Aktuelles Urteil: Übernahme der Instandsetzungskosten für Eigenheim bei Hartz 4-Bezug?
29.08.2011 - Eine neue sozialgerichtliche Entscheidung: auch der Eigentümer einer Wohnung oder eines Hauses (Eigenheim) kann Leistungen nach dem SGB II ("Hartz 4") beziehen, wenn er die Kosten seines Lebensunterhaltes sowie die Kosten seiner Unterkunft nicht aus eigenen Mitteln bestreiten kann. Zu den Kosten der Unterkunft zählen beim Eigenheim auch die Kosten von Instandsetzungsarbeiten. Deshalb müssen auch solche Kosten vom "JobCenter" getragen werden, solange die durch die Instandsetzungsarbeiten verursachten Kosten angemessen sind.