Barzahlung nicht ausreichend - Handwerkerrechnungen steuerlich absetzen
Ende Mai müssen alle Bundesbürger wieder ihre Steuererklärung abgeben. Wer in den nächsten Wochen seine Unterlagen dazu vorbereitet, der sollte die Handwerkerrechnungen für Modernisierungsarbeiten und Reparaturen am eigenen Haus nicht vergessen.
Für alle ab dem 1. Januar 2009 ausgestellten Rechnungen können 20 Prozent von maximal 6.000 Euro pro Jahr von der Steuerschuld abgezogen werden. Das entspricht einer Ersparnis von 1.200 Euro. Steuerlich geltend machen können Hausbesitzer allerdings nur die reinen Lohn- und Arbeitskosten, nicht das verbaute Material! Außerdem muss eine ordentliche Rechnung vorliegen, in der Lohn- und Materialkosten getrennt aufgeführt sind. Diese Rechnung muss per Überweisung beglichen werden – nicht bar auf die Hand. Beides, sowohl Rechnung als auch Überweisungsbeleg, muss der Steuerpflichtige dem Finanzamt vorlegen können. Natürlich dürfen Hausbesitzer auch mehrere Rechnungen verschiedener Handwerker bis zum Höchstbetrag von 6.000 Euro Lohnkosten sammeln und zusammen beim Finanzamt einreichen.
Ihr Ansprechpartner: Claus Radziwill, Rechtsanwalt und Fachanwalt für Baurecht und Architektenrecht, Berlin