben werden.



Update vom 18.02.2023

Jetzt wurde uns eine neue Geschäftsführerin der Mediahaus Verlag GmbH bekannt: Azadeh Hamacher, Jahrgang 1965. Die bisherige Geschäftsführerin Kabayel ist ausgeschieden.




[Mehr zur Kölner Masche]


Neu ist er nicht:
[Seit über 100 Jahren: Inseratenschwindel, damals so wie heute]




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