Bau-Unfälle haben immer (straf-)rechtliche Konsequenzen
Wo gebaut wird, da lauert Gefahr. Immer wieder stürzen Gebäude ein, fallen Betonplatten oder Stahlträger von Fassaden. Glücklicherweise werden dabei nur selten Menschen verletzt. Trotzdem ziehen alle diese Fälle mindestens zivilrechtliche Konsequenzen nach sich. Kommen außerdem Personen zu Schaden, müssen sich Planer und Betreiber der Gebäude auch strafrechtlich verantworten. Besonders Baufirmen und Planer sind in der Pflicht. Laut § 319 StGB wird, wer bei der Planung, Leitung und Ausführung eines Gebäudes gegen die anerkannten Regeln der Technik verstößt und dadurch Leib und Leben eines anderen Menschen gefährdet mit einer Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren bestraft.
Diese strafrechtlichen Konsequenzen lassen sich auch weder durch Vertragsklauseln noch spezielle Versicherungen abwenden, sondern nur durch besondere Sorgfalt. Kommt der Fall vor Gericht, müssen Planer, Bauausführende und Betreiber nachweisen, dass sie ihren Sicherungspflichten nachgekommen sind.
[Verteidigung im Baustrafrecht]
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