Bodenqualität vertraglich zusichern lassen

Wer ein Grundstück kauft, der sollte nicht nur auf die oberirdischen Qualitäten achten, sondern auch auf die unterirdischen Besonderheiten. In vielen Böden ticken nämlich unerwünschte Zeitbomben: Altlasten, Abfälle, steigendes oder fallendes Grundwasser. Vor allem bei Gewerbegrundstücken gilt Vorsicht. Investoren, die dort ein Grundstück kaufen möchten, sollten sich im Vorfeld über die möglichen Bodenbelastungen informieren. Viele Stoffe, die vor 30 Jahren als harmlos galten, sind inzwischen als gesundheitsschädlich klassifiziert und müssen entsorgt werden. Entsorgung ist aber immer teuer und kostet Zeit.

Bau-Unfälle haben immer (straf-)rechtliche Konsequenzen

Wo gebaut wird, da lauert Gefahr. Immer wieder stürzen Gebäude ein, fallen Betonplatten oder Stahlträger von Fassaden. Glücklicherweise werden dabei nur selten Menschen verletzt. Trotzdem ziehen alle diese Fälle mindestens zivilrechtliche Konsequenzen nach sich. Kommen außerdem Personen zu Schaden, müssen sich Planer und Betreiber der Gebäude auch strafrechtlich verantworten. Besonders Baufirmen und Planer sind in der Pflicht. Laut § 319 StGB wird, wer bei der Planung, Leitung und Ausführung eines Gebäudes gegen die anerkannten Regeln der Technik verstößt und dadurch Leib und Leben eines anderen Menschen gefährdet mit einer Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren bestraft.

Bei Mängeln erst Frist setzen, dann andere Firma beauftragen

Die Bauabnahme gehört zu den wichtigsten Rechtsschritten beim Bauen. Mit der Bauabnahme beginnt die so genannte Gewährleistungsfrist. Zeigen sich innerhalb dieser Frist Mängel am Bau, muss das Unternehmen, das für den Bau oder Bauabschnitt verantwortlich ist, den Mangel auf eigene Kosten beseitigen. Genaugenommen hat der Bauunternehmer, der den Mangel zu verantworten hat, nicht nur die Pflicht, sondern auch das Recht, den Mangel selbst zu beseitigen.

Selbstbeseitigungsrecht vertraglich festschreiben

Architekten sind auch nur Menschen. Unterläuft ihnen bei Planung oder Bauausführung ein gravierender Fehler, so springt ihre Haftpflichtversicherung ein. Alle Planer, Architekten wie Ingenieure, müssen eine solche Haftpflichtversicherung haben. Aus gutem Grund: Denn Schäden am Bau sind teuer. Ein falsch geplantes Dach kann Hunderttausende kosten: Es muss ja nicht nur wieder abgebrochen, sondern völlig neu geplant, berechnet, ausgeschrieben und überwacht werden.