Urteil: WEG-Versammlung darf lange dauern
29.11.2022 – Sie zog und zog sich. Eine WEG-Versammlung in Lübeck. An einem Samstag begann sie um 10:53 Uhr und endete am frühen Abend um 20:20 Uhr.
Und dann war eine Eigentümerin noch mit dem Ergebnis der Versammlung unzufrieden. 21 der gefassten Beschlüsse griff sie an. Ihre Begründung: Die Beschlüsse seien erst fünf Stunden nach Versammlungsbeginn gefasst worden. Da hätte die Versammlung bereits zu lange gedauert und es hätte nichts mehr beschlossen werden dürfen.
Das Amtsgericht Oldenburg/Holstein (AG Oldenburg i.H., Urteil vom 13.06.2022 – 16 C 32/21) überzeugte sie mit der Begründung nicht.