Bodenqualität vertraglich zusichern lassen

Wer ein Grundstück kauft, der sollte nicht nur auf die oberirdischen Qualitäten achten, sondern auch auf die unterirdischen Besonderheiten. In vielen Böden ticken nämlich unerwünschte Zeitbomben: Altlasten, Abfälle, steigendes oder fallendes Grundwasser. Vor allem bei Gewerbegrundstücken gilt Vorsicht. Investoren, die dort ein Grundstück kaufen möchten, sollten sich im Vorfeld über die möglichen Bodenbelastungen informieren. Viele Stoffe, die vor 30 Jahren als harmlos galten, sind inzwischen als gesundheitsschädlich klassifiziert und müssen entsorgt werden. Entsorgung ist aber immer teuer und kostet Zeit.

Damit es also bei Planung und Bebauung nicht zu langen Wartezeiten und teuren Folgekosten kommt, kann nur empfohlen werden: Wer als Investor ehemaliges Gewerbegelände kauft, der sollte sich im Idealfall die zum Bauen unerlässliche einwandfreie Bodenqualität vertraglich zusichern lassen. Ist der Verkäufer dazu nicht bereit, sollte der Käufer auf eigene Kosten ein Gutachten anfertigen lassen und sich für alle Fälle vertraglich ein Rücktrittsrecht sichern, falls die Bodenqualität schlechter ist als angedacht.



Ihr Ansprechpartner: Claus Radziwill, Rechtsanwalt und
Fachanwalt für Baurecht und Architektenrecht, Berlin