Sachverständiger darf Pfusch als [P]Fusch bezeichnen
28.09.2020 – Wenn in einem Bauprozess über Mängel und technische Fragen gestritten wird, muss das Gericht häufig passen. Juristen sind keine Techniker. Ein Sachverständiger muss her und ein Gutachten erstellen.
Meistens gefällt das Ergebnis einer Seite nicht. Da liegt die Versuchung nahe, den Sachverständigen als unwissend oder befangen zurückweisen. Doch deutliche Worte im Gutachten, auch wenn sie untechnische Begriffe enthalten, reichen nicht für eine Ablehnung wegen Befangenheit aus. Das entschied das Oberlandesgericht Rostock (OLG Rostock, Beschluss vom 26.08.2020 – 4 W 30/20)