Auch für "Schnäppchen" gibt es Käuferrechte
11.02.2022 – Wer eine Sache zu einem günstigen Preis kauft, muss nicht annehmen, dass sie von minderwertiger Qualität ist und dass keine Gewährleistung des Verkäufers besteht. Dies stellte das Oberlandesgericht Frankfurt am Main (OLG Frankfurt, Urteil vom 19.10.2021 – 26 U 49/19) fest.
Es ging um ein Tischbohrwerk, das für rund 180.000 Euro gekauft worden war.