Beim Küchenpreis geschwindelt - Hausverkäufer muss überhöhte Ablöse zurückzahlen
20.01.2020 - Bei einem Hausverkauf kann es einem schon mal in den Fingern jucken, noch ein Zusatzgeschäft zu machen. Doch so etwas kann dann auf die Füße fallen, wie ein Urteil des Oberlandesgericht München (OLG München, Urteil vom 09.10.2019 - 20 U 556/19) zeigt. Bei einem Grundstückskaufvertrag war im Makler-Exposé der seinerseits gezahlte Anschaffungspreis für eine mitverkaufte Küche falsch – natürlich: deutlich zu hoch - angegeben.
Die Verkäuferin muss jetzt dem Käufer Schadensersatz zahlen.