Entscheidungen zum Vertragsrecht

In zwei Blogs informieren wir - auch - über vertragsrechtliche Themen. In den Bau-News geht es rund um Bauen, Immobilien, Arbeitsrecht auf dem Bau und das Bausozialrecht. Der Blog Neues aus der Welt der Abzocker und Werbeverlage befasst sich mit Anzeigen- und Adressbuchbetrug, Internetabzocke, sowie (unseriösen) Werbefirmen und deren Verträgen. Manches passt aber inhaltlich in diese Blogs nicht hinein; wir veröffentlichen es an dieser Stelle.

Online-Partner-Vermittlung "für Akademiker & Singles mit Niveau" verliert Prozesse in Berlin und Brandenburg

(Zuletzt aktualisiert am 30.07.2018) - An die Zielgruppen der Akademiker sowie der "niveauvollen Singles“ wendet sich mit einigem Werbeaufwand die Elitemedianet GmbH (seit 30.09.2016: PE Digital GmbH) mit ihren Internetportalen, unter anderem ElitePartner.de und AcademicPartner.de. Die angebotenen Verträge haben eine feste Laufzeit. Diese verlängert sich automatisch durch eine vorformulierte Laufzeitklausel, wenn nicht rechtzeitig gekündigt wird; eine böse Überraschung für manchen Kunden, den das Angebotene in der Zwischenzeit nicht mehr überzeugt und der kein Interesse hat, noch länger für die Mitgliedschaft, zum Beispiel bei ElitePartner, zahlen zu müssen.

Mitunter kommt es dann zum Prozess. Der geht nicht immer gut aus für die Eltemedianet GmbH/PE Digital GmbH. Und zwar aus unterschiedlichen Gründen:

Hinflug nicht angetreten - Rückflug verfallen? Urteil gegen Bluff der Fluggesellschaften!

Stellen Sie sich einmal vor, Sie gingen zu Ihrem Lieblingsgriechen. Bestellen eine Grillplatte. Die kommt, wie es sich gehört: zuerst der Krautsalat mit Peperoni, dann ein Teller mit ordentlich Fleisch und Kartoffeln. Doch heute steht Ihnen nicht der Sinn nach Krautsalat und Peperoni, mehr nach dem Fleisch. Sie rühren das „Grünzeug“ nicht an. Das sieht der Wirt und verbietet Ihnen, das Fleisch zu essen. Verrückt? Natürlich! Doch verbreitete Praxis bei Fluggesellschaften. Wenn man den – bezahlten - Hinflug nicht antritt, wird man auch nicht auf dem – bezahlten – Rückflug mitgenommen; unter Verweis auf Beförderungsbedingungen. Der Platz wird dann von der Fluggesellschaft möglicherweise noch einmal verkauft.

Eine solchen Masche hat der Bundesgerichtshof schon 2010 untersagt (BGH, Urteil vom 29.04.2010 – Xa ZR 5/09).

Doch immer wieder versuchen es Fluggesellschaften. So auch in einem von unser Kanzlei Radziwill ● Blidon ● Kleinspehn bearbeiteten Fall vor dem Amtsgericht Berlin-Wedding (AG Wedding, Urteil vom 07.11.2012 – 15a C 386/12).