Rechtsanwälte unterliegen einer strengen Verschwiegenheitspflicht. Die Offenbarung des Namens der Mandanten, die Beschreibung des Auftragsinhalts und der geleisteten Tätigkeit in einem Internetauftritt ist eine Straftat. Eine Ausnahme besteht nur dann, wenn die Mandantschaft damit einverstanden ist.
Unsere Kanzlei Radziwill ● Blidon ● Kleinspehn hat sich aus grundsätzlichen Gründen dafür entschieden, Mandanten mit einer solchen Anfrage nicht in Verlegenheit zu bringen.

