Anzeigenabzocke, Adressbuchabzocke, Internetabzocke und Werbeverträge

Eines unserer Tätigkeitsfelder ist die Verteidigung gegen Forderungen unseriöser Anzeigen-, Adressbuch- und Internetfirmen. In diesem Bereich konnten wir im Laufe der Jahre Forderungen gegen unsere Mandanten in einer Höhe abwehren, die in der Summe einen vielfachen Millionenbetrag ergeben.

Solche Firmen treten mit unterschiedlichen Methoden auf; Ermittlungsverfahren und Verurteilungen durch die Strafjustiz zeigen, dass die Grenzen zur Wirtschaftskriminalität bei manchen fließend sind:


Anzeigenschwindel - Die Kölner Masche und die Doppel-Anruf-Masche

Das ist die sogenannte Kaltansprache von Gewerbetreibenden, die durch Vorspiegelung falscher Tatsachen zum Abschluss von Anzeigenaufträgen genötigt werden (Definition des DSW - Deutscher Schutzverband gegen Wirtschaftskriminalität).

● Dazu gehören Anschreiben, die mit einem Überweisungsvordruck versehen, Gebührenrech- nungen von Gerichten und Behörden ähneln, tatsächlich mit diesen aber nichts zu tun haben. Der Rechnungsvordruck weist dann erhebliche Kosten für „Eintragungen in das Handelsregister“ oder ähnliches aus. Empfänger derartiger Schreiben sind meistens neu gegründete Firmen. Zahlen die Betroffenen, erfahren sie häufig, dass sie sich für mehrere Aufträge verpflichtet haben, wenn noch weitere Rechnungen kommen. Wiederholt wurden Hinterleute von Firmen, die mit dem Geschäftsmodell der "rechnungsähnliche Offerten" arbeiten, zu Geld- oder Freiheitsstrafen verurteilt.

● Auch die „Kölner Masche“ gehört dazu; sie heißt so, weil sie vor Jahren erstmals in großem Umfang aus Köln angewandt wurde: am Telefon wird Gewerbetreibenden und Freiberuflern wahrheitswidrig erklärt, man habe bereits in der Vergangenheit für sie in Werbeträgern Anzeigen geschaltet und biete dies auch für eine nächste Auflage an. Abhängig von der negativen oder positiven Reaktion des Angerufenen wird sodann ein Fax angekündigt, das wegen Fristabläufen schnellstens unterschrieben und zurück geschickt werden müsse. In der groß gedruckten Überschrift des Fax steht "Kündigung" oder ähnliches, wenn kein Interesse besteht, ansonsten wird es als "Verlängerung" des bestehenden Vertrages bezeichnet. Tatsächlich heißt es aber im schlecht lesbaren Kleingedruckten, dass ein neuer, mehrjähriger und umfangreicher Anzeigenvertrags zu Stande kommen soll. Durch den am Telefon suggerierten Zeitdruck und die optische Aufmachung des Telefax zielt die „Kölner Masche“ darauf ab, die Gewerbetreibenden zur Unterschrift des Fax zu veranlassen, ohne dass diese den am Telefon behaupteten Sachverhalt überprüfen können. Manche nennen sie deshalb auch "Fax-Masche". Die böse Überraschung kommt bald darauf in Form der Rechnung einer bis dahin unbekannten Firma. Für eine häufig wertlose, zumindest aber überteuerte Gegenleistung.

● Andere Firmen haben die "Kölner-Masche" bzw. "Fax-Masche" modifiziert: statt eines Anrufes und eines Fax kommt ein Vertreter mit der bereits anderweitig erschienen Anzeige und versucht im Gespräch den Eindruck zu erwecken, von der Firma zu kommen, die für die bisherige Veröffentlichung zuständig ist. Auch hier soll schnell noch etwas unterschrieben werden, "für die nächste Ausgabe". Geschieht das, ist die Falle zugeschnappt. Ein beliebtes Opfer dieses Tricks sind Ärzte, die den Besuch erhalten, wenn das Wartezimmer voll ist und die deshalb unter Zeitdruck stehen.

● Schließlich die Masche mit den zwei Telefonaten, die sogenannte Doppel-Anruf-Masche: bei einem unangekündigten Anruf wird Gewerbetreibenden und Freiberuflern erklärt, sie seien bislang kostenlos in einem Verzeichnis eingetragen und weil nicht rechtzeitig gekündigt wurde, müsste jetzt gezahlt werden; man wolle die Daten abgleichen. Auf den Einwand, derartiges sei unbekannt, heißt es, dies sei so registriert und es gäbe nur die Möglichkeit, für einen kürzer oder einen länger laufenden Eintrag zu zahlen. Dass tatsächlich vorher keine Geschäftsverbindung bestand, wird für die Angerufenen nicht sofort deutlich; sie glauben, in der Hektik des Geschäftsalltags etwas übersehen zu haben und jetzt noch am besten davon zu kommen, wenn sie die vermeintlich günstigste Möglichkeit wählen. Oder es wird behauptet, man habe in der Vergangenheit dafür gesorgt, dass der Firmeneintrag sich im Internet vorne befände, man sei Kooperationspartner von Google. Das sei bislang kostenlos gewesen, ab jetzt aber kostenpflichtig. In einem zweiten Telefonat lassen sich die Firmen dann einen Vertragsschluss bestätigen. Dieses Telefonat wird aufgezeichnet. Dabei werden die Daten so abgefragt, das eine Bezugnahme auf die unwahren Behauptungen im ersten Anruf nicht deutlich wird und die Antworten in der Regel „ja“ lauten. Lug und Trug des ersten Anrufs gehen aus dem Mitschnitt nicht hervor.

Die Zahl der Firmen, die mit der Doppel-Anruf-Masche arbeiten, hat in der letzten Zeit stark zugenommen. Die meisten davon sitzen in Ostwestfalen. Daneben gibt es regionale Schwerpunkte am Niederrhein und in der steuerbegünstigten Sonderwirtschaftszone der Kanarischen Inseln/Spanien; ihre Hintermänner kommen meist aus Ostwestfalen.

Diese Masche gibt es auch modifiziert: am Ende des ersten Telefonats heißt es dann, dass aus rechtlichen Gründen ab jetzt das Gespräch aufgezeichnet werden müsste. Danach lässt man sich, in der selben Art und Weise, wie eben beschrieben, den Vertragsabschluss bestätigen.


Adressbuchschwindel

Das ist das massenhafte Versenden von Angeboten für Dateneinträge, wobei die Angebotsformulare eine bestehende Geschäftsbeziehung zum Adressaten vortäuschen (Definition des DSW - Deutscher Schutzverband gegen Wirtschaftskriminalität). Die Absender nennen sich beispielsweise GWE Gewerbeauskunft-Zentrale, Onlinenranchenbuch.com GmH, RB Medienverlag, Lexfati, dbv Deutsche Branchenbuch Verlag GmbH oder deinbranchenbuch.de GmbH. Der Kunde geht davon aus, dass eine Korrektur bestehender Daten verlangt wird, wenn diese auf den Formularen ganz oder teilweise voreingetragen sind. Häufig wird sogar das Wort „kostenfrei“ verwendet. Teilweise ähneln die Formulare Anschreiben, die zum Datenabgleich von Behörden, IHK oder Handwerkskammern verwendet werden, Schreiben der Telekom AG oder den Verlagen der "Gelben Seiten". Tatsächlich soll aber ein Vertrag mit einer Größenordnung von einigen Hundert bis zu mehreren tausend Euro untergeschoben werden. Nicht für die Eintragung in ein "Buch", wie durch die Wortwahl häufig suggeriert wird, sondern für die Einstellung von Daten in irgendwelche private (Online-)Branchenverzeichnisse. Diese führen häufig im Namen zusammen gewürfelte Wortkombinationen aus "Gelb", "Branchen", "Gewerbe", "Verzeichnis", "Register" oder "Suche".

Eine werthaltige Gegenleistung erfolgt nicht, die Verzeichnisse sind unbekannt, werden nicht beworben, sind zudem in hohem Maße unvollständig und damit so interessant, wie ein Stadtplan, in dem nur 2% der Straßen verzeichnet sind.

Zahlen die Betroffenen die erste Rechnung, erfahren sie meistens auch noch, dass sie sich für mehrere Jahre verpflichtet haben, spätestens dann, wenn weitere Rechnungen kommen.

Das "Geschäftsmodell" mit der Branchenbuchabzocke hat in den letzten Jahren zugenommen. Betroffen sind überwiegend kleine und mittlere Firmen, sowie Freiberufler. Einige derartiger Firmen wenden sich auch gezielt an bestimmte Berufsgruppen. Mediziner werden beispielsweise von einer United Lda. aus Lissabon für die Internetseite "TEMDI.com", der Firma GAV Gewerbeanzeiger für einen "Ärzteanzeiger", einer ÖGR Verwaltung GmbH aus Berlin für Einträge in ein "Zentrales Aerzteverzeichnis", der RB Medienverlags GmbH für ein "Regionales Ärztebuch" oder einer Pro Media Verlags GmbH aus Frankfurt/Main für eine "aerzte-auskunft.net" angesprochen.


Internetabzocke

Hiervon sind häufig Verbraucher betroffen; aber nicht nur sie. Diese Form der Abzocke funktioniert in vielen Varianten. Bei einem verbreiteten "Geschäftsmodell" wird der Eindruck erweckt, es handele sich um ein kostenloses Angebot, etwa für Software-Downloads, Tauschbörsen, Hausaufgaben, Kochrezepte oder um ein Gewinnspiel. Auf die Kostenpflichtigkeit wird dabei lediglich an unauffälliger Stelle hingewiesen (sogenannte "Abofalle").

Es gibt auch Mischungen aus Abofalle und Branchenbuchabzocke für Gewerbetreibende. Seit dem Jahr 2012 zum Beispiel die Vendis GmbH mit ihren Internetverzeichnissen Grosshandel-Angebote.de. und Großhandel-Produkte.de. Im Jahre 2013 die B2B Technologies Chemnitz GmbH, die früher als JW Handelssysteme GmbH und als Melango.de GmbH auftrat, außerdem die B2B Web Consulting GmbH mit der Seite avenue-shopping.de. 2014 kam eine Fortunfive UG aus Düsseldorf dazu.


Wir vertreten als Rechtsanwälte seit mehr als fünfzehn Jahren Mandanten in den Bereichen des Anzeigen-, Adressbuch- und Internetbetruges, kennen die Hintergründe und können die Argumente der Gegenseite, man hätte besser aufpassen sollen, „unterschrieben sei unterschrieben", zerpflücken. Wenn wir früh genug als Rechtsanwaltskanzlei Radziwill ● Blidon ● Kleinspehn aufgetreten sind, hat sich die Gegenseite im Regelfall gescheut, Klageverfahren gegen unsere Mandanten durchzuführen.


Anzeigen- und Werberecht

Auch manch an sich nicht durch unlautere Machenschaften zustande gekommener Werbevertrag weist bei näherer Prüfung Mängel auf: beispielsweise weil sich die vertraglichen Bestimmungen nicht hinreichend konkretisieren lassen oder in sich in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Firmen unzulässige Vertragsklauseln finden. Die Folge kann dann eine Unwirksamkeit des gesamen Werbevertrages sein, so dass ein Zahlungsanspruch gegen die Mandanten abgewehrt werden kann.


Auszug aus der Gegnerliste der Kanzlei Radziwill ● Blidon ● Kleinspehn


In einem Blog berichten wir regelmäßig über "Neues aus der Welt der Abzocker und Werbeverlage".



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