Verschattung einer Photovoltaik-Anlage muss (manchmal) hingenommen werden
30.11.2022 – Ein Nachbar hat keinen Anspruch darauf, dass ihm in der Nachbarschaft durch ein neues Gebäude keine Verschattung seiner Solarzellen auf dem Dach droht. So lange die Abstandsflächen eingehalten werden, muss er das hinnehmen.
Das entschied das Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen (OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 02.11.2022 – 2 A 518/22).