Versorgungswerk der Architekten
In unsererer Region, Berlin/Brandenburg, ist das Versorgungswerk als eine Einrichtung der Architektenkammer Berlin die berufsständische Versorgungseinrichtung der Architekten und Stadtplaner in Berlin und Brandenburg. Die Aufgabe des Versorgungswerkes ist, seinen Teilnehmern und den Hinterbliebenen Versorgung nach Maßgabe der Satzung zu gewähren. Gundsätzlich nehmen alle Angehörigen des Berufsstandes in Berlin und Brandenburg am Versorgungswerk der Architekten Berlin teil.
Die Leistungen, welche das Versorgungswerk erbringt, sind
- das Altersruhegeld;
- das vorgezogene Altersruhegeld;
- das Ruhegeld bei Berufsunfähigkeit;
- das Hinterbliebenenruhegeld;
- Kindergeld und
- medizinische Rehabilitation.
Es kann hierbei die Notwendigkeit entstehen, anwaltliche Unterstützung in Anspruch zu nehmen:
Gerne werden wir Sie zu Fragen bezüglich der einzelnen Leistungen des Versorgungswerkes beraten. Wir unterstützen Sie bei der Beantragung und Durchsetzung der Ihnen zustehenden Leistungen. Sollten beantragte Leistungen nicht erbracht werden, prüfen wir für Sie die Rechtmäßigkeit der Entscheidung des Versorgungswerkes und werden bei Rechtswidrigkeit der Versagung die begehrten Leistungen ggf. gerichtlich für Sie durchsetzen.
Auch wenn beantragte Leistungen erbracht wurden, sind wir für Sie da, wenn es um die Überprüfung der Rechtmäßigkeit der Leistungserbringung geht.
Unser Ziel ist, dass Ihre sozialen Rechte umfassend verwirklicht werden.