Stauendes Wasser auf der Terrasse – erhöhter Wartungsaufwand ist Mangel
17.10.2019 - Wird ein Handwerker mit Abdichtungsarbeiten an einer ebenen Dachfläche beauftragt, hat er für ein Gefälle zu sorgen und sicherzustellen, dass die Gefälleneigung über die gesamte Dachfläche zum Ablauf hin verläuft. Wenn das nicht geschieht und sich Wasser an einer Stelle staut, kann das zu erhöhtem Wartungsaufwand führen durch Verkrustungen und Schmutzansammlungen.
Eine Handwerksleistung, die einen erhöhten Wartungsaufwand nach sich zieht ist aber mangelhaft, entschied das Oberlandesgericht Frankfurt am Main (OLG Frankfurt, Urteil vom 05.05.2017 - 24 U 53/15; rechtskräftig durch BGH, Beschluss vom 21.11.2018 - XII ZR 126/17).