Wer Baum aus Pflanzeninsel entfernt, muss Grube sichern
01.10.2019 – Auf einem Hof darf es keine Fallgruben geben. Doch was ist mit einem Pflanzloch in einer Baumscheibe neben einem Gehweg über die Hoffläche?
Darüber hatte das Oberlandesgericht Karlsruhe (OLG Karlsruhe, Urteil vom 6.2.2019 – 7 U 128/18) zu entscheiden.
Es entschied, dass es eine Verletzung der Verkehrssicherung darstellt, wenn eine in den Boden eingelassene Pflanzeninsel entfernt und das dadurch entstehende Erdloch mit einem Durchmesser von 60 cm und einem Niveauunterschied von mindestens 10 cm zur Straßendecke nicht abgesichert oder gekennzeichnet wird.
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