24.05.2012 – Die Berliner und Brandenburger erfahren es in diesen Tagen im Großformat beim Bau des neuen Flughafens BER: wie es ist, wenn sich der Bauablauf verspätet.
Terminverzögerungen gehören zu den typischen Ursachen für Streitigkeiten am Bau – auch wenn man einige Nummern kleiner baut. Diese lassen sich vermeiden, wenn Fristen und Termine bereits im Bauvertrag konkret geregelt werden. Häufig finden sich dort aber keine näheren Angaben oder es wird nur die Bauzeit vage angedeutet („etwa 9 Monate“). Der Arger ist dann vorprogrammiert.
Ein Vertrag ist auch ohne entsprechende Fristen und Terminvereinbarung wirksam. Weil aber unklar ist, wann der Unternehmer die Arbeiten aufnehmen und fertigstellen muss, kann es schnell zu Auseinandersetzungen kommen. Der Bauherr hat in der Regel ein starkes wirtschaftliches Interesse daran, den Bau möglichst schnell zu übernehmen: ein Investor will mit seiner Kapitalanlage endlich Einkünfte erzielen. Der private Bauherr steht meist unter Zeitdruck, vielleicht weil er die Mietwohnung gekündigt hat, ihm sogar die Räumung droht. Oder weil er nicht unnötigerweise für sein Baudarlehen Bereitstellungszinsen an die Bank zahlen will.
Können, wenn nichts näher vereinbart ist, Arbeitsaufnahme und Fertigstellung von der Baufirma auf den Sankt Nimmerleinstag geschoben werden?