Gäste-WC muss Wasser- und Abwasseranschluss haben
20.12.2020 – Unglaublich, auf was die Leute manchmal kommen: der Hersteller eines Fertighauses hatte keine Wasser- und Entwässerungsleitungen zum Gäste-WC gelegt. Und auch eine Heizleitung fehlte. Dennoch sah er sich im Recht. Und wollte das Geld für die restliche Rate.
Das Oberlandesgericht Frankfurt am Main (OLG Frankfurt, Urteil vom 12.08.2019 – 29 U 101/18; Nichtzulassungsbeschwerde zurückgewiesen durch BGH, Beschluss vom 30.04.2020 – VII ZR 194/19) musste ihn darauf hinweisen, dass fehlender Wasser- und Entwässerungsleitungen zum Gäste-WC einen wesentlichen Mangel darstellen. Und die Auftraggeberin deshalb berechtigt war, die Abnahme des Hauses – und natürlich die Zahlung - zu verweigern.