Urlaubskasse und Sozialkassenverfahren
Die Sozialkassen der Bauwirtschaft sind Einrichtungen, die von den Tarifvertragsparteien der Branche zu dem Zweck gegründet wurden, den Arbeitnehmern der Baubranche einen Ausgleich für Benachteiligungen zu ermöglichen, die strukturbedingt mit dem Baugewerbe im Zusammenhang stehen.
Der Begriff "Sozialkasse" beinhaltet mehrere Institutionen, und zwar:
- die Urlaubs- und Lohnausgleichkasse der Bauwirtschaft (ULAK-Bau);
- die Zusatzversorgungskasse des Baugewerbes (ZVK-Bau);
- die Sozialkasse des Berliner Baugewerbes (SOKA-Bau).
Aufgabe dieser Institutionen ist es, eine Reihe von tarifvertraglich bestehenden Zahlungsverpflichtungen (z.B. Urlaubsvergütung, Rentenbeihilfen etc.) an die Beschäftigten im Baugewerbe sicherzustellen. Dies wird dadurch gewährleistet, dass alle Betriebe des Baugewerbes monatlich bestimmte Beiträge an die Kassen abführen und die Kassen ihrerseits den Betrieben die tatsächlich geleisteten Zahlungen erstatten oder direkt an die Arbeitnehmer bzw. Hinterbliebenen zahlen.
In verschiedenen Tarifverträgen ist geregelt, welche Betriebe im Einzelnen welche Beiträge an die Kassen abzuführen haben und welche Arbeitnehmer welche Leistungen der Kassen in Anspruch nehmen können.
Wenn es zum Streit kommt, können wir prüfen, ob Ihr Unternehmen in den räumlichen und betrieblichen Geltungsbereich der Tarifverträge fällt oder ob Sie als Arbeitnehmer vom persönlichen Geltungsbereich erfasst sind. Wir können weiter prüfen, ob die Urlaubskasse den Ihnen zustehenden Urlaub zutreffend berechnet hat oder ob die Ihnen tarifvertraglich zustehenden Zusatzversorgungsleistungen (z.B. Beihilfen zum Altersruhegeld) zutreffend und vollständig erbracht werden. Sollte dies nicht der Fall sein, werden wir Ihre Ansprüche gegenüber der Sozialkasse geltend machen und ggf. gerichtlich durchsetzen.