Architekt muss (manchmal) über seine Vorstrafe aufklären
06.02.2023 – Muss ein Architekt seine Kunden darüber informieren, dass er vorbestraft ist? In bestimmten Fällen schon. Das entschied das höchste Berliner Zivilgericht, das Kammergericht (KG, Urteil vom 13.01.2023 – 21 U 50/22).
Der Architekt war zu einer mehrjährigen Freiheitsstrafe verurteilt worden; wegen Bestechlichkeit im Zusammenhang mit einer Bautätigkeit.