Bau- und Architektenrecht: wen wir vertreten

Wir beschränken unsere Tätigkeit im Bau- und Architektenrecht nicht auf eine bestimmte Mandantengruppe, sondern beraten und vertreten gleichermaßen:

  • Private und gewerbliche Bauherren/Auftraggeber
  • Bauträger und Erwerber
  • Wohnungseigentümer-Gemeinschaften
  • Hausverwaltungen
  • Öffentliche Auftraggeber
  • Handwerker und Bauunternehmen
  • Bauprodukte-Lieferanten
  • Architekten und Ingenieure

[Unsere Arbeitsfelder im Bau- und Architektenrecht]



Radziwill ● Blidon ● Kleinspehn
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