Auf dem Bau gilt: TÜV heißt TÜV und nicht irgendwas
18.03.2020 – Manchmal verselbständigen sich Markenbegriffe. Alle Papiertaschentücher werden dann zu Tempotüchern. Der Kleber zu Uhu. Oder zum Pritt-Stift. „Das Auto muss zum TÜV“, heißt es. Auch wenn die Untersuchung in Wirklichkeit von DEKRA, GTÜ und Co. durchgeführt wird.
Doch auf dem Bau kann man nicht so lax an die Sache heran gehen. „TÜV“ heißt dort TÜV und meint keine andere Prüfgesellschaft, stellte das Oberlandesgericht Celle (OLG Celle, Urteil vom 01.02.2018 - 5 U 78/17 – rechtskräftig durch BGH, Beschluss vom 09.10.2019 – VII ZR 38/18) fest.