Handwerker, der wirbt, alles selber zu machen, darf nicht Subunternehmer einsetzen
09.06.2021 – Darüber, dass einem zu starke Worte in der Werbung schnell auf die Füße fallen können, hatten wir in unseren Bau-News schon öfter berichtet. Jetzt traf es einen Handwerksbetrieb in Mecklenburg-Vorpommern. Mit starken Worten hatte der suggeriert, er würde alles selber machen: „… als Hersteller, Zertifizierer und Verarbeiter in einer Firma“. Eine Aussage, an der nichts dran war. Man setzte nämlich Subunternehmer ein.
Das Oberlandesgericht Rostock (OLG Rostock, Beschluss vom 17.02.2021 – 2 U 11/20) machte Schluss mit dieser großspurigen Werbung.