Berliner Urteil: Auto darf man in Tiefgarage nicht länger als 90 Sekunden warmlaufen lassen
04.01.2023 – Zwei Mieter von Tiefgaragenstellplätzen stritten sich in Berlin. Darf der eine sein Auto länger als 90 Sekunden warmlaufen lassen? Nein, entschied das Landgericht Berlin (LG Berlin, Urteil vom 23.08.2022 – 67 S 44/22).
Ein Schmerzensgeld bekommt der andere dafür aber nicht, wurde im selben Urteil entschieden.