Erwerbsminderungsrente
Eine jahrelange Beschäftigung auf dem Bau führt in vielen Fällen auch zu erheblichen körperlichen Einschränkungen. Die körperlich anspruchsvolle und schwere Arbeit ist häufig ursächlich für Behinderungen, Berufskrankheiten und in besonders schwer gelagerten Fällen auch für die Aufhebung der Erwerbsfähigkeit. Berufskrankheiten treten typischerweise im orthopädischen Bereich auf, z.B. Bandscheibenvorfälle oder Gelenkarthrosen. Aber auch internistische Erkrankungen wie z.B. eine "Staublunge" können als Folge einer Beschäftigung auf dem Bau auftreten.
Wir beraten Sie über die richtige Vorgehensweise und nehmen Ihre Interessen gegenüber den Sozialleistungsträgern wie z.B. dem Landesversorgungsamt, der Berufsgenossenschaft, der Krankenkasse oder der Rentenversicherung, wahr. Unser Ziel ist es, dass Ihre Rechte realisiert werden. Wir kümmern uns um Ihren Fall vom Anfang bis zum Ende: Dies beginnt mit Beratung und Unterstützung bei der sachdienlichen Antragstellung. Sollte ein Antrag auf Erwerbsminderungsrente, Verletztengeld oder Anerkennung als Schwerbehinderter von der Rentenversicherung, der Berufsgenossenschaft oder dem Landesversorgungsamt abgelehnt werden, vertreten wir Sie gegenüber den Behörden und Sozialgerichten im Widerspruchs- und Klageverfahren.