TSV Verlag verliert schon wieder

09.10.2011 - Die schwarze Serie hält für die TSV Telekommunikationsservice Verlags- und Vertriebsgesellschaft mbH aus Aschaffenburg an. Diesmal verlor sie vor dem Amtsgericht Oranienburg, wo unsere Kanzlei Radziwill ● Blidon ● Kleinspehn eine Mandantin vertrat.

(AG Oranienburg, Urteil v. 31.08.2011 – 29 C 374/10)

Die TSV bekam nicht das eingeklagte Geld zugesprochen und wird es auch für das Folgejahr nicht erhalten.

Das wäre an sich keine Nachricht wert. Es sind mehr als 30 Urteile bekannt, in denen die TSV Telekommunikationsservice Verlags- und Vertriebsgesellschaft mbH und ihre Geschwister BS-Branchenservice Ltd. & Co. KG, TM-Telemedia Verlags GmbH, TTT-Teleservice Verlags- und Vertriebsgesellschaft mbH, sowie die Tele Media Data Bases Ltd. verloren hatten.

Doch die TSV legte im Verfahren etwas auf den Tisch.

Die TSV Telekommunikationsservice Verlags- und Vertriebs GmbH und ihre Schwestern gehören zu dem Kreis der Allgemeinen, Gelben, Neuen und sonstigen Branchenbuch-Werbefirmen deren Mogelei üblicher Weise schon damit beginnt, dass es nicht um Bücher geht, sondern private, unbekannte Internetverzeichnisse. Weil kein klar denkender Mensch Geld ausgeben würde, um sich darin eingetragen zu sehen, werden Aufträge erschlichen; dies geschieht, indem Formulare verschickt werden, die den Einschein erwecken, von seriösen Adressbuchverlagen zu stammen, welche routinemäßig eine Datenüberprüfung vornehmen. Tatsächlich aber enthalten sie versteckt einen Hinweis auf exorbitante Kosten, die bei Rücksendung entstehen sollen.

Die TSV Telekommunikationsservice Verlags- und Vertriebsgesellschaft mbH hatte vor dem Amtsgericht Oranienburg 1.082,90 € eingeklagt. Diesen Anspruch soll ihr die BS-Branchenservice Ltd. & Co. KG abgetreten haben, behauptete sie. Für eine zwölfmonatige Veröffentlichung des Namens der Mandantin in dem privaten Internetverzeichnis Branche100.eu. Zugleich kündigte sie an, dass dieser Betrag auch im Folgejahr entstehen würde.

Regelmäßig hatten die TSV und die anderen Firmen in der Vergangenheit derartige Verfahren verloren; teils sogar mit mehr als deutlichen Urteilsbegründungen, in denen auch schon Betrug und StGB vorkam.

Doch im Verfahren vor dem Oranienburger Gericht legte die TSV die Kopien von zwei Urteilen vor, die gewonnen waren. Über eines, des Amtsgericht Landau in der Pfalz, kann man in Anbetracht eigenwilliger Rechtsäußerungen getrost den Mantel des Schweigens legen. Eine Entscheidung des Landgericht Schwerin war allerdings handwerklich sauber gefertigt. Sie kam zu dem Ergebnis, dass ein Opfer es selber schuld sei, denn es hätte das Kleingedruckte nur Wort für Wort durchgehen müssen. Zwar nutzte das der TSV vor dem Amtsgericht Oranienburg nichts. Doch man wird sich zukünftig daran erinnern und bei Rechtsstreitigkeiten mit manchen Werbefirmen die teils an das wirtschaftskriminelle grenzende Komponente deren Treibens heraus arbeiten müssen: damit die Urteile dann eine deutliche Sprache sprechen.

Das Landgericht Wuppertal fand im Jahre 2014 eine deutliche Sprache, als die Tele Media Data Basis Ltd. für ihr Internetbranchenbuch branche100.eu eine Forderung über 910 € netto von einem Opfer ihrer Masche einklagte. Es stellte fest, dass die Aufnahme in dieses Branchenbuch quasi wertlos sei. Dafür dann aber Geld zu verlangen, sei sittenwidrig.

[Zum Blog-Beitrag vom 05.12.2014]

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