Immobilieneigentum und ALG II

Jeder kann von Krankheit und/oder Arbeitslosigkeit betroffen sein. Wenn dies im fortgeschritteneren Lebensalter geschieht, besteht die Gefahr, dass man nach Verlust eines Arbeitsplatzes nicht mehr in den sogenannten "ersten Arbeitsmarkt“ zurückkehrt. Nach Aussteuerung durch die Krankenkasse und/oder Ausschöpfen des Anspruches auf Arbeitslosengeld oder nach einer beendeten Selbständigkeit ist für viele der Gang zum JobCenter erforderlich, um Leistungen der Grundsicherung, also Arbeitslosengeld II ("Hartz 4") zu beziehen. Besondere Schwierigkeiten können in dieser ohnehin problematischen Lage auftreten, wenn bezahltes oder noch zu bezahlendes Immobilieneigentum vorhanden ist. Unser Ziel ist es, dass Sie weiterhin in Ihrer Eigentumswohnung oder Ihrem Eigenheim wohnen bleiben können:

  • Dazu gehört, dass die monatlich anfallenden Kosten des Eigenheims (also Kosten der Heizung, Grundsteuer, Schuldzinsen etc.) als Kosten der Unterkunft vom JobCenter anerkannt und gezahlt werden.
  • Dazu gehört aber auch, dass unvorhergesehene Kosten, welche anfallen und dem Erhalt der Immobilie dienen, vom JobCenter als Kosten der Unterkunft übernommen werden, zum Beispiel
    • wenn das Dach neu gedeckt,
    • die Heizung repariert oder erneuert werden muss,
    • Straßenausbaubeiträge erhoben werden,
    • gesetzlich vorgeschriebene Modernisierungen anstehen.

Wir vertreten Sie und Ihre Interessen sodann gegenüber dem JobCenter und dem Sozialgericht im Widerspruchs- und Klageverfahren.