Hammerschlags- und Leiterrecht lässt Öffnung einer Baugrube beim Nachbarn zu
18.08.2021 – Das deutsche Nachbarrecht regelt die Rechtsverhältnisse zwischen zwei oder mehr Grundstückseigentümern. Unter anderem regelt es – was bei Nichtjuristen häufig zu Lachanfällen führt – ein Hammerschlags- und Leiterrecht. Um mit Wikipedia zu sprechen:
„Das Hammerschlagsrecht erlaubt es einem Grundbesitzer, das Grundstück des Nachbarn zu betreten, um an seinem eigenen Gebäude Reparaturarbeiten auszuführen.
Das Leiterrecht erlaubt es ihm, auf dem Nachbargrundstück ein Gerüst aufzustellen.“
Doch was ist dann, wenn auf dem Grundstück des Nachbarn eine kleine Baugrube ausgehoben werden muss, da die Ausführung vom eigenen Grundstück nicht oder kaum möglich ist. Dies ist möglich, entschied das Oberlandesgericht Köln (OLG Köln, Urteil vom 20.05.2021 – 18 U 17/20).