28.06.2022 – Es gibt Arbeitgeber, die Lohn an der falschen Stelle sparen wollen. Zum Beispiel bei den Sozialabgaben. In Thüringen fiel das einem Bauunternehmer auf die Füße.
Er beschäftigte Eisenflechter, die an seine Anweisungen gebunden und in seinem Betrieb eingegliedert worden waren. Ihre Entlohnung bekamen sie nach einem vereinbarten Stundenlohn bzw. nach dem Gewicht des verlegten Stahls. Ein unternehmerisches Risiko hatten sie nicht zu tragen und kein Kapital einzusetzen. Trotzdem tat der Bauunternehmer so, als seien es Selbständige und sparte die Sozialabgaben. Knapp 32.000 € Sozialabgaben muss er jetzt nachleisten, entschied das Thüringer Landessozialgericht (LSG Thüringen, Urteil vom 23.09.2021 – L 3 R 418/19).
Ein Strafverfahren gab es obendrein. Aber das ist ein anderes Thema.