EUCOMDAT Company Data GmbH, European Data Ltd. & Co auf Auftragsjagd für vat-identification.eu oder vat-id.org
26.06.2018 - Seit Jahren tauchen bei Gewerbetreibenden und Freiberuflern immer wieder Schreiben auf, in denen der Eintrag erweckt wird, man habe sich in ein offizielles Firmenregister mit seiner Umsatzsteuer-Identifikations-Nummer einzutragen. Mal in Deutschland, mal bei einem (angeblich) europäischen Register müsse die European Value Added Tax (VAT) eingetragen werden.
Die Namen der Firmen, die dazu auffordern, wechseln häufig; Tarnen und Täuschen ist in dieser speziellen Geschäftswelt nun einmal alles. Eine European Database Services aus Sofia/Bulgarien fiel uns zuerst auf. Später tauchte der Name European Data Ltd. aus Brüssel/Belgien auf. Aktuell ist es der Name EUCOMDAT Company Data GmbH aus Wien/Österreich.
Die Firmenregister in die sich die Gewerbetreibenden eintragen sollen, heißen eu-database.net, vat-identification.eu oder vat-id.org.
Der Trick mit den Europa-Sternen
Gewerbetreibende und Freiberufler erhalten eine E-Mail. Von einem „Europäischen Zentralregister zur Erfassung und Veröffentlichung von Umsatzsteuer-Identifikationsnummern“ ist die Rede. Der amtliche Eindruck wird durch ein Logo unterstützt, das Ähnlichkeit mit den EU-Sternen hat. Die Betroffenen sollen Ihre Daten überprüfen, heißt es. Ein Link ist beigefügt, beispielsweise auf eine Seite eu-database.net. Auch hier mit EU-Sternen. Das Kleingedruckte ist klein im wahrsten Sinne des Wortes und kaum lesbar:
„Am 13. Juli 2010 wurde die Richtlinie 2010/45/EU des Rates der Europäischen Union zu den Rechnungsstellungsvorschriften verabschiedet. Die entsprechenden Vorschriften gelten nunmehr auch für Ihr Unternehmen. […]Nach Europäischem Recht und nun auch nach nationalen Vorschriften am Standort Ihres Unternehmens, ist jedes Unternehmen, das Waren oder Dienstleistungen an Abnehmer in anderen EU-Staaten liefert, verpflichtet, dem Abnehmer eine Rechnung zur Verfügung zu stellen, in der sowohl die eigene USt-IdNr. als auch die USt-IdNr. des Abnehmers vermerkt ist.“
984 Euro mal drei
Und mitten im Fließtext, aufs Überlesen angelegt, der aus Sicht der „Szene“ entscheidende Inhalt, der sich etwa so liest:
„ Die Veröffentlichung erfolgt für einen Zeitraum von mindestens 36 Monaten. Die Gebühr beträgt 984€ pro Jahr und ist jährlich im Voraus 14 Tage nach Eintragung und Rechnungsstellung zu entrichten. Der Auftrag zur Eintragung verlängert sich um jeweils ein Jahr, wenn er nicht mindestens drei Monate vor Ablauf der jeweiligen Vertragsdauer gekündigt wird. Der Auftrag zur Eintragung verlängert sich um jeweils ein Jahr, wenn er nicht mindestens drei Monate vor Ablauf der jeweiligen Vertragsdauer gekündigt wird.“
Manchmal wird auch etwas mehr oder etwas weniger verlangt.
Gegen diejenigen, die auf die Masche herein gefallen waren, wird ein Druckszenario aufgebaut. Mit Rechnungen, Mahnungen, letzten und wirklich allerletzten Mahnungen. Später schalten sich auch Inkassobüros ein. Mit starken Worten, obwohl diese außer der Drohung mit Schufa & Co. nicht viel Möglichkeiten haben, um den Worten Taten folgen zu lassen.
[Die Abzockerszene und ihr Inkasso – was dürfen Inkasssobüros?]
Heraus geschmissenes Geld
“European VAT ID number directory - The central platform for company data in European payment transactions” heißt es in der Überschrift der Seite vat-identification.eu. Doch welchen Sinn hat sie? Dass sie beworben wird, können wir nicht erkennen. Eine Eintragung dürfte kaum einen Nutzen bringen, dafür etwas zu zahlen ist heraus geschmissenes Geld.
Wie sehr in dieser speziellen Geschäftswelt die Namen ineinander verschwimmen, zeigt ein Blick in das Impressum von vat-identification.eu. Dort wird die EUCOMDAT Company Data GmbH mit einer Wiener Adresse genannt. Doch ein Copyright-Vermerk unten links auf der Seite nannte heute einen anderen Rechteinhaber: eine European Data Ltd. aus Brüssel.
Die Seite vat-id.org führt keine eigenständige Existenz. Sie führt weiter auf die Seite vat-identification.eu.
Dafür, dass man jemanden von der EUCOMDAT Company Data GmbH in der Landstraßer Hauptstraße in Wien antrifft, würden wir nicht die Hand ins Feuer legen wollen. Unter dieser Anschrift findet sich eine Firma, die virtuelle Büros anbietet, was man frei übersetzen kann mit: Tarnadressen.
Forderungsabwehr möglich
Gerne können Sie uns ansprechen. Am besten mailen Sie uns erst einmal – unverbindlich – Ihre Unterlagen. Sich zu ducken, in der Hoffnung, das Unheil würde über einen hinweg fliegen, dürfte nicht gelingen. Spätestens dann, wenn sich ein Inkassobüro meldet, wird man gegen die Forderung vorgehen müssen; sonst drohen Nachteile bei Schufa & Co.
Auch in Deutschland versuchte die Szene vor einiger Zeit für teure Einträge in einem privaten Internetverzeichnis USTID-Nr.de an viel Geld von Freiberuflern und Gewerbetreibenden zu gelangen. Vom Landgericht Bonn gab für den Vorstand der DR Verwaltung AG dafür eine Freiheitsstrafe von einem Jahr und neun Monaten.
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