Hier informieren wir Bauherren, Bauunternehmen, Architekten/Ingenieure und auf dem Bau Beschäftigte über neue Rechtsentwicklungen und geben Expertentipps. Vor allem bemühen wir uns, die Inhalte so darzustellen, dass sie auch für Nicht-Juristen verständlich sind.

Bauherr stürzt vom Gerüst – nicht immer haftet die Baufirma

19.05.2012 – Auf ein Baugerüst zu klettern ist für einen Laien nicht ungefährlich - vor allem dann, wenn man selbst zuvor noch Teile des Gerüstes demontiert hatte. Diese Erfahrung musste ein Bauherr eines Einfamilienhauses machen, der dabei abstürzte und sich verletzte. Schadensersatz und Schmerzensgeld bekommt er dafür von der Baufirma nicht, entschied das Oberlandesgericht Hamm (OLG Hamm, Urteil vom 15.03.2012 – 17 U 103/11).

In die Falle getappt – es war ein Kaufvertrag, kein Werkvertrag

12.05.2012 - Am 20.12.2011 hatten wir in unseren Bau-News über eine Entscheidung des Bundesgerichtshof berichtet, die weitreichende Folgen hat. Gilt Werkvertragsrecht oder Kaufvertragsrecht? Wie wichtig diese Frage ist, zeigt eine Entscheidung des Brandenburgischen Oberlandesgericht (OLG Brandenburg, Urteil vom 22.02.2012 – 4 U 69/11) – mit teuren Folgen für einen Bauunternehmer.

Der hatte einen Tag vor dem Heiligabend des Jahres 2008 einen Vertrag geschlossen – per Handschlag. Sein Vertragspartner, ein spezialisierter Hersteller, sollte für ihn Betonfertigteile herstellen und liefern. Der Bauunternehmer war beauftragt, ein Einkaufszentrum zu errichten. Dort sollten die Fertigteile eingebaut werden.

Was mit einem friedlichen Handschlag begann, endete in einem handfesten Streit vor Gericht.

Sozialgericht Berlin: sittenwidrig niedriger Lohn - kein Zwang für "Hartz-4"-Bezieher

08.05.2012 - Ein im Recht der Grundsicherung immer wieder aufkommendes Problem stellen Sanktionen dar, welche vom JobCenter gegen den Leistungsempfänger verhängt werden. Dann, wenn dieser eine ihm vermittelte Beschäftigungsmöglichkeit nicht wahrgenommen hat. Grundsätzlich gilt: wer Leistungen nach dem SGB II bezieht ("Hartz-4"), hat alle Möglichkeiten zur Beendigung und Verringerung der Hilfebedürftigkeit auszuschöpfen und aktiv an allen Maßnahmen zur Eingliederung in Arbeit mitzuwirken. Ein Verstoß dagegen gilt als Pflichtverletzung und wird mit Sanktionen geahndet. Die Weigerung, eine zumutbare Arbeit aufzunehmen, gehört dazu.

Was aber ist eine "zumutbare Arbeit"? Das Sozialgericht Berlin (SG Berlin, Beschluss vom 19.11.2011 - S 55 AS 24521/11 ER) hat in einem kürzlich veröffentlichten Beschluss dazu eine Aussage getroffen.

Was gehört in ein Bautagebuch - Urteil des Kammergericht

03.05.2012 – Am 24.09.2011 berichteten wir über ein Urteil des Bundesgerichtshof (BGH): dass der Architekt ein Bautagebuch führen muss, wenn er mit der Objektüberwachung beauftragt ist. Tut er es nicht, kann das Architektenhonorar gemindert werden. Übergeben werden muss das Bautagebuch aber nicht an den Bauherrn, entschied der BGH. Der könne sich Kopien vom Architekten aushändigen lassen.

Doch mit diesem Urteil war der Fall immer noch nicht abgeschlossen. Der BGH verwies den Fall dahin zurück, woher er gekommen war: an das Kammergericht (für Nicht-Berliner: dabei handelt es sich um das für Berlin zuständige Oberlandesgericht).

Das Kammergericht (KG, Urteil vom 14.02.2012 – 7 U 53/08; zur Info: das alte Aktenzeichen blieb nach der Rückverweisung unverändert) machte sich nun Gedanken, wie ein Bautagebuch zu führen ist – und ob der Architekt es richtig gemacht hatte.

Falle für Baufirmen: Nachbesserung abnehmen lassen – sonst läuft Verjährungsfrist nicht weiter

30.04.2012 – Bauen ist komplex. Es soll nicht sein, aber es kann sie geben: Mängel. Wer sie verursacht, der muss sie beheben. Dabei müssen bestimmte Formen und Fristen eingehalten werden. Rügt der Auftraggeber vor Ablauf der Gewährleistungsfrist einen Mangel, und erklärt der Auftragnehmer sich bereit, sich das umgehend anzuschauen, etwa, um zu prüfen, ob er für den Mangel tatsächlich verantwortlich ist, so tritt damit die sogenannte Hemmung der Verjährung ein. Hemmung bedeutet, dass die Verjährungsfrist nicht weiterläuft.

Danach gibt es zwei Möglichkeiten:

Hautkrebs als Berufskrankheit eines Dachdeckers - Urteil des Sozialgerichts

26.04.2012 – Eine neue Entscheidung gab jetzt einem Dachdecker recht, der an Hautkrebs erkrankte. Das Sozialgericht Aachen (SG Aachen, Urteil vom 16.03.2012 - S 6 U 63/10) stellte in einem Verfahren des Handwerkers gegen die Berufsgenossenschaft fest, dass seine Hautkrebserkrankung den Versicherungsfall einer sogenannten „Wie-Berufskrankheit“ darstellt. Eine Wie-Berufskrankheit nach § 9 Abs. 2 SGB VII liegt vor, wenn eine Krankheit, die nicht in der Berufskrankheitenverordnung genannt wird, durch den Beruf verursacht wurde. Der durch Sonneneinwirkung verursachte Hautkrebs ist in der Berufskrankheiten-Liste nicht aufgeführt - so konnte er "nur" als Wie-Berufskrankheit in Betracht kommen.

Rechtsposition verbessert: Bauherren dürfen Zahlungen gegenüber Bauträger verweigern

19.04.2012 – Eine Entscheidung des Bundesgerichtshof (BGH, Urteil vom 27.10.2011 - VII ZR 84/09) verbessert die Rechte der Kunden von Bauträgern.

Wer ein schlüsselfertiges Haus vom Bauträger kauft, der muss einen Zahlungsplan vereinbaren. Den schreibt § 3 Abs. 2 der Makler- und Bauträgerverordnung (MABV) vor. In diesem Zahlungsplan ist geregelt, wann und in welcher Höhe Abschläge für das entstehende Haus bezahlt werden müssen. Zum Schluss fällig werden immer die sogenannte Bezugsfertigkeitsrate mit 8,4 Prozent der Vertragssumme und die Fertigstellungsrate in Höhe von 3,5 Prozent der Vertragssumme.

Was aber, wenn der Bauherr vorher Mängel am Haus entdeckt?

Feste Altersgrenzen für Sachverständige unwirksam

07.04.2012 – Bislang war für öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige klar: irgendwann verlieren Sie ihre Bestellung. Nicht etwa, weil sie ungeeignet waren. Die Bestellung erlosch wegen ihres Alters. Die Grenze lag in den Sachverständigenordnungen der verschiedenen Industrie- und Handelskammern um die 70 Jahre.

Damit ist jetzt Schluss.

Neue Urteile: Berechnung von An- und Abfahrt möglich?

30.03.2012 – Kann die Zeit für An- und Abfahrt bei Handwerksaufträgen dem Kunden extra berechnet werden?

Wenn man mit einem Handwerker einen Pauschalpreis vereinbart hatte, wird sich die Frage nicht stellen. Hat man sich aber über eine Abrechnung auf Stundenbasis geeinigt oder gar keine Regelung getroffen, greift § 632 Abs. 2 BGB ein: dann gilt "die übliche Vergütung" als vereinbart.

Über die Frage, ob Kosten für An- und Abfahrt eine solche übliche Vergütung sind, haben in den letzten Monaten neue Urteile mehr Klarheit geschaffen.